Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Hauptausschusses am 29.01.2020

Schulzendorf, den 30.01.2020

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.

Stand Schulerweiterung

Die Gemeindevertretung hat am 23.10.2019 bestimmt, die Variante 1 (alt; mit Änderungen/Ergänzung zu Räumen und Treppe) zu verwirklichen. Seit dem arbeitet das Planungsbüro Leitplan an den Bauantragsunterlagen. Die Forderungen aus der Gemeindevertretung wurden eingearbeitet. Alle notwendigen Fachplaner (wie z.B. Brandschutz, Tragwerksplaner, Bauphysik) sind beauftragt. Zurzeit wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt. Anfang Februar sollen die Bauantragsunterlagen fertiggestellt sein.

 

Stand Auffahrt Naturkita

Für die Auffahrt liegt ein Kostenangebot vor. Zur Vergleichbarkeit werden noch weitere Bieter angeschrieben. Es ist geplant, die beschränkte Ausschreibung im Januar auszuführen. Auf Grund der Witterung wird die Umsetzung im Frühjahr erfolgen.

 

Außenanlagen Hollerbusch

Im 4. Anlauf wurde am 13.11.2019 das Los Außenanlagen auf dem brandenburgischen Vergabemarktplatz öffentlich ausgeschrieben. Am 05.12.2019 wurde die Submission in der Gemeinde Schulzendorf durchgeführt. Nur zwei Angebote wurden eingereicht. Der Zuschlag wurde erteilt. Die Durchführung der Maßnahme ist für Mai 2020 vorgesehen.

 

Kita-Neubauprojekt Herweghstraße

Zur „Vergaberechtlichen Bewertung des Kita-Neubauprojektes Herweghstraße/Brückenstraße der Gemeinde Schulzendorf“ liegt inzwischen eine Stellungnahme der beauftragten Kanzlei GGSC (Gaßner, Groth, Siederer & Coll.) vor. Im Ergebnis kann nur ein sehr enger Weg mit Risiko eines Vergabeverstoßes aufgezeigt werden, ein Nachbauprojekt erstellen zu lassen.

Allerdings fehlt hierzu mindestens das notwendige Nachbaurecht für die Gemeinde. Eine Beauftragung eines Generalplaners wäre aufgrund der maßgeblichen EU-Schwellenwerte nur unter Anwendung der Vergabeverordnung (also einer Ausschreibung) möglich. Auch für den Fall einer losweisen Vergabe wird wegen eines vor dem EuGH anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass dies nur mit (dann mehreren) Ausschreibungen rechtssicher möglich ist.

 

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Das Straßenverkehrsamt hat auf Antrag der Gemeindeverwaltung eine verkehrsrechtliche Anordnung mit dem Ziel erteilt, die Ampel an der Einmündung August-Bebel-Str. / Ernst-Thälmann-Str. auch am Samstag zu betreiben und ein eingeschränktes Haltverbot auf der Ernst-Thälmann-Straße (von Einmündung August-Bebel-Str. bis Richard-Wagner-Str. beidseitig) einzurichten. Der Straßenbaulastträger (Landkreis LDS) hat dies bis 27.03.2020 umzusetzen.

 

Klage der Gemeinde Schulzendorf

Die Gemeinde Schulzendorf hat mit den Gemeinden Großbeeren, Blankenfelde-Mahlow und Eichwalde Klage gegen die 31. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses erhoben, die am 20.01.2020 behandelt wurde. Die Klage wurde abgewiesen, weil die Gemeinden nicht klagebefugt sind. Das Gericht begründete dies damit, dass mit der 31. Änderung lediglich der Bau des Terminals T2 genehmigt wurde, der eine größere Abfertigungskapazität biete. Eine Zunahme der Flugbewegungen sei damit nicht verbunden, denn die Zahl der Flugbewegungen ist mit 360.000 pro Jahr im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben. Da es bei der 31. Änderung keine Zunahme der Flugbewegungen geben kann, sind die Gemeinden auch nicht in ihren Rechten beschnitten. Die Klage des BVBB gegen diese und eine andere Planänderung wurde auch abgewiesen.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte vom Verkauf von zwei gemeindeeigenen Grundstücken. Es handelt sich dabei um zwei Flurstücke an der Dahlewitzer Chaussee zwischen Helgolandstraße und Riesaer Straße, die im Flächennutzungsplan als Wald ausgewiesen und tatsächlich als Wald genutzt werden. Bei der Verwaltung haben sich dafür Kaufinteressenten gemeldet. Da über den Verkauf von Grundstücken der Hauptausschuss entscheidet, wurde diese Beschlussvorlage in die Sitzung eingebracht. Wenn der Hauptausschuss einen Verkauf beschließen würde, würden die Flurstücke zum Verkehrswert ausgeschrieben werden und Interessenten könnten Gebote abgeben. Das höchste Gebot würde nach der Gebotsfrist den Zuschlag erhalten. Der Eigentümer kann die Grundstücke nur als Wald nutzen, würde er sie als Bauland nutzen wollen, müssten der Flächennutzungsplan geändert werden und eine Waldumwandlung erfolgen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans kann nur die Gemeindevertretung beschließen.

Kein Mitglied des Hauptausschusses hat der Beschlussvorlage zugestimmt, sechs Mitglieder haben dagegen gestimmt, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Der Beitritt zum Verein Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 behandelt. Das Kommunale Nachbarschaftsforum (KNF) ist ein informeller Zusammenschluss der Kommunen im Kernraum der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Es bildet seit Mitte der 1990er Jahre den Rahmen für den partnerschaftlichen Dialog zu Fragen der Stadt-Umland-Entwicklung. Das KNF wird die Rechtsform eines Vereins annehmen und die Mitglieder müssten dem Verein beitreten. Der Mitgliedsbeitrag wird bei 0,1 Euro pro Einwohner liegen.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Über eine weiterführende Schule in Zeuthen, Eichwalde oder Schulzendorf ging es unter dem Tagesordnungspunkt 5.3. Nach dem Beschlussantrag soll der Bürgermeister beauftragt werden, mit den Bürgermeistern der Nachbargemeinden einen geeigneten Standort einer weiterführenden Schule zu finden und mit dem Landkreis den Bedarf zu klären. Für die Errichtung und den Betrieb von weiterführenden Schulen ist der Landkreis zuständig.

Vier stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

An dieser Abstimmung haben nur sechs Mitglieder teilgenommen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.4 wurde der Beschlussantrag der Fraktion Grüne zum Verfahren über die Vergabe der Kita-Trägerschaft behandelt. Die neu zu errichtende Kita soll von einem freien Träger errichtet und betrieben werden, die Gemeinde soll ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren starten. Das Thema wurde kontrovers diskutiert. Dabei wurden die Fragen behandelt, ob es sinnvoll ist, freie Träger für die Kita zu haben, und ob ein freier Träger auch gleich das Gebäude errichten soll. Die Diskussion ergab weitere Anregungen, die ggf. in den Beschlusstext noch eingearbeitet werden. Auf eine Abstimmung wurde deshalb verzichtet.

 

 

Der Beschlussantrag des Tagesordnungspunktes 5.5 handelte von der Anschaffung eines Geschwindigkeitsanzeigers, der mobil an verschiedenen Orten aufgehängt werden soll. Diese Idee fand viel Zustimmung und entsprechende Mittel sollen in den Haushalt eingestellt werden. Man würde einen Geschwindigkeitsanzeiger gerne von in Schulzendorf tätigen Firmen finanzieren lassen. Der Bürgermeister hat deutlich gemacht, dass er keine Geschäftspartner auf eine Finanzierung ansprechen wird, er befürchte den Verdacht der Vorteilsnahme. Der Textteil bezüglich der Finanzierung durch Dritte wurde entfernt.

Fünf stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, zwei haben sich enthalten.

 

 

Die letzte Beschlussvorlage des Abends handelte von der Errichtung eines Geh- und Radweges in der Walther-Rathenau-Straße von der Freiligrathstraße bis zur Richard-Wagner-Straße. In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde ein ähnlicher Antrag abgelehnt, da sollte der Geh- und Radweg von der Freiligrathstraße nur bis zur Sporthalle entstehen. Gedanken über das Für und Wider wurden ausgetauscht. Einige sahen die Notwendigkeit, das Projekt bald anzugehen. Andere wollten erst das Ergebnis des Gutachtens über sichere Wege in Schulzendorf abwarten, das mit den Mitteln des Haushalts 2020 beauftragt werden soll. Es wurde auch vorgeschlagen, zunächst eine Machbarkeitsstudie über die Idee des Gehwegs in der Walther-Rathenau-Straße zu beauftragen. Der Beschlusstext wurde geändert, es soll nun nur die Planung eines Geh- und Radweges beschlossen werden. Es wurden Zweifel geäußert, ob der Gehweg ohne die Fällung von Straßenbäumen möglich sei. Außerdem müsste der Gehweg mal breiter und mal schmaler sein, weil nur unterschiedlich Platz vor den Grundstücken nördlich der Walther-Rathenau-Straße vorhanden sei.

Vier stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

Die Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.