Schulzendorf Broschüre

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Fortsetzung der Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses vom 18.09.2019 am 25.09.2019

Schulzendorf, den 26.09.2019

Die Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 18.09.2019 wurde nach 22 Uhr abgebrochen und am 25.09.2019 mit dem neuen Tagesordnungspunkt 5.5 fortgesetzt. Unter diesem Tagesordnungspunkt wollte der Geschäftsbereichsleiter Bau und öffentliche Ordnung über die laufenden, abgeschlossenen und möglichen Bebauungsplanverfahren informieren. Der Bebauungsplan (B-Plan) Ortszentrum war kürzlich in der Diskussion, weil ein Eigentümer in dem Areal Lagerhallen errichten möchte. Außerdem wollte er eine Zufahrt über die August-Bebel-Straße und eine weitere Zufahrt aus der geplanten Wendeschleife im Nordosten der Richard-Israel-Straße einrichten. Dies kann er nur, wenn der B-Plan geändert wird. Eine Änderung des B-Plans kann nur die Gemeindevertretung beschließen, solch ein Beschluss ist bisher nicht vorgesehen.

Die Idee eines B-Plans nördlich der Ernst-Thälmann-Straße auf Höhe der Baustelle von Bonava hatte der Evangelische Kirchenkreis vor einiger Zeit vorgetragen. Man wolle dort eine Wohnbebauung errichten, dieses Gebiet ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein Plan, mit dem die Gemeinde die geplante Nutzung der Flächen im Ort festgelegt hat. Er kann durch die Gemeindevertretung geändert und angepasst werden. Nach dem Vortrag der Ideen des Evangelischen Kirchenkreises wurde das Thema bisher nicht weiter verfolgt. Eine Bebauung könnte erst vorgenommen werden, wenn die Gemeindevertretung einen B-Plan beschließt. Weitere Informationen wurden an dem Abend nicht gewünscht, die Informationen sollen schriftlich zusammen gestellt werden.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.6 wurde das Thema Baumschutzsatzung behandelt. Herr Sonntag hat darauf hingewiesen, dass er das Thema wieder auf die Tagesordnung setzen sollte. Mitglieder der Gemeindevertretung hatten angekündigt, Änderungsvorschläge für die Baumschutzsatzung zu erarbeiten. Die Gemeindeverwaltung sieht zurzeit keinen Grund für eine Änderung der Satzung, die damals von der Gemeindevertretung so beschlossen wurde. Eine Verabredung über das weitere Vorgehen wurde nicht getroffen. Fraktionen werden weiter an ihren Entwürfen arbeiten.

 

 

Die erste Beschlussvorlage der Sitzung handelte vom Lückenschluss des Rad- und Gehweges der Miersdorfer Straße. Die Fraktion der Grünen schlägt vor, asphaltierte Übergänge des Gehweges über die Kopfsteinpflasterstraßen fertigen zu lassen. Das Geld dafür soll in den Haushalt 2020 eingestellt werden, damit könnte die Maßnahme auch erst in 2020 ausgeführt werden.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Anschließend wurde der Tagesordnungspunkt 6.2 aufgerufen, da ging es um sichere Schul-, Geh- und Radwege. Bestehende Verkehrswege (inkl. Straßen und Verknüpfungspunkte mit dem ÖPNV) sollen darauf überprüft werden, inwieweit durch einen Aus- oder Umbau dieser, eine Optimierung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit möglich ist. In diesem Rahmen sollen auch Vorschläge für Querungshilfen erarbeitet werden, so dass auch stark befahrene Straßen (wie z.B. die Miersdorfer Straße) von allen Verkehrsteilnehmenden insbesondere Kindern, körperlich Beeinträchtigten sowie Senior*innen sicher überquert werden können. Ziel soll es sein, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden in Schulzendorf deutlich zu erhöhen, so dass aus jedem Ortsteil Schulzendorfs alle Einrichtungen in unserer Gemeinde sicher zu Fuß, per Rad oder per ÖPNV erreicht werden können. Zur Identifizierung besonderer Problem- und Gefahrenzonen sowie vordringlicher Handlungsbedarfe soll eine Bürger*innen-Beteiligung vorgenommen werden, die Teil des Konzeptes ist. Gefahrenbereiche sollen identifiziert und Problemlösungsstrategien zur Verkehrssicherheit in Schulzendorf erarbeitet werden. Zur Erstellung des Konzepts “Sichere Wege in Schulzendorf” sollen finanzielle Mittel in den Haushalt 2020 aufgenommen werden. Die Kosten könnten sich vielleicht zwischen 50.000 € bis 100.000 € bewegen.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.3 wurde der Beschlussantrag „Kommunales Klimaschutzkonzept“ behandelt. Mit diesem Antrag setzt sich die Gemeindevertretung das Ziel, bei zukünftigen Entscheidungen regelmäßig auch die Auswirkungen auf das Klima mit zu berücksichtigen. Es sollen grundsätzlich Lösungen bevorzugt werden, die sich möglichst positiv oder - wenn nicht vermeidbar - am wenigsten schädlich auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Es soll ein Klimaschutzkonzept durch eine Klimaschutzmanagerin oder einen Klimaschutzmanager erstellt werden. Dabei sollen dafür, wenn möglich in interkommunaler Kooperation mit Zeuthen und Eichwalde, Fördermittel gemäß der „Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten beantragt werden. Mit diesem Konzept sollen dann Projekte entwickelt werden, für die auch Fördermittel beantragt werden sollen. Es muss auch geklärt werden, ob der oder die Klimaschutzmanager/in bei der Gemeinde Beschäftigt sein soll oder beauftragt werden soll. Es wurde kontrovers diskutiert.

Zwei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, vier Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Die letzte Beschlussvorlage des Abends handelte von einem temporären Halteverbot in der Ernst-Thälmann-Straße zwischen der Ampel und der Einmündung Richard-Wagner-Straße. Die Fraktion AFD möchte den Bürgermeister beauftragen, ein eingeschränktes Halteverbot für diesen Bereich zu beantragen.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ hat Herr Sonntag erneut das Thema „Parkplatz der Patronatskirche“ angesprochen. Er gab an, dass sich die Gemeindevertretung noch immer nicht für eine der drei Varianten für den Bau eines Parkplatzes entschieden hat. In der Gemeindevertretung gab es die Überzeugung, dass dies bereits beschlossen sei. Der damalige Beschlussantrag wurde aber in 2017 zurückgestellt. Über die Varianten wurde diskutiert. Die Verwaltung wird zur Sitzung der Gemeindevertretung eine Beschlussvorlage vorlegen.