Schulzendorf Broschüre

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Kitagebühren während der Untersagung des Kitabetriebs

Schulzendorf, den 23.03.2020

Der Kitabetrieb ist vom 18.03.2020 bis 19.04.2020 untersagt. Hierbei handelt es sich um eine vorübergehende Schließung der Kindertagesstätten von mehr als einem Monat nach § 6 Abs. 6 der Kitagebührensatzung der Gemeinde Schulzendorf. Die Personensorgeberechtigten (Eltern) sind daher für den Monat April nicht zur Zahlung der Kostenbeiträge (Kitagebühren und Zuschuss zum Mittagessen) verpflichtet. Bitte sorgen Sie dafür, dass für den Monat April keine Kostenbeiträge an die Gemeinde Schulzendorf überwiesen werden, wenn ihr Kind nicht für die Notbetreuung angemeldet ist. Sollten Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Gemeinde im Monat April keine Kitabeiträge von den entsprechenden Konten einziehen.

Sollte der Kitabetrieb über den 19.04.2020 hinaus untersagt werden, wird über diese Internetseite über die weitere Verfahrensweise informiert.