Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 16.09.2020

Schulzendorf, den 21.09.2020

Die Sitzung begann mit dem Tagesordnungspunkt 2, zu dem Vertreter des Straßenverkehrsamtes eingeladen wurden. Man wollte über die Beschilderung des Gehwegs in der Illgenstraße sprechen. Seit vielleicht sechs Jahren ist der Gehweg in der Illgenstraße gegenüber der Schule nicht mehr mit einem Verkehrsschild für den Fahrradverkehr freigegeben. Mitglieder des Ausschusses haben bemängelt, dass dadurch die Schulkinder nicht mehr mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren dürften und damit einer Gefahr im Straßenverkehr ausgesetzt seien. Die Vertreter des Straßenverkehrsamtes haben abgesagt und eine Stellungnahme zu dem Thema geschickt. In der Stellungnahme wird auf die Straßenverkehrsordnung §§ 2 Abs. 5 und 45 Abs. 1c verwiesen. Danach haben Kinder bis zum achten Lebensjahr mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zu fahren, Kinder bis zum zehnten Lebensjahr dürfen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. In Tempo-30-Zonen dürfen keine pflichtigen Radwege ausgewiesen werden, die Illgenstraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Nach dieser Stellungnahme wurde der Tagesordnungspunkt nicht weiter behandelt.

 

Anschließend hat Herr Sonntag über das Baugeschehen informiert.

Gebührenkalkulation Friedhof

Nach Angebotsabforderung und Wertung wurde der Auftrag, die Gebühren für den Friedhof Schulzendorf neu zu kalkulieren, vergeben. Hierzu sind bereits erste Gespräche mit dem beauftragten Büro geführt worden. Die abgeforderten umfangreichen Unterlagen werden aktuell zusammengestellt. Es ist beabsichtigt, für den nächsten Sitzungslauf die Gebührenkalkulation vorzustellen, so dass diese noch in diesem Jahr von der Gemeindevertretung beschlossen werden kann.

 

Photovoltaik

Die Gemeindevertretung hat mit der BS/GV/16/20 Folgendes beschlossen: „Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Liste aller öffentlichen gemeindeeigenen Gebäude zu erstellen. Die unter Denkmalschutz stehenden Bauten sind zu kennzeichnen. Anschließend ist durch den Bürgermeister ein Planungsbüro mit der Prüfung der Eignung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf diesen Gebäuden zu beauftragen.“ Die Liste der gemeindeeigenen Gebäude ist erstellt. Vor Beauftragung eines Planungsbüros ist der Leistungsumfang abzustimmen.

 

Mehrbelastungsausgleichsverordnung

Ein Antrag auf Fehlbetragsausgleich ist nach Durchführung einer Baumaßnahme, welche nach den bis zum 31.12.2018 geltenden KAG-Regelungen straßenbaubeitragspflichtig gewesen wäre, bislang scheinbar jederzeit zu stellen. Die erhaltenen Pauschalzahlungen sind (als Sonderrücklage) mit dem Fehlbetrag zu verrechnen. Ebenso werden die der Gemeinde erstatteten Fehlbeträge (§ 4 StraMaV) mit den künftigen pauschalen Mehrbelastungsausgleichszahlungen verrechnet. Unbeschadet hiervon ist die Gemeinde berechtigt, weitere Anträge auf Fehlbetragsausgleich zu stellen (§ 6 StraMaV).

 

Geschwindigkeitsmessgerät

Das von der Gemeindevertretung gewünschte Geschwindigkeitsmessgerät ist angeschafft worden. Wenn die noch fehlenden Anlagen (Mast, Betonsockel) vorhanden sind, kann mit der Aufstellung begonnen werden.

 

Es wurden Fragen zu den Informationen beantwortet.

Zum Thema Photovoltaik auf öffentlichen Dächern entspann sich eine Diskussion über den Umfang der Beauftragung eines Planers. Die Mitglieder des Ortsentwicklungsausschusses haben sich dafür ausgesprochen, dass zunächst eine Machbarkeitsstudie für das Rathaus erstellt werden soll, weil dort tagsüber ein erheblicher Strombedarf zu erwarten ist. Es soll festgestellt werden, ob die Speicherung überschüssigen Stroms wirtschaftlich ist. Nach dieser Machbarkeitsstudie kann dann besprochen werden, für welche öffentlichen Gebäude weitere Machbarkeitsstudien erstellt werden sollen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.sollte über ein Neubau eines Spielplatzes im Mühlenschlag gesprochen werden. Herr Lübke informiert, dass in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport viele Anregungen zum Wortlaut gegeben wurden. Er möchte den Wortlaut überarbeiten und einen neuen Text zum Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft vorlegen. Es soll an diesem Abend keine Empfehlung abgegeben werden.

 

Der letzte Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ hatte eine Information von Herrn Sonntag zum Inhalt. Er informierte über die personelle Situation in seinem Geschäftsbereich, die nach wie vor schwierig ist. Eine Stelle im Bereich Liegenschaften konnte besetzt werden, allerdings durch interne Umsetzung. Die Besetzung der zweiten Hochbaustelle schlug fehl, weil die Bewerberin kurz vorher abgesagt hat. Die erste Hochbaustelle bleibt auf ungewisse Zeit unbesetzt. Die Vorgänge werden auf Wichtigkeit sortiert und verteilt, was zu Verzögerungen führen kann.

 

Die Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.