Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 11.11.2020

Schulzendorf, den 13.11.2020

Zum Beginn der Sitzung hat der Geschäftsbereichsleiter Bau und öffentliche Ordnung, Herr Sonntag, über das Baugeschehen informiert.

 

Baumaßnahmen im Bereich Friedhof

Das Wiesenerdgräberfeld im Teil 5 ist planmäßig hergestellt. Die Rasenflächen sind derzeit noch recht weich und werden nochmal abgewalzt und bei gleichbleibender Witterung in diesem Jahr noch das erste Mal gemäht.

Zwei der insgesamt vier runden Urnengemeinschaftsanlagen im Teil 7 sind bereits baulich hergestellt. An der Bodenandeckung und der Bepflanzung innerhalb der Kreise wird derzeit gearbeitet. Die Anlage der zwei weiteren runden Urnengemeinschaftsanlagen folgt in Kürze. Die Baumaßnahme schreitet planmäßig voran. Die Geländeregulierung außerhalb der Urnengemeinschaftsanlagen erfolgt nach Herstellung aller runden Urnengemeinschaftsanlagen.

 

Kalkulation der Friedhofsgebühren

Gemäß Gemeindevertretungsbeschluss wird derzeit die Kalkulation der Friedhofsgebühren erarbeitet. Teil der Gebührenkalkulation sind dabei auch die neuen Grabarten. Nach Vorliegen der Kalkulation werden die Ergebnisse als Grundlage der Friedhofsgebührensatzung in den einzelnen Ausschüssen vorgestellt.

 

Friedhofsbenutzungssatzung / Friedhofsgebührensatzung

Auf Grund der Anlage neuer Grabarten auf dem Friedhof muss auch die Friedhofsbenutzungssatzung angepasst werden. Eine Vergabe der neu geschaffenen Grabstätten kann erst nach der Beschlussfassung der Satzungen erfolgen. Die Satzungsentwürfe sollen Anfang des Jahres 2021 den gemeindlichen Gremien zur Beschlussfassung zur Verfügung gestellt werden.

 

Geschwindigkeitsmessgerät

Nach Prüfung der Funktionsfähigkeit erfolgt erste Aufstellung in der Fürstenberger Straße.

 

GU-Ausschreibung Schulerweiterung

Der Submissionstermin und die Bindefrist wurden auf Bitten von potentiellen Bietern verschoben. Die Submission findet nun am 27.11.2020 statt.

 

Stand Investitionen Tiefbaubereich

Erneuerung Fahrbahn und Gehweg August-Bebel-Straße: die Maßnahme ist abgeschlossen, die Spitzabrechnung gegenüber dem Land erfolgt bis II/2021.

Ersatzneubau Durchlass Brückenstraße: die Maßnahme läuft planmäßig, die Vorplanung liegt Ende November 2020 vor.

Begleitender Radweg entlang der L402: die Entscheidung der Varianten durch die Träger öffentlicher Belange steht noch aus.

Gehweg Lückenschluss Ernst-Thälmann-Straße Ortszentrum: die Maßnahme läuft planmäßig, ab Januar 2021 wird die TWL DN 600 saniert, ab Juni 2021 soll der Bau des Gehwegs erfolgen.

Hamburger Straße und Bremer Straße - Ausführung der Fahnbahnquerung im Bereich des Gehwegs in Asphaltbauweise: die Fertigstellung erfolgt bis 13.11.2020.

Patronatskirche Anlegen eines Parkplatzes: das Problem der Zufahrt von der Ernst-Thälmann-Straße ist noch zu klären, die Auswirkungen der beabsichtigten B-Planänderung sind abzuwarten.

Umgestaltung Friedhof: die Maßnahme läuft planmäßig, VOB-Abnahme soll bis 10.12.2020 erfolgen.

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens:  die Brückeninstandsetzung Ernst-Thälmann-Straße ist abgeschlossen.

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Bäume): die Pflegemaßnahmen der Straßenbäume 2020 sind zu 95 % abgeschlossen.

Erneuerung Gehweg Rosa-Luxemburg-Straße: die Prüfung des Vorschlags aus dem Ortsentwicklungsausschuss ist für Dezember 2020 vorgesehen.

Regenwasserkonzept - Quartier Herwegh-, Bremer , Hamburger u. Brückenstraße: die Studie liegt vor; die Entscheidung, wie weiter verfahren werden soll steht noch aus.

Erneuerung Straßenbeleuchtung lt. BS/GV/08/15: die Priorität liegt bei der Umsetzung von den bereits benannten Straßen.

Straßenbeleuchtung Richard-Wagner-Straße zwischen Ernst-Thälmann-Straße und Walther-Rathenau lt. BS/GV 63/19: die Ingenieurleistung wurde beauftragt, die Vermessung liegt bis 15.11.2020 vor, die Planungsunterlagen liegen bis 20.01.2021 vor, die Bauausführung erfolgt ab 01.05.2021.

Straßenbeleuchtung August-Bebel-Straße zwischen Paarmannstraße und Karl-Marx-Straße/Waldstraße lt. BS/GV/63/19: die Ausschreibung der Planungsleistungsleistung Straßenbau lief bis 09.11.2020, danach erfolgt die Variantenerarbeitung und die Festlegung des Straßenquerschnitts durch die Gemeindevertretung, im Anschluss wird die Erarbeitung der Planungsunterlagen Straßenbeleuchtung erfolgen, die Ausschreibung und Umsetzung ab erfolgt ab III/ 2021.

Unterhaltung von Geräten, Ausstattungen und Ausrüstungsgegenständen: hier die Beschriftung der Fahrbahnen mit 30 km/h; die Haltbarkeit auf Asphalt ist sehr gut (5-7 Jahre), auf Pflaster (ohne Untergrundbehandlung) sehr schlecht (bis ein Jahr); die Kosten pro Stück liegen bei ca. 350 bis 400 €; die Fraktionen möchten die Standorte benennen (ca. 12 St. möglich).

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens – Straßenbegleitgrün: die Erledigung ist noch offen.

Regenwasserableitung Waldstraße / Kastanienweg: die Studie liegt vor; Entscheidung, wie weiter verfahren werden soll steht noch aus.

Fahrgastunterstand Miersdorfer Straße/ Höhe Münchener Straße: vorerst erfolgt keine Bearbeitung, da der rückständige Grunderwerb noch nicht erfolgt ist.

Parkplatz Friedhof: Zurzeit besteht noch ein Sperrvermerk, die Erledigung ist abhängig vom B-Plan "Friedhof", im Jahr 2020 erfolgt keine Aktivität.

Erweiterung Fahrbahn Walther-Rathenau-Str. am Friedhofsgelände: Zurzeit besteht noch ein Sperrvermerk, die Maßnahme ist abhängig vom B-Plan "Friedhof", im Jahr 2020 erfolgt keine Aktivität.

Geh- und Radweg Walther-Rathenau-Straße zwischen Freiligrathstraße & MZH; zwischen Goethestraße und Richard-Wagner-Straße: der Beginn der Umsetzung ist ab I./ 2021 geplant.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 wurde über den geplanten Bau einer Physiotherapiepraxis informiert. Die Inhaberinnen einer Physiotherapiepraxis in Eichwalde haben ihre Vorstellungen bezüglich eines Baus und der Betreibung einer Physiotherapiepraxis in der Paarmannstraße 1 in Schulzendorf vorgestellt. Das Grundstück liegt im Eigentum der Gemeinde Schulzendorf. Das Projekt kann nur umgesetzt werden, wenn die Vorhabenträger das Grundstück kaufen oder ein Erbbaurecht erwerben. Die Mitglieder des Ausschusses begrüßen die Idee der Errichtung einer weiteren Physiotherapie in Schulzendorf. Allerdings soll das gemeindeeigene Grundstück nicht verkauft, sondern nur das Erbbaurecht vergeben werden. Es stellte sich ein weiteres Hemmnis heraus. Für den Fall, dass die Gemeinde das Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechtsverhältnisses abgeben möchte, muss das Angebot auf dem Markt für Jedermann zur Verfügung stehen. Die Gemeinde darf nicht einzelne Bewerber bevorzugen. Das bedeutet für die Vorhabenträger, dass es nicht verlässlich ist, dass sie das Grundstück erhalten können, sondern der Bewerber, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Mitglieder des Ausschusses wollen sich in ihren Fraktionen beraten, wie in der Angelegenheit weiter verfahren werden soll.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 wurde über das weitere Vorgehen zum Auftrag, ein Gutachten zum Thema sichere Wege in Schulzendorf zu erstellen, diskutiert. Die Verwaltung sollte ein entsprechendes Gutachten beauftragen. Von den fünf angefragten Büros wurde nur ein Angebot unterbreitet, das das vorgegebene Budget weit überschreitet. Es muss nun überlegt werden, ob mehr Geld für solch ein Gutachten zur Verfügung gestellt werden soll oder der Leistungsumfang reduziert werden soll. Herr Kolberg hat angedeutet, dass es nicht notwendig sei, ein Büro zu beauftragen, er wird selbst ein Konzept erstellen. Andere Mitglieder des Ausschusses waren der Meinung, dass natürlich ein Fachbüro beauftragt werden muss. Man möchte sich in den Fraktionen über den weiteren Weg noch beraten.

 

 

Um den Erwerb des Erbbaurechts für das Grundstück des Seniorenheims ging es unter dem Tagesordnungspunkt 7.1. Die Gemeinde möchte das Erbbaurecht vom Eigentümer des Seniorenheims in Schulzendorf erwerben, weil der Eigentümer, eine Gesellschaft, seine Betriebstätigkeit einstellen möchte. Dazu müsste auch ein Schuldnerübergang für den Kredit von der Gesellschaft auf die Gemeinde erfolgen. Die Gemeinde mietet zurzeit das Seniorenheim, die Miete ist gleichzeitig die Tilgungsrate der Gesellschaft. Inzwischen stellte sich heraus, dass die Bank, die den Kredit für die Errichtung des Seniorenheims gestellt hat, die Angelegenheit als Umschuldung sieht und eine Vorfälligkeitsentschädigung erwartet. Dies muss nun neu bewertet werden. Die Mitglieder des Ausschusses hatten unterschiedliche Vorstellungen, wie weiter verfahren werden sollte. Das Thema wird in der Ausschusssitzung für Finanzen und Wirtschaft weiter behandelt.

Eine Empfehlung für die Gemeindevertretung wurde an diesem Abend nicht abgegeben.

 

 

Die Planung und Errichtung eines Multifunktionsspielfeldes auf dem Helgolandplatz war Thema des Tagesordnungspunktes 7.2. Die Fraktion Die Grünen sehen einen dringenden Handlungsbedarf, gerade auch in Coronazeiten, eine Beschäftigungs- und Sportmöglichkeit für Jugendliche und Erwachsene zu schaffen. Andere Mitglieder des Ausschusses waren der Meinung, dass dieses Projekt noch warten könne, andere Aufträge sollen erst von der Verwaltung umgesetzt werden. Die einreichende Fraktion hat den Beschlusstext geändert und die Worte „und Errichtung“ gestrichen. Es soll nur eine Planung beauftragt werden. Über den neuen Beschlusstext wurde abgestimmt.

Zwei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei Mitglieder waren dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 7.3 handelte von einer Änderung der Straßenreinigungssatzung. Die Fraktion CDU/FDP möchte mit diesem Beschlussantrag eine Änderung der Straßenreinigungssatzung erreichen, so dass Anlieger nicht mehr das Straßenlaub entsorgen sollen. Nach der zurzeit gültigen Straßenreinigungssatzung gehört zur Reinigung vor dem Grundstück auch die Aufnahme des Laubs. Es wurde darauf hingewiesen, dass dieser Beschlussantrag zwar die Satzung im gewünschten Sinne ändert, aber nicht geklärt sei, wer das Laub abholt und entsorgt, welche Kosten entstehen werden und wer sie tragen wird. Die Idee, Anlieger von der Last der Laubentsorgung zu entlasten, finden einige Ausschussmitglieder gut. Die Umsetzungsmöglichkeiten des Beschlussantrags wurden in Frage gestellt. Herr Kolberg hat vorgeschlagen, bis zum Inkrafttreten der neuen Satzung von der Verwaltung Laubsäcke anschaffen zu lassen und an die Bürger austeilen zu lassen. Für solch eine Maßnahme ist bisher kein Geld im Haushalt vorgesehen und es müsste geregelt werden, wer wie viele Laubsäcke erhalten soll. Nach einer kontroversen Diskussion wurde abgestimmt.

Ein stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, drei Mitglieder waren dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 7.4 handelte auch von der Änderung der Straßenreinigungssatzung. Die Verwaltung empfiehlt mit diesem Beschlussantrag ein anderes Vorgehen. Eine neue Straßenreinigungssatzung soll von der Verwaltung entworfen werden und dabei die Liste der Straßen für den Winterdienst ergänzen, die Liste der Straße für die Reinigung erweitern und die Entsorgung des Straßenlaubs in bestimmten Straßen regeln. Bei diesem Vorgehen sollen vor Inkrafttreten einer Satzung die Folgen der neuen Regelungen bestimmt werden.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Der letzte Beschlussantrag des Abends sollte die Sitzungstermine für das Jahr 2021 festschreiben. Einige Mitglieder wollten keine sechs Sitzungsrunden in dem Jahr festlegen. Andere sehen die Notwendigkeit in sechs Runden. Einzelne Termine wurden geändert und anschließend wurde abgestimmt.

Vier stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei Mitglieder waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt „verschiedenes“ hat Herr Sonntag informiert, dass im ehemaligen Rathaus in der Otto-Krien-Straße die Heizung ausgefallen ist. Wenn man die Heizung erneuern lassen möchte, muss man mit Aufwendungen in Höhe von ca. 10.000 € rechnen. Diese Ausgabe lohne sich nur, wenn man eine Verwendung für das Gebäude sähe. Herr Sonntag erinnerte daran, dass er schon einmal ein Nutzungskonzept vorgelegt hat, nach dem nach einer Investition von etwa 300.000 € Wohnungen im Gebäude errichtet werden könnten, die dann vermietet werden könnten. Zu diesem Vorschlag gab es unterschiedliche Meinungen. Die Mitglieder der Gemeindevertretung möchten sich das Gebäude noch einmal ansehen und dann Entscheidungen treffen.

 

 

 

Die Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.