Sitzung der Gemeindevertretung am 10.12.2025
Zum Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert. Der Tagesordnungspunkt 7.6 „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Schulzendorf“ wurde gestrichen, weil der Inhalt im Ortsentwicklungsausschuss besprochen werden soll. Weiterhin wurde die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte geändert. Der Tagesordnungspunkt 7.3 wurde auf 7.1 gelegt, der 7.11 auf 7.2, 7.1 auf 7.3, 7.4 auf 7.5, 7.5 auf 7.6, 7.6 wurde gestrichen und 7.2 wurde auf 7.4 gelegt.
Anschließend hat der Bürgermeister informiert.
Straßenlaubabholung
Die Straßenlaubabholung soll in diesem Jahr in der 50. Kalenderwoche abgeschlossen werden. In diesem Jahr wurde auf die Abholung nach Gebieten Nord, Mitte und Süd verzichtet, weil der Auftragnehmer darlegte, er werde in den genannten Zeiträumen im gesamten Gemeindegebiet das Straßenlaub abholen. Das hat nicht ideal geklappt. Für das nächste Jahr wird mit dem Auftragnehmer erneut verhandelt. Ziel wird es sein, wieder Zeiträume für die drei Gebiete zu definieren.
Heizung Naturkita
In das Gebäude der Naturkita wurde eine neue Heizung eingebaut. Der Träger der Kita hatte den Ausfall der Heizung gemeldet und die Gemeinde hatte dem Träger den Umzug der Kinder in die Kita Löwenzahn bis zum Abschluss der Reparatur vorgeschlagen. Der Träger hatte auf den Umzug verzichtet, die Betreuung der Kinder erfolgt wieder ordnungsgemäß.
Erste vorläufige Ergebnisse der BEAR Studie
Die Charité und das Helmholtz Zentrum München haben von 2020 bis Oktober 2025 das Ultrafeinstaubaufkommen an Flughäfen erhoben und Kinder untersucht, um festzustellen, in wie weit Ultrafeinstaubpartikel die Entwicklung von Kindern beeinflussen. Es zeigte sich kein Effekt einer kurzzeitigen Exposition gegenüber „UFP vom Flughafen“ auf die Lungenfunktion der getesteten Kinder. Andere Luftschafstoffe wurden bisher nicht berücksichtigt. Im Umfeld des Flughafens BER wurden erhöhte UFP-Werte nachgewiesen. Neben dem Flughafen BER gibt es weitere Quellen für UFP, z.B. KFZ-Verkehr und Hausbrand. So wurden in der Nähe von Bohnsdorf erhöhte UFP Werte gemessen, obgleich coronabedingt keine Flugzeuge geflogen sind. Bisher konnten keine signifikanten Auswirkungen von UFP auf die Gesundheit und auf die kognitive Entwicklung von Grundschulkindern nachgewiesen werden. Das vollständige Ergebnis wird noch veröffentlicht.
Schulsozialarbeit an der Malven-Grundschule
Der Landkreis hat erklärt, dass er die Schulsozialarbeit an der Malven-Grundschule in 2026 voraussichtlich nur ab dem Beginn des Schuljahres 2026/2027 fördern wird. Dadurch würde eine Lücke der Schulsozialarbeit an der Schule ab dem 01.01.2026 entstehen. Mit dem Freien Träger der Sozialarbeit KJV wurde Kontakt aufgenommen und verabredet, dass mit ihm ein Vertrag über die Finanzierung der Schulsozialarbeit an der Malven-Grundschule durch die Gemeinde im Rahmen des Beschlusses BS/GV/52/20 aus 2021 geschlossen wird. Der KJV wurde ausgewählt, weil er den bisherigen Schulsozialarbeiter an der Malven-Grundschule beschäftigt und die bisherige Arbeit dadurch fortgesetzt werden kann.
Wärmeplanung der Gemeinde Schulzendorf
Der Entwurf der Wärmeplanung für die Gemeinde Schulzendorf wurde fertiggestellt. Er wird der Öffentlichkeit am 17.12.2025 im Rahmen einer Informationsveranstaltung ab 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses vorgestellt. Die Hinweise aus dieser Veranstaltung werden verwendet und der Entwurf mit eventuellen Änderungen wird vermutlich noch in diesem Jahr ausgelegt. Dies bietet eine weitere Gelegenheit der Einflussnahme und Beteiligung durch die Öffentlichkeit. Anschließend wird der Entwurf mit den Hinweisen in der Gemeindevertretung behandelt.
Kita Brückenstraße
Es ist geplant, die frühzeitige öffentliche Beteiligung im Rahmen des B-Planverfahrens noch in diesem Jahr zu starten.
Feuerwehrgerätehaus
Die Ausschreibung der Planungsleistungen für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses soll auch in diesem Jahr noch beginnen. Nach der endgültigen Abstimmung mit der Wehrführung werden höhere Kosten für die Planungsleistungen erwartet. Die Kosten werden zuvor im Haushalt gebunden.
Schulcampus an der Miersdorfer Straße
Die öffentliche Beteiligung im Rahmen des B-Planverfahrens soll noch in diesem Jahr starten.
Der Bürgermeister hat darauf hingewiesen, dass dies seine letzte Teilnahme an einer Sitzung der Gemeindevertretung sei. Er bedankte sich bei den Mitgliedern der Gemeindevertretung für Ihr ehrenamtliches Engagement in der Gemeindevertretung.
Herrn Witteck wünschte er für die neue Aufgabe als Bürgermeister alles Gute.
Der erste Beschlussantrag des Abends handelte von der Änderung der Schulbezirkssatzung. Die Gemeinde Schulzendorf hat zwei Grundschulen. Das sind die Malven-Grundschule in der Illgenstraße und die Interkommunale Grundschule Schönefeld Schulzendorf (IKGS). Für beide Schulen muss bestimmt werden, welche Kinder welche Schule besuchen müssen. Die bisherige Schulbezirkssatzung bestimmt, dass die Kinder aus Waltersdorf Siedlung, Vorwerk und Schulzendorf ohne den Gebieten Ritterschlag/Ritterfleck, der Miersdorfer Straße und westlich der Miersdorfer Straße die Malven-Grundschule besuchen sollen und die Kinder aus dem Wohngebiet Ritterschlag/Ritterfleck, der Miersdorfer Straße und westlich der Miersdorfer Straße die IKGS besuchen. Die Gemeinde Schulzendorf verfügt in der IKGS aber nur über einen Zug, sodass zur Einschulung nach der bisherigen Schulbezirkssatzung weit mehr als 28 Kinder die IKGS besuchen müssten. Das wird sich die Gemeinde nicht leisten können (die Schulplätze müssen bei der Gemeinde Schönefeld bezahlt werden) und die Malven-Grundschule würde nicht vollständig ausgenutzt werden. Aus diesem Grund muss die Schulbezirkssatzung geändert werden. Der neue Entwurf sieht vor, dass der Schulbezirk für die Malven-Grundschule aus Waltersdorf Siedlung, Vorwerk und Schulzendorf bestehen soll und der Schulbezirk für die IKGS aus den Gebieten Ritterschlag/Ritterfleck, der Miersdorfer Straße und westlich der Miersdorfer Straße. Damit würde sich der Schulbezirk für die IKGS mit dem der Malven-Grundschule überlappen. In diesem Fall soll der Bürgermeister entscheiden, welche Kinder aus dem Überlappungsgebiet die IKGS besuchen werden und wird dabei Wünsche der Eltern berücksichtigen. Es wurde noch eine kleine Änderung vorgenommen und dann abgestimmt.
Dreizehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, fünf Mitglieder waren dagegen, niemand hat sich enthalten.
Anschließend wurde über die Sicherstellung der Finanzierung der Schulsozialarbeit in der Malven-Grundschule diskutiert. Der Landkreis hat angekündigt, dass er die Schulsozialarbeit in 2026 nur ab dem 01.08.2026 fördern möchte. Somit würde die Schulsozialarbeit vom 01.01.2026-31.07.2026 nicht stattfinden. Die Fraktion Die Grünen/Die Linke möchten mit diesem Beschlussantrag die Schulsozialarbeit für das gesamte Jahr absichern. Die Gemeindevertretung hat aber bereits in 2021 die Finanzierung einer Schulsozialarbeit beschlossen, die nicht greifen musste, weil der Landkreis die Schulsozialarbeit bisher finanzierte. Nun würde der Bürgermeister auf diesen Beschluss zurückgreifen und die Schulsozialarbeit darüber finanzieren. Die Fraktion Die Grünen/Die Linke verzichteten daraufhin auf eine Abstimmung.
Unter dem neuen Tagesordnungspunkt 7.3 wurde die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister vom 05.10.2025 und Stichwahl vom 09.11.2025 behandelt. Der Wahlausschuss stellte das Ergebnis der Wahl fest.
Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt.
Der neue Tagesordnungspunkt 7.4 handelte von der Änderung der Straßenreinigungssatzung. Hier wurden die Ergebnisse einer aktuellen Ausschreibung aufgenommen.
Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt.
Die Anhebung der Steuerhebesätze war Thema des neuen Tagesordnungspunktes 7.5. Zur Reform der Grundsteuer wurde das Ziel vorgegeben, dass nach der Reform das Steueraufkommen der Gemeinde nicht höher sein soll als vor der Reform. Man hatte in 2024 den Steuerhebesatz der Grundsteuer A auf 42 % und Grundsteuer B auf 154 % gesetzt. Damals wurden Schätzungen zur Festlegung des Hebesatzes und damit des Steueraufkommens verwendet. Nun zeichnet sich in 2025 ab, dass das Steueraufkommen bei der Grundsteuer A anstatt bei 1.411 € bei 420 € und bei der Grundsteuer B anstatt bei 720.000 € bei 673.868 € liegt. Die Gemeinde hat also ein geringeres Steueraufkommen als vor der Reform. Gleichzeitig hat die Gemeinde den geringsten Hebesatz der Grundsteuer B im Landkreis. Der Kämmerer schlägt die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf 220 % und der Grundsteuer B auf 225 % vor. Damit würde sogar ein höheres Steueraufkommen erreicht werden, was für den Haushaltsausgleich auch benötigt wird. In der Diskussion stellte sich eine Mehrheit lediglich für einen Steuerhebesatz der Grundsteuer B von 170 % dar. Der Beschlussantrag wurde entsprechend geändert. Die Fraktion Grüne/Linke hätte das Thema lieber im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft besprochen. Der Bürgermeister drängte auf die Entscheidung.
Zehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, acht Mitglieder waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.
Unter dem neuen Tagesordnungspunkt 7.6 wurde über die Fortführung des Projekts KIEZ-KITA gesprochen. Die Gemeinde Schulzendorf nimmt an dem vom Land geförderten Projekt teil, in dem eine Sozialarbeiterin in Teilzeit die Kinder des Hortes betreut. Das Land wird für 2026 die Fördermittel reduzieren, die Gemeinde muss einen höheren Finanzaufwand erbringen. Aus pädagogischer Sicht sollte das Projekt weiter geführt werden, aus finanzieller Sicht nicht.
Zwölf Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, fünf waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.
Die neue Kita-Satzung sollte unter dem Tagesordnungspunkt 7.7 behandelt werden. Die Fraktion CDU/FDP schlug eine Änderung vor. Der Höchstbetrag soll auf 601,11 € gesetzt werden, die Einkommensgrenze, ab der der Höchstbeitrag erhoben werden soll, soll auf 95.000 € Jahreseinkommen gesetzt werden und die Satzung soll erst am 01.03.2026 in Kraft treten. Die Fraktion SPD schlug vor, nur den Höchstbeitrag zu ändern. Er solle nur um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen Höchstsatz und dem geplanten Höchstsatz erhöht werden. Es wurde beantragt, den Beschlussantrag in die Ausschüsse zu verweisen. Im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport sollen die Änderungswünsche beider Fraktionen behandelt werden.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister wurde unter dem Tagesordnungspunkt 7.8 behandelt. Ein Vater hatte sich darüber beklagt, dass der Bürgermeister nicht angemessen mit einer Kinderschutzmeldung umgegangen sei. Der Vater hatte vermeintliche Missstände in einer Kita aufgezählt und diese dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mitgeteilt. Die Hinweise gingen zurück an die Gemeinde und der Bürgermeister hat den Geschäftsbereich Soziales, Bildung, Kultur und die Kitaleitung gebeten, sich mit den Hinweisen zu befassen.
Die Gemeindevertretung ist die Dienstvorgesetzte des Bürgermeisters. Sie hat in disziplinarischen Angelegenheiten des Bürgermeisters zu entscheiden. Der Stellvertreter des Bürgermeisters wurde von der Gemeindevertretung gebeten, die Vorwürfe der Dienstaufsichtsbeschwerde zu prüfen und eine Stellungnahme zu erstellen. In der Sitzung der Gemeindevertretung wurde die Stellungnahme nichtöffentlich beraten. Im Anschluss an die Beratung wurde abgestimmt.
Zehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, ein Mitglied war dagegen, sechs Mitglieder haben sich enthalten. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde damit zurückgewiesen.
Der Tagesordnungspunkt 7.9 handelte von dem Beschlussantrag der Fraktion AFD, öffentliche Gebäude ständig mit der Deutschlandflagge, der Landesflagge des Landes Brandenburg und der Flagge der Gemeinde Schulzendorf zu versehen. Dieser Vorschlag wurde kontrovers diskutiert. Der Bürgermeister hat sich gegen diesen Antrag ausgesprochen. Er erkenne nicht die Zuständigkeit der Gemeindevertretung Schulzendorf, über die Verwendung des Hoheitszeichens der Bundesrepublik Deutschland zu befinden. Da es sich hier um das Hoheitszeichen der Bundesrepublik handelt, solle auch die Bundesrepublik mit ihren Gremien darüber entscheiden, wann und wo die Deutschlandflagge aufgehängt werden soll. Das gelte auch für die Landesflagge des Landes Brandenburg. Die AFD-Fraktion ist der Überzeugung, dass mit der Beflaggung öffentlicher Gebäude das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Nation gefördert werde. Weiterhin sollen dadurch der Gemeinsinn, die Solidarität und die Integrationsmöglichkeit wachsen. Ein Blick in die Geschichte zeige, dass gerade in Krisenzeiten ein verbindendes Element existiere, das sei die Zugehörigkeit zur eigenen Nation. Das könne mit der ständigen Beflaggung erreicht werden. Der Bürgermeister wunderte sich, dass gerade die AFD einen Bezug zur Geschichte herstellt. Die Geschichte der Deutschen, in der ein besonderes Nationalempfinden bestand, war wohl das dritte Reich, und gerade diese Zeit bezeichnete eine Führungspersönlichkeit der Bundes-AFD als Fliegenschiss der Geschichte Deutschlands.
Der Bürgermeister erkennt in dem Beschlussantrag das Ziel der AFD-Fraktion, den Nationalismus zu fördern und Stück für Stück rechtes Gedankengut zu etablieren. Diese Beschlussidee stamme sicher nicht aus den Köpfen der Fraktionsmitglieder, denn diese Initiative wurde auch in anderen Kommunen von der AFD gestartet. Diese Idee stamme bestimmt von der Landes-AFD, die als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde. Damit scheine klar zu sein, die Mitglieder der AFD-Fraktion teilen die Überzeugungen der Landes-AFD, die als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde. Herr Körner und Herr Lübke haben ähnlich klar gegen den Beschluss argumentiert. Andere Fraktionen konnten die Bedenken nicht teilen. Es wurde namentlich abgestimmt.
Neun Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, acht waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.
Der letzte Beschlussantrag des Abends stammte auch von der AFD-Fraktion. Sie fordert eine klare und einheitliche Sprache in der Verwaltung der Gemeinde Schulzendorf. Auch dieses Thema wurde kontrovers diskutiert und hier wurde auch eine namentliche Abstimmung gefordert.
Vier Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, dreizehn waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.
Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.