Sitzung der Gemeindevertretung am 27.05.2020

Schulzendorf, den 29.05.2020

Am 27.05.2020 fand eine Sitzung der Gemeindevertretung außerhalb des Terminkalenders statt. Der Geschäftsbereich Bau benötigte eine Entscheidung für die Schulerweiterung, die im Hauptausschuss getroffen werden sollte. Da aber eine Vielzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung meinte, diese Entscheidung solle von der Gemeindevertretung getroffen werden, wurde diese Sitzung einberufen. Die Sitzung fand unter Einhaltung der Hygienevorgaben in der Sporthalle statt.

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister den Tagesordnungspunkt 5.4, Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Schulzendorf, zurückgezogen, weil zum Inhalt noch ein Klärungsbedarf besteht.

Anschließend hat der Bürgermeister informiert.

 

Partnergemeinden

Die Veranstaltungen, die mit den Partnergemeinden bis zum August geplant waren, fallen wegen der Coronakrise aus. Ob die geplanten Termine ab dem August 2020 stattfinden, steht noch nicht fest.

 

Umgestaltung Friedhof

Die Planung und die Umsetzung des Friedhofs für die Teile 5 und 7 schreiten voran. Die ersten Planungsgrundsätze liegen der Gemeinde vor. Zurzeit finden alle vorbereitenden Maßnahmen zur Planungsumsetzung statt.

 

Lückenschluss Gehweg Ernst-Thälmann-Straße

Die Vorplanung des Gehweglückenschlusses in der Ernst-Thälmann-Straße ab Höhe Kirche bis zum Flutgraben liegt vor. Die geplante Sanierung der Trinkwasserleitung DN 600 entlang der Ernst-Thälmann-Straße soll Ende 2020 (bis nach 2021) erfolgen. Auf Bitten des MAWV soll der Bau des Gehwegs erst danach erfolgen. Die Planungsunterlagen werden in diesem Jahr so aufbereitet, dass die Ausführungsunterlagen vorliegen für eine Ausführung im kommenden Jahr.

 

B-Plan "Ritterschlag/Ritterfleck"

Die Entwurfsunterlagen für den Teilbereich B wurden geprüft und die gemeindliche Stellungnahme wurde dem Investor Bonava bzw. dem Planungsbüro zur Verfügung gestellt.

 

Feuerwehrfahrzeug LF 20

Die Angebotsfrist für die Ausschreibung des Feuerwehrfahrzeuges LF 20 endete am 17.03.2020. Nach Angebotsöffnung, Angebotsauswertung und Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wurden am 15.04.2020 die Vorinformationen der beabsichtigten Vergabe an die teilnehmenden Bieter gesendet. Inzwischen ist der Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt worden. Die Auftragssummen betragen für das Los 1 (Fahrgestell und Aufbau) 354.812,78 € und für das Los 2 (feuerwehrtechnische Beladung) 76.639,57 €.

 

Stand Schulerweiterung

Der Bauantrag liegt dem Landkreis seit dem 31.01.2020 zur Prüfung vor. Die Prüfung des Brandschutzes erfolgt über den Landkreis Dahme Spreewald. Am 11.03.2020 fand ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Planungsbüro Leitplan und der Verwaltung statt. Die Entwurfsplanungen Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro wurden unter Berücksichtigung einiger Hinweise freigegeben.

 

Baumaßnahmen Löwenzahn

Im Dezember 2019 fand eine beschränkte Ausschreibung zu Maler- und Bodenbelagsarbeiten im gelben Bereich der Kita Löwenzahn Gruppenraum 1 statt. Die Submission fand am 03.01.2020 statt. Die Firma Jürgen Dinske hat den Auftrag in Höhe von 7.242,89 € brutto erhalten. Am 18.02.2020 fand die Abnahme statt und im Anschluss wurde der Raum wieder eingeräumt.

 

Außenanlagen Hollerbusch

Im 4. Anlauf wurde am 13.11.2019 das Los Außenanlagen auf dem brandenburgischen Vergabemarktplatz öffentlich ausgeschrieben. Am 05.12.2019 erfolgte die Submission in der Gemeinde Schulzendorf. Auf dem Vergabemarktplatz hatten sich sieben Firmen freischalten lassen. Zur Submission lagen aber nur zwei Angebote vor. Den Auftrag erhielt die Firma MOSAIK - Garten- und Landschaftsbau in Höhe von 25.810,56 € brutto. Die Bauausführung begann Ende März. Die Arbeiten sind zum jetzigen Zeitpunkt zu 95% erledigt.

 

Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Fritz-Reuter-Straße, Abschnitt der R.-Wagner-Straße und Gehweg

Die Straßenbeleuchtung in der Fritz-Reuter-Straße wurde im Jahr 2018 erneuert, die in drei Abschnitte gegliedert wurde:

1.         selbständige Gehweg (gelegen auf dem Flurstück 627 der Flur 8) entlang des Selchower Flutgrabens zwischen Fritz-Reuter-Straße und Rosa-Luxemburg-Straße

2.         Fritz- Reuter-Straße

3.         Richard-Wagner-Straße zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Gemarkungsgrenze

Es wurde eine intelligente verkehrsabhängige Steuerung geplant, ausgeschrieben und errichtet. Durch das beauftragte Planungsbüro erfolgte über ein Jahr lang die Auslesung der Messdaten. Es sind repräsentative Daten, die sowohl das Sommer- als auch das Winterhalbjahr berücksichtigen. Insgesamt ergeben sich durch die Verwendung von LED Einsparungen von ca. 1.100 kWh/a (entsprechen ca. 217 €/a) im Vergleich zu herkömmlichen Leuchtmitteln.

In dem Abschnitt Richard-Wagner-Straße ist die Bewegungssteuerung deaktiviert. Bei Aktivierung könnten weitere ca. 130 kWh/a (entsprechen ca. 58 €/a) eingespart werden.

Die Ergebnisse sind nicht nur monetär messbar; sie sind auch ein wichtiger Bestandteil in den Bemühungen für eine bessere Klimabilanz zum Beispiel durch die CO2 - Einsparung und Reduzierung der Lichtverschmutzung.

 

Hofauffahrt Naturkita

Am 15.05.2020 fand die Submission für die Maßnahme Naturkita statt. Zum Submissionstermin lag kein Angebot vor. Ein Angebot ging verspätet ein. Nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt erfolgt aktuell eine erneute Ausschreibung.

 

Interessenbekundung Freie Trägerschaft

Das Verfahren der Interessenbekundung für die Freie Trägerschaft und den Bau einer neuen Kita in der Herweghstraße wurde mit der Veröffentlichung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg begonnen. Im Gemeindekurier und auf der Internetseite der Gemeinde wurde auch darüber informiert. Das Interesse an dem Bau und dem Betrieb der Kita sollte bis zum 25.05.2020 bekundet werden.

 

Kitabetrieb

Die Gemeinde Schulzendorf wird ab 01.06.2020 den eingeschränkten Regelbetrieb im Rahmen der jeweiligen Betreuungsverträge durchführen. Die allgemeinen Hygienerichtlinien sind im Hygieneplan berücksichtigt. Die Kinder werden in den Kinderbetreuungseinrichtungen während der üblichen Öffnungszeiten im Rahmen des jeweiligen Betreuungsvertrages betreut. Es kann zu Reduzierungen der Spitzenzeiten am Morgen und am Abend kommen. Für die Zeit des Betreuungsangebotes werden auch Kitagebühren erhoben.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.1 wurde über die Art der Ausschreibung von Bauleistungen für die Schulerweiterung entschieden. Die Wahl stand zwischen der Beauftragung eines Generalunternehmers, der die gesamte Bauleistung erbringen soll, und der Vergabe der einzelnen Lose. Die Vergabe an einen Generalunternehmer bringt den Vorteil, dass nur ein Auftragnehmer für das Projekt verantwortlich ist, dem die Erfüllung der Leistung zu einem bestimmten Endtermin aufgetragen werden kann. Die Vergabe der einzelnen Lose würde erfahrungsgemäß kostensparender sein.

16 Mitglieder der Gemeindevertretung haben für die Vergabe an einen Generalunternehmer gestimmt, ein Mitglied war dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Über die Abschaffung der Ferienpauschale in der Kitagebührensatzung wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 gesprochen. Eine Ferienpauschale wird von den Eltern erhoben, die in den Ferien ihre Kinder über die vereinbarte vertragliche Betreuungszeit hinaus am Vormittag zusätzlich vom Hort betreuen lassen. Für diese zusätzlichen Betreuungszeiten sind zusätzliche Arbeitsstunden des Hortpersonals erforderlich.

Zehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben für den Beschlussvorschlag gestimmt, vier Mitglieder waren dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.3 wurde der stellvertretende Wahlleiter berufen. Die bisherige Stellvertreterin des Wahlleiters hat ihr Amt niedergelegt.

Herr Witte wurde einstimmig zum stellvertretenden Wahlleiter berufen.

 

 

Der letzte Tagesordnungspunkt des Abends handelte von einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister. Der Beschwerdeführer richtet die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde Schulzendorf, vertreten durch den Bürgermeister. Anlass ist die über einen langen Zeitraum versäumte Bearbeitung von Widersprüchen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde rügt ein persönliches Dienstvergehen eines Beschäftigten. Über Dienstvergehen der Beschäftigten der Gemeinde Schulzendorf befindet der Bürgermeister als Dienstvorgesetzter. Die Dienstvorgesetzte des Bürgermeisters ist die Gemeindevertretung. Somit hat die Gemeindevertretung über ein Dienstvergehen des Bürgermeisters zu befinden. Die Dienstaufsichtsbeschwerde bezieht sich auf die Gemeinde Schulzendorf, die vom Bürgermeister vertreten wird. Ein persönliches Dienstvergehen des Bürgermeisters liegt nicht vor. Die Gemeindevertretung hatte zu beschließen, die Dienstaufsichtsbeschwerde zurückzuweisen, weil keine Verletzung einer Dienstpflicht beanstandet wird und keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens des Bürgermeisters rechtfertigen.

13 Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussvorschlag zugestimmt, ein Mitglied war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten. Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Die Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.