Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 15.09.2020

Schulzendorf, den 17.09.2020

Zum Beginn der Sitzung hat die Geschäftsbereichsleiterin Soziales, Bildung, Kultur, Frau Wieczorek, informiert.

Interimskita

Nach dem gefassten Beschluss erarbeiten die Geschäftsbereiche 4 und 5 nun gemeinsam eine Aufgabenbeschreibung. Es ist beabsichtigt, einen „Auslober“ mit der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens zu beauftragen.

 

Neubau Kita Herweghstraße

Aktuell wird die Prüfung und Überarbeitung der Vertragsentwürfe mit dem Ziel beauftragt, zeitnah zum Abschluss eines Erbbaurechts-, Miet- und Betreibervertrages zu kommen.

 

Start ins neue Kita- und Schuljahr

Aus der Schule wurden keine grundlegenden Probleme gemeldet, so dass trotz der Einschränkungen durch die Hygieneauflagen von einem gelungenen Start auszugehen ist.

Im nächsten Gemeindekurier wird bereits die Bekanntmachung für die Anmeldung zum nächsten Schuljahr veröffentlicht. Im Schuljahr 21/22 gilt noch die Stichtagsregelung für die Anmeldung der Schulkinder „zum 30.09.2021 das sechste Lebensjahr vollendet“.

 

Stand Hortplatzvergabe

Alle Altanträge konnten mittlerweile berücksichtigt werden. Durch Zuzüge gibt es aber 2 neue offene Anträge.

 

Ergänzung zum Hygieneplan gemäß § 36 i. V. m. § 33 Infektionsschutzgesetz für die Kita

Auf Grund eines Hinweises des MBJS erfolgt aktuell eine Einschränkung der offenen Konzeptarbeit in der Kita Hollerbusch und im Hort soweit notwendig – Hintergrund ist die Maßgabe, dass im Falle einer Infektion die Nachverfolgung der Kontakte in der Einrichtung gewährleistet sein muss und dass im Falle einer Infektion durch diesen Nachweis verhindert werden soll, dass die komplette Einrichtung geschlossen wird. Da es sich bei beiden Einrichtungen um große Einrichtungen handelt ist eine Überwachung und Dokumentation im Rahmen der offenen Konzeptarbeit nicht möglich.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 hat Frau Wieczorek über den Stand der Schulerweiterung informiert. Am 31.07. fand die letzte Abstimmung mit der Schule statt. Die Vorbereitung der GU-Ausschreibung läuft zurzeit, sie soll am 28.09.2020 erfolgen. Die Submission ist zum 30.10.2020 geplant. Nach der Prüfung der Vergabeentscheidung durch das Rechnungsprüfungsamt wird die Beauftragung erteilt.

 

 

Die Arbeit in der Kita Hollerbusch wurde von der Kitaleiterin unter dem Tagesordnungspunkt 6 vorgestellt. Es wurden die Struktur des Hauses, die Grundsätze der elementaren Bildung und deren Umsetzung und die Struktur der pädagogischen Arbeit vorgestellt. Dabei wurden auch die Standards aus dem Kitakonzept erläutert. Fragen dazu wurden beantwortet.

 

 

Anträge zur Förderrichtlinie Kultur, Jugend, Sport, die noch eingegangen sind, wurden unter dem Tagesordnungspunkt 7.1 behandelt. Es wurde zwei Anträge auf Projektförderung gestellt. Ein Antrag konnte nicht berücksichtigt werden, weil der Antrag erst nach dem Ereignis gestellt worden ist.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben dem Hauptausschuss die Zustimmung empfohlen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 7.2 wurde die Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis gemäß § 12 Abs. 1 des Kitagesetzes behandelt. In dem Vertrag ist geregelt, welche Aufgaben der Kindertagesbetreuung die Kommunen für den Landkreis übernehmen werden und dazu die Kostenerstattung. Der Vertragstext wurde zwischen dem Landkreis und der Kreisarbeitsgemeinschaft, die aus den Kommunen des Landkreises besteht, erarbeitet und gilt für alle unterzeichnenden Kommunen des Landkreises. Der Kreistag hat der Unterzeichnung des Vertrages durch den Landrat bereits zugestimmt. Die Gemeindevertretung muss der Unterzeichnung durch den Bürgermeister zustimmen.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Der letzte Tagesordnungspunkt des Abends handelte von einem Neubau eines Spielplatzes im B-Plangebiet Mühlenschlag. Nach der ersten Änderung des B-Plans Mühlenschlag soll der bisherige Standort eines Spielplatzes an einen neuen Standort verlegt werden. Der Eigentümer des Areals wurde verpflichtet, die Spielgeräte umzusetzen. Die Fraktionen SPD, CDU/FDP und Bürgerbündnis regen mit einem Beschlussantrag an, den Eigentümer von dieser Verpflichtung zu entbinden, ihn dafür einen Ausgleich in Geld zahlen zu lassen und an dem neuen Standort einen neuen Spielplatz zu planen und zu errichten. Ein neuer Spielplatz soll verschiedenen Altersgruppen gerecht werden, zusätzlich Sportgeräte und Sitzgelegenheiten enthalten, einen abgegrenzten Buddelbereich sowie Spieltische für ältere Generationen haben, Spielgeräte für behinderte Menschen sollen vorhanden sein und Bäume sollen als Schattenspender erhalten bleiben. Die Mittel für die Planung sollen in den Haushalt 2021 eingestellt werden, in 2022 soll die Maßnahme umgesetzt werden.

Die anderen Fraktionen sind grundsätzlich auch für weitere Spielplätze, haben aber Bedenken wegen der vielen Anforderungen an die Ausstattung, die möglicherweise auf dem begrenzten Areal nicht umsetzbar sind. Darüber hinaus wurden Zweifel geäußert, ob die Verwaltung das Projekt in der gewünschten Zeit umsetzen kann.

Nach einer kontroversen Diskussion hat man auf eine Abstimmung verzichtet und sich auf eine Überarbeitung des Beschlusstextes geeinigt.

 

 

Die Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.