Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 18.06.2025

Schulzendorf, den 20.06.2025

Zum Beginn der Sitzung hat der Kämmerer, Herr Reech, über die Gemeindefinanzen informiert.

 

Der Bestand an Zahlungsmitteln lag am 13.06.2025 bei 18.451.031,66 €.

Am 13.06.2025 lagen in der Ergebnisrechnung Erträge in Höhe von 13.417.574,46 € und Aufwendungen in Höhe von 10.839.718,58 € vor. Das stellt ein Ergebnis in Höhe von 2.577.855,88 € dar.

In der Finanzrechnung lagen am 13.06.2025 Einzahlungen in Höhe von 9.136.732,96 € und Auszahlungen in Höhe von 8.249.365,22 € vor. Das ergibt ein Saldo von 887.367,74 €.

In das Jahr 2025 wurden 3.664.111,35 € als Ermächtigungen übertragen, davon wurden bis zum 06.06.2025 282.617,42 € ausgezahlt.

Im Jahr 2025 sind Investitionen in Höhe von 1.597.211,00 € geplant. Davon wurden 746.859,93 € ausgezahlt.

 

Störungen im Geschäftsablauf GB3

Es kommt immer noch zu Verzögerungen und Störungen im Geschäftsablauf der Kasse. Wie bisher ist eine Stelle unbesetzt.

 

Informationen zum Sachstand - Grundsteuerreform:

Circa. 85% der Datensätze zur Grundsteuerreform sind verarbeitet.

 

Offene Posten

Stand 17.06.2025 sind 3329 Posten mit Fälligkeit 13.06.2025 offen.

 

Status Jahresabschlüsse

Jahresabschluss 2022:

Das Zahlenwerk des Jahresabschlusses 2022 und der Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenübersichten sind fertig sowie der Beteiligungsbericht. Mit der Erstellung des Anhanges und des Lageberichtes wird am 19.06.2025 mit der Unterstützung von IKVS-Axians begonnen. Es wird mit einer Fertigstellung zum 30.06.2025 gerechnet.

 

Jahresabschluss 2023

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2023 erfolgten bereits die Übertragung von Rechnungsergebnissen, Kontenabgleiche in der Fibu/Mittelbewirtschaftung, die Ermittlung des Bestandes an fremden und eigenen Zahlungsmitteln. Es wird mit einer Fertigstellung bis zum Ende Oktober 2025 gerechnet.

 

Jahresabschluss 2024

Mit einer Fertigstellung des Jahresabschlusses 2024 wird Ende Februar 2026 gerechnet.

 

Haushaltsbegleitgesetz des Landes Brandenburg 2025-2026

Der StGB-Brandenburg informiert, dass die Regierungsfraktionen von SPD und BSW auf der Pressekonferenz vom 27.05.25 im Landtag Brandenburg Änderungsanträge zum Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 vorgestellt haben. Mit einem Änderungsantrag zum Brandenburgischen Finanzausgleichgesetz soll der Familienleistungsausgleich gemäß § 17 BbgFAG in den Jahren 2025 und 2026 unverändert beibehalten bleiben. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte unter anderem vorgesehen, dass der Familienleistungsausgleich nach § 17 FAG wegfällt.

Die massiven Kürzungen zu Lasten der Städte und Gemeinden hatte der StGB entschieden abgelehnt. Allein durch Aufhebung des Familienleistungsausgleich (§ 17 BbgFAG) hätten die Städte und Gemeinden rund 150 Mio. Euro bzw. Schulzendorf ca. 669.000 € verloren. 

Als Haushaltsbegleitgesetz wird ein Gesetz bezeichnet, das gemeinsam mit dem jährlichen Haushaltsgesetz und dem Haushaltsplan eingebracht wird und im Staatshaushalt eingeplante Änderungen an anderen Gesetzen vornimmt.

Der Landtag hat über den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg noch nicht entschieden.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.1 hat der Kämmerer einen Haushaltsentwurf 2025 vorgelegt. Eine Mehrheit der Gemeindevertretung hatte im November 2024 einem Doppelhaushalt für 2025/2026 nicht zugestimmt. Weil die aktuellen Jahresabschlüsse nicht vorliegen, kann seit Dezember 2024 nach gesetzlichen Vorgaben kein Haushaltsbeschluss bekannt gemacht werden. Seit dem agiert die Verwaltung in der vorläufigen Haushaltsführung. Die Folge ist, es können keine freiwilligen Leistungen (Kulturförderung, Vereinsförderung, Seniorenveranstaltungen u. a.) umgesetzt werden. Zum April 2025 ergab sich eine erneute Gesetzesänderung, die die Bekanntmachung eines Haushalts in 2025 ermöglicht. Aus diesem Grund hat der Kämmerer nun einen Haushaltsentwurf 2025 vorgelegt. Der Vorbericht liegt noch nicht vor. Der Haushaltsentwurf wurde auf der Basis des Haushaltsentwurfs 2025-2026 erstellt. Der Entwurf 2025 enthält alle bisherigen Änderungen, über die die Gemeindevertretung am 19.11.2024 mehrheitlich abgestimmt hat. Ebenso sind die Auswirkungen der Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.12.2024 zur Änderung des Stellenplans BS/GV/54/24 und BS/GV/55/24 enthalten. Statt der Schätzung konnte der tatsächliche Bestand an Zahlungsmittel zum 31.12.2024 für den Haushaltsplan verwendet werden. 

Statt der Schätzung der Vorbelastung durch Ermächtigungen aus dem Vorjahr konnten nun die tatsächlich übertragenen Ermächtigungen verwendet werden. Aufgrund der Rechnung vom Wasser- und Bodenverband musste der Ansatz für die Aufwendungen für Mitgliedsbeiträge erhöht werden. Aufgrund des Beitragsbescheids der Feuerwehrunfallkasse musste der Ansatz für die Versicherungsaufwendungen erhöht werden. Die Aufwendungen für Strom in der Kita Kunterbunt musste aufgrund der Abrechnung und höheren zu zahlenden Abschläge erhöht werden. 

Dringende Mängelbeseitigung an Badfliesen im Pflegeheim machte auch erforderlich, den Ansatz für die Unterhaltung des Pflegeheims zu erhöhen. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung zu Rückstellungen sind keine Ansätze mehr enthalten für - Zuführungen bzw. Inanspruchnahmen zu Pensionsrückstellungen von Beschäftigten und Versorgungsempfängern, Zuführungen bzw. Inanspruchnahmen zu Beihilferückstellungen von Beschäftigten und Versorgungsempfängern, Zuführungen bzw. Inanspruchnahmen zu Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen, Zuführungen bzw. Inanspruchnahmen zu Rückstellung für nicht genommenen Urlaub, geleistete Überstunden u. Gleitzeit. Aufgrund des Haushalts 2025 des Landkreises Dahme Spreewald und der Festsetzung des Hebesatzes der Kreisumlage musste der Ansatz für die Kreisumlage angepasst werden.

Dieser Haushaltsentwurf ist durch die Inanspruchnahme der ordentlichen Rücklage ausgeglichen. Laut Haushaltsplan sind Ende 2028 noch rund 6,5 Mio. € liquide Mittel übrig. Unter der Berücksichtigung der übertragenen Ermächtigungen 2024 nach 2025 sind Ende 2028 noch rd. 2,5 Mio € übrig. Zu diesem Entwurf gibt es noch keine Änderungsvorschläge. Fragen wurden beantwortet. Die Fraktionen möchten den Haushaltsentwurf zunächst intern beraten. Eine Empfehlung an die Gemeindevertretung wurde nicht gegeben.

 

 

Ein kommunaler Instandhaltungs- und Sanierungsfahrplan für die Jahre 2026 bis 2030 war Thema des Tagesordnungspunktes 5.2. Die Fraktion Grüne/Linke hat vorgeschlagen, ein Instandhaltungs- und Sanierungskonzept erstellen zu lassen, das für Straßen, Brücken und Wege, gemeindeeigene Gebäude und öffentliche Beleuchtung (inkl. energetische Sanierung und Umrüstung) und öffentliche Grünanlagen gelten soll. 

Ziel sei es, die systematische und wiederkehrende Erfassung des baulichen und energetischen Zustands unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheit, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit, die Priorisierung der daraus erwachsenden als notwendig erkannten Maßnahmen nach Dringlichkeit und Wirtschaftlichkeit und darauf aufbauend die Entwicklung eines realistischen Zeit- und Kostenplans (unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten) darzustellen. Der Vorschlag wurde kontrovers diskutiert. Es wurde auch vorgeschlagen, solch ein Konzept zu einem späteren Zeitpunkt erstellen zu lassen. Die einreichende Fraktion verzichtete auf die Abstimmung über eine Empfehlung.

 

 

Über die Notwendigkeit der Beauftragung eines Feinstaubgutachtens wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.3 gesprochen. Herr Schulze von der Fraktion Gemeinsam für Schulzendorf gab an, dass ja bereits in 2017 über Feinstaub gesprochen wurde und der Bürgermeister in 2024 über Feinstaub berichtet habe, da könne es doch sinnvoll sein, ein Gutachten über Feinstaub machen zu lassen. Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Dr. Kolbe, sieht gar keine Notwendigkeit, ein Gutachten zu beauftragen. Es gäbe in Blankenfelde-Mahlow, in Wildau und am Flughafen Feinstaubmessstellen, die alle Werte deutlich unter den Grenzwerten veröffentlichen. In Schulzendorf sind keine anderen Werte zu erwarten. Ein Gutachten zur Ermittlung einer Feinstaubbelastung sei nicht erforderlich. Der Bürgermeister hat ähnlich argumentiert. Es sei in dem vorgelegten Beschlussantrag nicht einmal dargestellt, was man mit einem Gutachten bestätigt oder entkräftet bekommen möchte. Gehe es nur um die Feststellung, dass Feinstaub in Schulzendorf existiert, das könne man jetzt schon bestätigen. Wenn man feststellen möchte, ob Grenzwerte überschritten werden, kann man nach den Messwerten aus den Nachbarkommunen erkennen, dass in Schulzendorf nicht zwingend andere Resultate zu erwarten sind. Die Ausgaben für ein Gutachten könne man sich sparen.

Ein stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei waren dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.