Hinweis zur Durchführung der Standfestigkeitsprüfung gemäß VSG 4.7 §9 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft auf dem Friedhof der Gemeinde Schulzendorf

Der Beginn der Durchführung der Standfestigkeitsprüfung  gemäß VSG 4.7 §9 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft  auf dem Friedhof der Gemeinde Schulzendorf, verschiebt sich vom 07.07.2025 -voraussichtlich- auf den 14.07.025.

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Veröffentlichung

Schulzendorf
Mo, 07. Juli 2025

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