Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Ausschusses Finanzen und Wirtschaft am 19.08.2020

Schulzendorf, den 20.08.2020

Zum Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert, der Tagesordnungspunkt 6.1 „Baumpflanzinitiative“ wurde zurückgezogen und damit von der Tagesordnung gestrichen.

Anschließend hat der Kämmerer, Herr Reech, informiert.

 

Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) vom 19.06.2020 änderte das Umsatzsteuergesetz.

Danach gilt die Optionserklärung der Gemeinde, das Umsatzsteuergesetz nicht anzuwenden auch für sämtliche Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023 ausgeführt werden.

Die Optionserklärung kann auch für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2020 nur mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres an widerrufen werden. Es ist nicht zulässig, den Widerruf auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen zu beschränken.

Die Inanspruchnahme des Optionsrechts muss von den Kommunen dementsprechend nicht gesondert beantragt oder erklärt werden. Es muss keine neue weitere Optionserklärung abgegeben werden.

Für den Fall, dass eine juristische Person des öffentlichen Rechts dagegen bereits ab 1. Januar 2021 oder ab 1. Januar 2022 das neue Umsatzsteuerrecht anwenden möchte, muss jedoch ein fristgerechter Widerruf der bisherigen Optionserklärung erfolgen.

 

Zur Reform der Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat den Bund angewiesen, bis 31.12.2019 eine verfassungskonforme Neuregelung der Bemessungsgrundlage zu treffen. Für das bisherige Bewertungsrecht ist eine Übergangsfrist bis 31.12.2024 gewährt.

Der Bund hat ein neues Grundsteuerrecht beschlossen. Das beschlossene Gesetzespaket sieht vor, dass nach dem Bundesrecht die Grundsteuer eine wertorientierte Steuer ist.

Der geänderte Art. 72 Abs. 3 GG gibt den Ländern jedoch die Möglichkeit, durch abweichende landesrechtliche Regelungen das Bundesrecht in Teilen zu modifizieren oder durch komplett eigenständige Grundsteuermodelle zu ersetzen.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg erwartet, dass das Bundesmodell im Land Brandenburg umgesetzt wird. Eine Umsetzung in Landesrecht steht noch aus.

Lt. Auskunft beim Ministerium für Finanzen werden derzeit verschiedene Modelle geprüft. Eine Entscheidung des Landes ist noch in diesem Jahr geplant.

 

Richtlinie kommunaler Rettungsschirm des Landes

Das Land Brandenburg gewährt der Gemeinde Schulzendorf mit der Richtlinie Kommunaler Rettungsschirm Corona 2020 Billigkeitsleistungen zur Überwindung von außergewöhnlichen kommunalen Haushaltsbelastungen, die durch pandemiebedingte Mehrausgaben in den kommunalen Kernhaushalten ab dem 1. März 2020 entstanden. Der Zuschuss wird pauschal auf Grundlage der Einwohneranzahl in dem jeweiligen Gemeindegebiet gemäß der amtlichen Bevölkerungsstatistik zum 31.12.2019 gewährt. Der Grundbetrag je Einwohner beträgt 11,837 Euro. Die Verwaltung erhält einen Zuschuss in Höhe von 99.920 Euro. Das entspricht einer der Basis von 8441 Einwohnern zum 31.12.2019.

 

Stand Jahresabschlüsse

Die Unterlagen für den Jahresabschluss 2016 sind fertig. Bis zum 28.09.2020 sind die Unterlagen der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 fertig. Danach beginnt die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt.

 

Bestand an Zahlungsmitteln

Zum 18.08.2020 beträgt der Bestand an Zahlungsmitteln 12.306.522,48 €.

 

 

Anschließend hat Herr Reech über das Ergebnis einer unvermuteten Kassenprüfung des Rechnungsprüfungsamtes berichtet.

Das Rechnungsprüfungsamt führt diese Kassenprüfungen ohne vorherige Ankündigung durch. Das Prüfergebnis wurde mit dem Hauptverwaltungsbeamten und dem Kämmerer ausgewertet. Die Gemeindevertretung ist zu informieren.

 

 

Die erste Beschlussvorlage handelte von der Aufhebung des Sperrvermerks für den Gehweg Walther-Rathenau-Straße. Die Fraktion CDU/FDP hatte vorgeschlagen, nördlich der Walther-Rathenau-Straße einen Gehweg zu bauen. Für dieses Projekt wurden Mittel in den Haushalt 2020 eingestellt, die aber mit einem Sperrvermerk versehen wurden. Bevor die Mittel verwendet werden, sollte der Geschäftsbereich Bau noch einmal darlegen, wie solch ein Projekt umgesetzt werden kann. Das ist geschehen. Ein Teil des Weges soll auf der südlichen Seite der Straße gebaut werden und man könne sich hier die Umsetzung mit einer wassergebundenen Technik vorstellen.

Drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Der neue Tagesordnungspunkt 6.2 handelte von der Vierzügigkeit der Grundschule. Die Schülerzahl an der Grundschule Schulzendorf nimmt so stark zu, dass der Schulbetrieb von dreizügig in vierzügig geändert werden muss. Dazu bedarf es einer Entscheidung der Gemeindevertretung.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Der Beschlussvorschlag zur Errichtung einer provisorischen Kita (Interimskita) auf dem Grundstück des ehemaligen Rathauses wurde unter dem neuen Tagesordnungspunkt 6.3 behandelt. Die Verwaltung schlägt vor, dort mit Containern bis zu etwa 40 Kitaplätze zu schaffen, damit der drückende Kitaplatzbedarf etwas abgemildert werden kann. Mit diesem Beschlussantrag wurden die Mitglieder auch über die bevorstehenden Kosten informiert. Mit der Zustimmung der Gemeindevertretung möchte die Verwaltung dann konkreter an dem Projekt arbeiten. Verschiedene Fragen wurden beantwortet. Aus dem Ausschuss wurde vorgeschlagen, die Containervariante auf 120 Plätze zu erweitern. Außerdem soll die Verwaltung nach weiteren Grundstücken suchen, auf denen so viele Container aufgestellt werden können, damit Platz für 120 Kinder geschaffen werden kann. In vergangenen Sitzungen wurde bereits über mögliche Standorte für Kitas diskutiert. Dabei wurden nur die Standorte der geplanten Kita in der Herweghstraße und der Standort Otto-Krien-Straße 26 herausgearbeitet. Über den neuen Beschlusstext wurde abgestimmt.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Die letzte Beschlussvorlage des Abends handelte von der Absicherung der Skaterbahn. Die Mitglieder der AFD-Fraktion sehen für Kinder eine Gefahr, wenn sie von der Skaterbahn in der August-Bebel-Straße die Straße überqueren wollen. Der direkte Zugang zur Straße soll mit Hindernissen (Baumstämme oder Autoreifen) verhindert werden. Der Vorschlag wurde kontrovers diskutiert.

Zwei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei Mitglieder waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die Tagesordnungspunkte „Kostendeckung zusätzliche Kitaplätze“, „Höhe der Steuerverluste der Gemeinde Schulzendorf in 2021“, „Finanzielle Auswirkungen auf freiwillige Leistungen der Gemeinde Schulzendorf“ und „Höhe der umsatzsteuerpflichtigen Leistungen der Gemeinde 2021“ wurden nicht mehr aufgerufen, weil diese Themen in den anderen Tagesordnungspunkten angesprochen wurden.

 

 

Die Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.