Ostern ohne Osterbesuche?

Schulzendorf, den 09.04.2020

Ja, denn die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus besteht nach wie vor. Obwohl in den Medien bereits über die Zeit nach Corona und über den Einstieg in das bisherige Leben philosophiert wird, hat die Eindämmungsverordnung noch immer ihre Gültigkeit.

Öffentliche und Nichtöffentliche Veranstaltungen, Versammlungen und sonstige Ansammlungen sind verboten! Eine Grillparty mit den Nachbarn oder anderen Besuchern kann mit einem Bußgeld zwischen 500 und 2.500 € bestraft werden. Alleine die Teilnahme an einer „Versammlung“ kann schon mit 50-500 € geahndet werden. Darunter fallen auch Treffen auf der Skaterbahn, vor dem Rathaus oder im Wald. Wenn sich also Ihre Söhne und Töchter abends verabschieden, sollten Sie sie fragen, wo sie denn hingehen. Zur Arbeit, in die Schule oder zu einem behördlichen Termin kann es ja nicht sein.

 

Die Osterspaziergänge sind auch nur eingeschränkt möglich, bitte nur im Rahmen der häuslichen Gemeinschaft oder nur bis zu zwei Personen. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter muss eingehalten werden.

 

Ein privates Osterfeuer im Garten darf die Höhe und einen Umfang von jeweils einem Meter nicht überschreiten. Zurzeit herrscht die Waldbrandstufe 4!

 

Bitte beachten Sie die bestehenden Regeln zu Ihrem eigenen Wohl.

 

Ich wünsche Ihnen eine Schöne Osterzeit und bleiben Sie gesund!

 

Ihr Bürgermeister

 

Markus Mücke