Schulzendorf Broschüre

Sachsen vernetzt
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Rauchmelderpflicht Brandenburg

Schulzendorf, den 08.01.2021

In Brandenburg besteht seit dem 01.07.2016 eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten. Für Bestandsbauten gab es eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis zum 31.12.2020. Rauchmelder sollen in allen Aufenthaltsräumen, Schlafzimmern, sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden. Für die Installation und Wartung ist der Eigentümer zuständig.

Dies regelt die Bauordnung Brandenburg im § 48 Abs. 4:

„In Wohnungen müssen

1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und

2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,

jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten.“