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Corona-Eindämmungsverordnung verschärft

Schulzendorf, den 01.04.2020

Das Land Brandenburg hat mit der Verordnung vom 31.03.2020 die Eindämmungsverordnung vom 22.03.2020 geändert. Neben kleinen redaktionellen Änderungen wurde die Untersagung des Betretens öffentlicher Orte (Ausgangseinschränkung) bis zum 19.04.2020 verlängert. Außerdem hat die Eindämmungsverordnung nun eine Bußgeldandrohung bei Verstößen gegen die Gebote und Verbote zum Inhalt.

Das Betreten öffentlicher Orte, also das Verlassen der Wohnung, ist bis zum 19.04.2020 untersagt und nur in Ausnahmefällen gestattet. Verstöße werden zukünftig mit Bußgeldern geahndet.