Schulbesuch und Hortbetrieb

Schulzendorf, den 07.08.2020

Die zuständige Ministerin wird voraussichtlich zum 17.08.2020 eine Änderung der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg bekannt machen. Darin werden Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule und dem Hort festgelegt sein. Alle Personen müssen dann in den Schulgebäuden, also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Aulen sowie beim Anstehen in der Mensa eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maskenpflicht soll aber nicht im Unterricht und nicht auf dem Schulhof gelten. Für die Horte soll es ähnliche Regelungen geben. Hier werden die pädagogischen Räume und die Außenanlagen ausgenommen.

Die Maskenpflicht wird in der Grundschule Schulzendorf und im Hort bereits zum Schulbeginn am 10.08.2020 eingeführt. Die Eltern sind gehalten, den Kindern einen Mund-Nasen-Schutz mitzugeben.