Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 13.01.2021

Schulzendorf, den 15.01.2021

Zum Beginn der Sitzung hat der Geschäftsbereichsleiter, Herr Sonntag, über das Baugeschehen informiert.

 

Feuerwehrsatzung

Die „Satzung über die Leistungen, die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten der Freiwilligen Feuerwehr Schulzendorf“ vom November 2000 wird aktuell angewendet für Fälle, die kurz vor der Verjährung stehen. Die in der Satzung benannten DM-Beträge werden mit dem festgesetzten Umrechnungsfaktor in Euro erhoben.

Aktuell werden per Inventur sämtliche Aggregate, Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die Kalkulation der Gebühren in einer neuen Satzung erhoben. Die Befähigung der Mitarbeiter für die Erstellung einer neuen Satzung wurde durch Schulungsmaßnahmen erneuert. Nach Vorliegen aller notwendigen Daten wird die Gemeindeverwaltung den Satzungsentwurf zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung zur Verfügung stellen. Derzeit ist geplant, die Satzung rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten zu lassen.

 

Schulerweiterung

Die eingereichten Angebote für die Beauftragung eines Generalunternehmers für die Schulerweiterung wurden ausgewertet. Anschließend erfolgte eine Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt und ein Aufklärungsgespräch mit dem wirtschaftlichsten Bieter. Mit Schreiben vom 17.12.2020 wurde die Fa. „Brüggemann Holzbau GmbH & Co. KG“ mit den entsprechenden Leistungen beauftragt. Die notwendige Anzeige des Baubeginns wurde gegenüber dem Kreis LDS angezeigt. Der Bauzeitenplan und der Zahlungsplan sollen der Gemeinde bis Anfang der 3. KW 2021 vorgelegt werden.

 

Übernahme Erschließungsanlagen

Am 10.12.2020 hat die Gemeinde Schulzendorf die öffentlichen Anlagen für den Teilbereich C im B-Plangebiet Ritterschlag/Ritterfleck von dem Erschließungsträger HIT übernommen

 

B-Plan „Südlich Altdorf“ und FNP

Durch die Wiederbesetzung der Planungsstelle im Fachbereich Hochbau/Planung kann nun verstärkt an den letzten Verfahrensschritten bis zur öffentlichen Bekanntmachung des B-Plans „Südlich Altdorf“ gearbeitet werden. Hierzu ist auch die Weiterbearbeitung des vor Jahren begonnenen FNP-Änderungsverfahrens notwendig. Nach Abschluss dieser Verfahren kann ggf. eine Änderung des B-Plans begonnen werden.

 

Verkehrsspiegel Dorfstraße / Ernst-Thälmann-Straße

Auf Wunsch von Mitgliedern der GV hatte die Gemeindeverwaltung eine verkehrsbehördliche Anordnung für das Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Einmündung Ernst-Thälmann-Straße / Dorfstraße zur Einsicht in die Dorfstraße beantragt. Diese Anordnung wurde wegen der nicht beeinträchtigten Sicht, der eingeschränkten Funktion des Spiegels z.B. bei Schnee und der Tatsache, dass ein Verkehrsspiegel kein Verkehrszeichen nach StVO ist, abgelehnt.

 

Anschließend hat Herr Sonntag über den Stand der Investitionen berichtet.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 wurde das weitere Vorgehen zur Beschlussvorlage „Sichere Schul-, Geh- und Radwege“ besprochen. Es soll ein Konzept zu diesem Thema erstellt werden, das auf Gefahrenquellen hinweist und Lösungsvorschläge unterbreitet. Dazu wurden Firmen aufgefordert, Angebote abzugeben. Die Angebote überstiegen die finanziellen Mittel, die vorgesehen waren. Nun soll geklärt werden, wie das Projekt trotzdem durchgeführt werden kann. Ggf. muss mehr Geld eingestellt werden oder der Auftrag muss verändert werden. Die Idee, ein entsprechendes Konzept erstellen zu lassen, trifft weiterhin auf Zustimmung. Allerdings wurden Bedenken wegen der Kosten angemeldet. Man hat vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die eine Auftragsvergabe vorbereiten soll. Fraktionen werden versuchen, die möglichen Kosten in den Haushalt einzustellen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 hat der Bürgermeister berichtet, unter welchen Bedingungen in Schulzendorf eine weiterführende Schule errichtet werden könnte. Zunächst müsste ein Träger der Schule festgelegt werden. Träger könnte der Landkreis oder eine Kommune sein. Bisher ist der Landkreis Träger der Gymnasien, die Oberschulen und Gesamtschulen sind in der Trägerschaft der Kommunen oder Freier Träger. Die bisherigen Schülerzahlen lassen einen dringenden Bedarf an einer weiterführenden Schule nicht erkennen. Allerdings können bei dieser Erhebung die Zuzüge nicht genau berücksichtigt werden. Wenn ein Bedarf und ein Träger festgestellt sind, sollten der Standort und die Finanzierung geklärt werden. Eine Finanzierung ausschließlich durch die Gemeinde Schulzendorf erscheint nicht realistisch. Man müsste über einen Schulverband oder über entsprechende vertragliche Regelungen zwischen Kommunen nachdenken.

Sollte der Bedarf nicht für eine neue Schule ausreichen, könnte ein bestehender Standort erweitert werden oder der Schulbusverkehr qualifiziert werden, damit Schüler Schulplätze wahrnehmen können, die an entfernten Schulen frei sind.

Aus dem Ausschuss wurde vorgeschlagen, eine Gesamtschule zu errichten, wenn es zu einem Neubau käme.

 

 

Der Bebauungsplan „südlich Altdorf“ war noch einmal Thema des Tagesordnungspunktes 7. Herr Sonntag hat den Zusammenhang zwischen diesem B-Plan und dem Flächennutzungsplan der Gemeinde erläutert. Der Abschluss des Verfahrens steht nun bevor. In einer vergangenen Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses wurde das Interesse eines Anliegers bezüglich einer Änderung des B-Plans behandelt. Der Änderung möchte man nur zum Teil zustimmen, darüber wurde der Vorhabenträger informiert. Er wird nun entscheiden, wie weit er eine Änderung umsetzen möchte.

 

 

Die einzige Beschlussvorlage des Abends handelte von Erhaltungsmaßnahmen des ehemaligen Rathauses in der Otto-Krien-Straße. Die Fraktion AFD möchte gerne Gelder für notwendige Instandsetzungsarbeiten eingesetzt wissen. Das Gebäude soll dann durch Vereine, die Schule, die Verwaltung oder anders genutzt werden. Der Vorschlag wurde kritisch beantwortet. Ohne konkrete Entscheidung über die zukünftige Nutzung, wollten dem nicht alle zustimmen.

Zwei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, drei waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.