Nutzung der Sporthalle Schulzendorf

Schulzendorf, den 07.08.2020

Ab dem 10.08.2020 wird die Sporthalle für die Nutzung durch die Grundschule, die Kitas und Vereine freigegeben. Für die Nutzung der Sporthalle bestehen neben dem Abstandsgebot von 1,5 Meter weitere Regeln aus der Umgangsverordnung.

  • Der Zutritt und der Aufenthalt von Personen ist auf das notwendige Maß zu beschränken und zu steuern (Abstandsgebot).
  • Kontaktsportarten (Handball, Fußball, Volleyball, Kampfsportarten usw.) sind nur im Kinder- und Jugendbereich bis zum Alter von 27 Jahre zugelassen. Der Trainingsbetrieb (Beibehaltung der Abstandsregeln) bleibt davon unberührt.
  • Der Hallenraum ist regelmäßig zu lüften.
  • Die Personendaten sind in einer Anwesenheitsliste zur Kontaktnachverfolgung zu erfassen.
  • Es sind regelmäßig die im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Geräten.
    Für die Einhaltung dieser Regeln ist der jeweilige Nutzer (Vereine) zuständig. Die Nutzer haben Hygienekonzepte zu erarbeiten, die der Verwaltung (Frau Rommel, Bibliothek) vorzulegen sind.
    Zum 17.08.2020 wird eine Aktualisierung der Umgangsverordnung erwartet, die ggf. weitere Regeln festschreiben wird.
    In den Halleninnenraum sind keine Lebensmittel (insbesondere Getränke) mitzunehmen. Weitere Nutzungsregeln (zum Beispiel Klisterverbot) sind zu beachten. Weitere Details können mit Frau Rommel (Bibliothek, Tel.: 93070) besprochen werden.