Schulzendorf Broschüre

Sachsen vernetzt
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Sitzung der Gemeindevertretung am 27.10.2020

Schulzendorf, den 11.11.2020

Zum Beginn der Sitzung wurde Herrn Dr. Burmeister für sein ehrenamtliches Engagement in der Gemeindevertretung vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung und dem Bürgermeister gedankt. Herr Dr. Burmeister hat sein Mandat mit dem 30.09.2020 niedergelegt.

Unter dem Tagesordnungspunkt 1 wurde die Tagesordnung geändert. Der Tagesordnungspunkt 6.13 „Arbeit nach der Notlagenverordnung“ soll unter dem Punkt 6.1 behandelt werden und der Einreicher des Tagesordnungspunktes 6.4 „Errichtung Multifunktionsspielfeld und Outdoor-Sportgeräte“ hat den Tagesordnungspunkt zurückgezogen und er soll in den Ausschüssen behandelt.

Anschließend wurde Herr Voigtländer in das Amt des Gemeindevertreters eingeführt, er rückt für Herrn Dr. Burmeister nach.

Dann hat der Bürgermeister informiert.

Verkauf Grundstück Rettungswache

Entsprechend den Regelungen im Kaufvertrag hat der Landkreis den Kaufpreis für den Grunderwerb des Grundstücks für die neue Rettungswache abzüglich der vereinbarungsgemäß zu verrechnenden Kosten für die Beseitigung der Abfallablagerungen überwiesen. Die Schlussrechnungen für die Kosten der Beseitigung der Abfallablagerungen liegen noch nicht vor. Am 29.09.2020 fand die Grundsteinlegung der neuen Rettungswache statt.

 

Radverkehrsforschung in der Modellregion Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf (ZES)

Die TH Wildau richtet zum Sommersemester 2021 eine Stiftungsprofessur und einen Masterstudiengang „Radverkehr in intermodalen Verkehrsnetzen“ ein. Am 22.09.2020 haben die Bürgermeister von ZES mit der Präsidentin der Technischen Hochschule Wildau einen Letter of Intent unterzeichnet, der die Kooperation zwischen den Gemeinden und der TH in den Stufen des NUDAFA-Projekts festschreibt. Dabei stellen die Gemeinden ZES einen dynamischen Untersuchungsraum vor der Haustür der Hochschule und die Gemeinden profitieren von der Expertise einer Hochschule im Verkehrsbereich, besonders im Radverkehr.

 

Erweiterung Grundschule Schulzendorf

Die Ausschreibung der Leistungen für die Erweiterung der Grundschule Schulzendorf für einen Generalunternehmer wurde am 01.10.2020 auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg veröffentlicht. Submissionstermin ist der 13.11.2020 und die Bindefrist endet am 31.12.2020.

 

 

Unter dem neuen Tagesordnungspunkt 6.1 wurde über die Arbeit nach der Notlagenverordnung gesprochen. Wegen der Coronapandemie gilt die Umgangsverordnung, die die Zulässigkeit von Versammlungen und Veranstaltungen regelt. Obwohl das Selbstorganisationsrecht des Landtags und der kommunalen Vertretungskörperschaften davon unberührt bleiben, regelt die Notlagenverordnung die Möglichkeiten, Sitzungen der Gemeindevertretung mit Einschränkungen der Öffentlichkeit und Präsenz der Mitglieder der Gemeindevertretung durchzuführen. Mitglieder der Gemeindevertretung möchten die Teilnahme an Sitzungen für Risikopersonen per Video ermöglichen. Das Thema wurde aus verschiedenen Sichtweisen diskutiert. An der Abstimmung haben 15 Mitglieder der Gemeindevertretung teilgenommen.

Acht Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, kein Mitglied hat dagegen gestimmt, sieben Mitglieder haben sich der Stimme enthalten.

 

 

Der neue Tagesordnungspunkt 6.2 handelte von der Neubesetzung des Hauptausschusses. Nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Burmeister aus der Gemeindevertretung musste ein neuer Stellvertreter für Frau Tauche im Hauptausschuss benannt werden. Die Stellvertretung von Frau Tauche im Hauptausschuss wird zukünftig Herr Voigtländer übernehmen.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt. An der und den folgenden Abstimmungen haben 14 Mitglieder teilgenommen.

 

 

Die Berufung einer sachkundigen Einwohnerin für den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport war Thema des neuen Tagesordnungspunktes 6.3. Frau Fricke soll diese Funktion auf Vorschlag der Fraktion Die Linke übernehmen.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt.

 

 

Der neue Tagesordnungspunkt 6.4 handelte von der Änderung der Straßenreinigungssatzung. Die Fraktion CDU/FDP möchte die Abholung des Straßenlaubs in der Straßenreinigungssatzung festschreiben. Damit sollen die Bürger entlastet werden. Die Idee wurde von vielen Mitgliedern der Gemeindevertretung begrüßt, nur die Umsetzung war fraglich. Es muss geklärt werden, ob der Bauhof das Laub abholen soll oder eine Firma beauftragt werden soll. In beiden Fällen wäre eine Umsetzung in diesem Jahr nicht möglich. Der Bauhof müsste personell und möglicherweise auch technisch aufgerüstet werden. Eine Firma kann erst nach einer Ausschreibung beauftragt werden. Die Finanzierungen sind auch noch nicht geklärt. Nach eingehender Diskussion hat der Einreicher den Antrag zurückgezogen und wird ihn in die Ausschüsse bringen.

 

 

Der Inhalt des Tagesordnungspunktes 6.5 (Neubau Spielplatz Mühlenschlag) wurde nicht noch einmal ausführlich erläutert, weil der Inhalt bereits mehrmals in den Ausschüssen dargestellt wurde.

Acht Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, vier waren dagegen, zwei Mitglieder haben sich der Stimme enthalten.

 

 

Um die Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Vertrags nach § 12 Kindertagesstättengesetz ging es unter dem Tagesordnungspunkt 6.6. Der Vertragsinhalt wurde von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Kommunen und des Landkreises ausgehandelt und soll in gleicher Form von allen Kommunen mit dem Landkreis geschlossen werden. Der neue Vertrag sieht eine höhere Vergütung des Verwaltungsaufwandes für die Kindertagesstätten vor.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt.

 

 

Um die nachträgliche Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Anschaffung einer drahtlosen Mikrofonanlage ging es unter dem Tagesordnungspunkt 6.7. Die Ausgabe war notwendig, damit Sitzungen der Gemeindevertretung in der Sporthalle mit entsprechender akustischen Verstärkung durchgeführt werden können.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Antrag zugestimmt.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.8 wurde über den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Bildung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin-Brandenburg (KAG) gesprochen. Das Dialogforum war bisher eine Gesprächsrunde zwischen den Umlandgemeinden des Flughafens, der FBB und Vertretern der Ministerien und Landesplanung ohne Rechtsform. Da die Gesprächsrunde von der FBB finanziert wird und die FBB die Zuwendung nur einer juristischen Person zukommen lassen kann, will sich das Dialogforum in einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft organisieren. Der Vertrag dazu ist von den Mitgliedern zu unterschreiben, die Gemeindevertretung kann den Bürgermeister dazu beauftragen. Die Gemeindevertretung hatte in einer Sitzung zuvor den Bürgermeister beauftragt, eine Textänderung des Vertrages zu bewirken. Die Mitglieder des Dialogforums haben der Textänderung nicht zugestimmt. Der Vorsitzende des Dialogforums, Herr Dr. Reichwein, hat die Arbeit des Dialogforums beschrieben und Fragen beantwortet.

Sieben Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, drei waren dagegen, vier Mitglieder haben sich der Stimme enthalten.

 

 

Eine weitere außerplanmäßige Ausgabe war Thema des Tagesordnungspunktes 5.6. Die Verwaltung hat vor, das Foyer des Rathauses umzugestalten, damit die Besucher direkt im Eingangsbereich empfangen und bedient werden können. Damit sollen unnötige Wege, insbesondere zu Coronazeiten vermieden werden. Solch ein Serviceplatz kann nur mit Umbauarbeiten realisiert werden. Zukünftig sollen im Eingangsbereich auch Termine für Beratungen in den einzelnen Fachbereichen angeboten werden. Das würde die Qualität der Gespräche verbessern und zu einer besseren Arbeitszeitausnutzung in der Verwaltung führen. Die Kosten für die Umbaumaßnahme wären durch einen Zuschuss des Landes gedeckt sein. Der Vorschlag wurde kontrovers diskutiert und fand in der Gemeindevertretung keine Mehrheit. Der Bürgermeister hat vorgeschlagen, erst einmal nur die Planung zu beauftragen und hat den Antragstext geändert.

Vier Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem neuen Beschlussantrag zugestimmt, sieben waren dagegen, drei Mitglieder haben sich der Stimme enthalten. Der Antrag wurde abgelehnt.

 

 

Über den Erwerb des Erbbaurechts für das Grundstück, auf dem das Seniorenheim steht, sollte unter dem Tagesordnungspunkt 6.10 besprochen werden. Da neue Erkenntnisse gewonnen wurden, die noch zu besprechen sind, hat die Verwaltung den Beschlussantrag zurückgezogen und wird das Thema in den Ausschüssen erneut aufrufen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.11 sollte eine Abstimmungsempfehlung für den Bürgermeister in der Verbandsversammlung des MAWV gefunden werden, wenn dort über Beschlussanträge über die Rückzahlung von so genannten Altanschließerbeiträgen entschieden werden soll. Der MAWV hatte in den 90iger Jahren in das Wassernetz investiert und Beiträge von den damals erstmalig angeschlossenen Anwohnern erhoben. Gegen dieses Verfahren wurde geklagt und ein Gericht hat entschieden, dass alle einen Beitrag zu leisten haben, die das Netz nutzen, auch die, die bereits an das Wassernetz angeschlossen waren. Die Beiträge mussten von den bereits angeschlossenen Anliegern erhoben werden. Das Land Brandenburg hatte das Kommunalabgabengesetz geändert und die Verjährungsfrist von vier Jahren ausgesetzt. Somit wurden auch Beiträge später als vier Jahre nach der Fertigstellung der Anlage beschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Änderung des Kommunalabgabengesetzes als verfassungswidrig erklärt. Damit entstand die Frage, ob die Beiträge zurückgezahlt werden müssen oder nicht. Eine Begutachtung von Prof. Brüning sieht vier Optionen vor, wie mit dem Thema umgegangen werden kann.

1. Alle von der bundesverfassungsgerichtlichen Feststellung erfassten noch nicht bestandskräftigen Bescheide sind aufzuheben und die Beiträge zurück zu zahlen.

2. Zu den Rückzahlungen der Option eins sollen auch die Bescheide aufgehoben und die Beiträge zurückgezahlt werden, bei denen noch nicht vollständig wegen Stundungen oder Verzug gezahlt wurde.

3. Alle rechtswidrigen Bescheide werden aufgehoben und zurückgezahlt.

4. Alle jemals ergangenen Bescheide werden aufgehoben und zurückgezahlt und es wird vom Gebühren-/Beiträgemodell auf ein reines Gebührenmodell umgestellt.

Bei den Optionen zwei bis vier muss der Verband von den Mitgliedskommunen Umlagen erheben, damit die Rückzahlungen finanziert werden können. Für die Gemeinde Schulzendorf würde das bei der Option drei eine Umlagebeteiligung in Höhe von etwa 680.000 € bedeuten.

Der MAWV hat die Option eins umgesetzt und wurde dabei von mehreren Gerichtsurteilen bestätigt. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung empfohlen, ihn zu beauftragen, gegen Beschlussanträge der Optionen 2-3 in einer Verbandsversammlung zu stimmen. Die Fraktion Die Linke hat zu diesem Tagesordnungspunkt einen weiteren Beschlussantrag gestellt, über den zuerst abgestimmt wurde. Der Text lautet: „Die Gemeindevertretung weist den Bürgermeister an, in Sitzungen der Verbandsversammlung des MAWV für den oder die Beschlussanträge über die vollständige Rückzahlung aller Altanschließerbeiträge zu stimmen. Dies umfasst alle bestandskräftigen und nicht bestandskräftigen Anschlussbeitragsbescheide.“

Vier Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem neuen Beschlussantrag zugestimmt, fünf waren dagegen, fünf Mitglieder haben sich der Stimme enthalten. Der Antrag wurde abgelehnt.

Dann wurde über den ursprünglichen Beschlussantrag des Bürgermeisters abgestimmt.

Zehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, vier waren dagegen, kein Mitglied hat sich der Stimme enthalten.

 

 

Der letzte Tagesordnungspunkt wurde nicht mehr aufgerufen, weil es schon nach 22 Uhr war. Er wird in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung behandelt.

 

 

Die Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.