Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 20.01.2021

Schulzendorf, den 21.01.2021

Zum Beginn der Sitzung hat Herr Reech informiert.

 

Grundsteuerreform - Neues Grundsteuermodell ab 2025 in Brandenburg

Laut Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Brandenburg wird ab 2025 die Grundsteuer auf Basis eines wertabhängigen Modells erhoben. Bei der Reform hat sich das Land damit für das Bundesmodell entschieden. Das neue Modell berücksichtigt zukünftig, ob sich ein Haus oder eine Wohnung in einer begehrten oder weniger begehrten Lage befindet. Ab Mitte 2022 sollen Eigentümer die für die Grundsteuer nötigen Angaben den Finanzämtern übermitteln. Die zuständigen Kommunen werden dann ab 2025 die Grundsteuer auf Basis der neuen Grundsteuerwerte erheben. Auch wenn sich für den einzelnen Grundstückseigentümer die Grundsteuer damit ändern kann, soll die novellierte Steuer in der Summe nicht zu höheren kommunalen Einnahmen führen. Ziele der Reform sind, dass das Aufkommen jeder Kommune nach der Grundsteuerreform genauso so hoch ist wie zuvor und die Steuer künftig auf Basis eines grundgesetzkonformen Modells erhoben wird.

 

Bestand an Zahlungsmitteln

Zum 31.12.2020 beträgt der Bestand an Zahlungsmitteln 13.408.994,49 €.

 

Weiterhin hat Herr Reech über den Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt zum 31.12.2020 und über die aktuelle Personalsituation informiert. Dazu wurden Fragen beantwortet.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 hat Herr Reech über den Entwurf des Haushaltsplans 2021 informiert. Die Abstimmungen in der Verwaltung sind erfolgt. Es entstand ein Defizit in der Ergebnisrechnung von etwa 1,2 Mio €, die aus der Rücklage gedeckt werden müssen. Wenn der Haushaltsentwurf so bliebe, würde der Stand der liquiden Mittel am Ende 2021 bei 2,8 Mio €, am Ende 2022 bei 1,7 Mio €, am Ende 2023 bei 1,4 Mio € und am Ende 2024 bei 1,5 Mio € liegen. Dabei wurden keine Anhebung der Grundsteuer und keine Kreditaufnahme eingeplant. Der Entwurf soll nun den Mitgliedern der Gemeindevertretung zugestellt werden und ein Termin zum Arbeitsgespräch drei Wochen später vereinbart werden.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 berichtet Herr Reech über die Möglichkeit, auch den Jahresabschluss 2019 in verkürzter Form erstellen zu können. Es wird im Ausschuss abgefragt, ob sich die Mitglieder der Gemeindevertretung vorstellen können, auch den verkürzten Jahresabschluss 2019 beschließen zu können. Mitglieder des Ausschusses haben sich dafür ausgesprochen, eine entsprechenden Beschlussantrag zur Sitzung der Gemeindevertretung vorbereiten zu lassen.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von Erhaltungsmaßnahmen altes Rathaus. Die Fraktion AFD möchte gerne Gelder für notwendige Instandsetzungsarbeiten eingesetzt wissen. Das Gebäude soll dann durch Vereine, die Schule, die Verwaltung oder anders genutzt werden. Der Vorschlag wurde kritisch diskutiert. Ohne konkrete Entscheidung über die zukünftige Nutzung, wollten dem nicht alle zustimmen.

Zwei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, vier waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Um die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresabschlüsse 2015 bis 2018 ging es unter den Tagesordnungspunkten 7.2 bis 7.5. Die entsprechenden Jahresabschlüsse wurden bereits in der Gemeindevertretung beschlossen. Bezüglich der Entlastung gab es noch Fragen, die im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft gestellt und beantwortet werden sollten. In der Ausschusssitzung haben sich Fraktionen für die Entlastung ausgesprochen, andere Fraktionen waren dagegen und wiederum andere Fraktionen waren noch unentschieden. Die Entlastung kann verwehrt werden, wenn es schwerwiegende Gründe dafür gibt, die der Bürgermeister zu verantworten hat. Die Haushaltsführung wurde durch die Zustimmung zu den Jahresabschlüssen bestätigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Entlastung empfohlen. Konkrete Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen würden, wurden nicht vorgetragen. Dem Bürgermeister wurde aufgetragen, einige Informationen zusammen zu stellen, damit dadurch die Entscheidung erleichtert werden kann. Eine Empfehlung wurde nicht abgegeben.

 

 

Es wurde kein weiterer Tagesordnungspunkt aufgerufen, weil es schon nach 22 Uhr war.

 

 

Die Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.