Sitzung des Hauptausschusses am 27.01.2021

Schulzendorf, den 29.01.2021

Die Sitzung wurde als Videositzung durchgeführt, die Öffentlichkeit konnte die Sitzung im Sitzungssaal über die Leinwand verfolgen.

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.

Coronaauswirkungen

Soweit es die Arbeitsaufgaben erlauben, ermöglicht die Verwaltung den Angestellten der Gemeinde Telearbeit. Dabei kann bisher die Arbeitsfähigkeit und die Erreichbarkeit für die Bevölkerung abgesichert werden.

Gemäß der aktuellen (5.) Eindämmungsverordnung vom 22.1.2021 gibt es neuere Regelungen zum Schul- und Kitabetrieb. Detaillierte Hinweise sind auf der Website der Gemeinde veröffentlicht.

Auf Grund der Verlängerung der Schul- und Hortschließung wird die Notbetreuung ebenfalls verlängert.

Die kommunalen Kitas zur Betreuung der Kinder bis zum Schuleintritt bleiben entsprechend der Vorgaben der 5. Eindämmungsverordnung geöffnet.

Auf Grundlage der Gesetzesänderungen zur Ausweitung der Kinderkrankentage im Zusammenhang mit der Pandemielage erhalten die Eltern, die Ihre Kinder nicht in die Betreuung geben auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse. Dies betrifft kranke Kinder aber auch gesunde, von einer Kitaschließung betroffenen Kinder. Sollten Eltern Ihre Kinder als Schutzmaßnahme nicht in die Kita bringen wollen, so können sie sich ebenfalls auf Antrag die Tage der Nichtinanspruchnahme der Betreuung bestätigen lassen.

Die Erstattung von Kita-Gebühren erfolgt vorerst unter den Voraussetzungen der Kitasatzung der Gemeinde Schulzendorf. Sofern es zu einer finanziellen Unterstützung seitens des Landes kommt, sind weitergehende Regelungen denkbar. Die Verwaltung wird dazu ebenfalls auf Ihrer Website immer informieren.

 

Feuerwehrsatzung

Die „Satzung über die Leistungen, die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten der Freiwilligen Feuerwehr Schulzendorf“ vom November 2000 wird aktuell angewendet für Fälle, die kurz vor der Verjährung stehen. Die in der Satzung benannten DM-Beträge werden mit dem festgesetzten Umrechnungsfaktor in Euro erhoben.

Aktuell werden per Inventur sämtliche Aggregate, Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die Kalkulation der Gebühren in einer neuen Satzung erhoben. Die Befähigung der Mitarbeiter für die Erstellung einer neuen Satzung wurde durch Schulungsmaßnahmen erneuert. Nach Vorliegen aller notwendigen Daten wird die Gemeindeverwaltung den Satzungsentwurf zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung zur Verfügung stellen. Derzeit ist geplant, die Satzung rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten zu lassen.

 

Schulerweiterung

Die eingereichten Angebote für die Beauftragung eines Generalunternehmers für die Schulerweiterung wurden ausgewertet. Anschließend erfolgte eine Prüfung durch das RPA und ein Aufklärungsgespräch mit dem wirtschaftlichsten Bieter. Mit Schreiben vom 17.12.2020 wurde die Fa. „Brüggemann Holzbau GmbH & Co. KG“ mit den entsprechenden Leistungen beauftragt. Die notwendige Anzeige des Baubeginns wurde gegenüber dem Kreis LDS angezeigt. Der Bauzeitenplan und der Zahlungsplan sollen der Gemeinde bis Ende dieser Woche vorgelegt werden. Die Baufreigabe ist inzwischen durch den Landkreis erfolgt.

 

Übernahme Erschließungsanlagen

Am 10.12.2020 hat die Gemeinde Schulzendorf die öffentlichen Anlagen für den Teilbereich C im B-Plangebiet Ritterschlag/Ritterfleck von dem Erschließungsträger HIT übernommen.

 

B-Plan „Südlich Altdorf“ und FNP

Durch die Wiederbesetzung der Planungsstelle im Fachbereich Hochbau/Planung kann nun verstärkt an den letzten Verfahrensschritten bis zur öffentlichen Bekanntmachung des B-Plans „Südlich Altdorf“ gearbeitet werden. Hierzu ist auch die Weiterbearbeitung des vor Jahren begonnenen FNP-Änderungsverfahrens notwendig. Nach Abschluss dieser Verfahren kann ggf. eine Änderung des B-Plans begonnen werden.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 wurde das weitere Vorgehen zum Beschluss „Sichere Schul-, Geh- und Radwege“ besprochen. Es soll ein Konzept zu diesem Thema erstellt werden, das auf Gefahrenquellen hinweist und Lösungsvorschläge unterbreitet. Dazu wurden Firmen aufgefordert, Angebote abzugeben. Die Angebote überstiegen die finanziellen Mittel, die vorgesehen waren. Nun soll geklärt werden, wie das Projekt trotzdem durchgeführt werden kann. Man wolle nun eine Arbeitsgruppe bilden, die an einer Leistungsbeschreibung für eine neue Ausschreibung arbeiten soll und entsprechende Mittel in den Haushalt 2021 einstellen.

 

 

Die ersten vier Beschlussvorlagen des Abends handelten von der Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresabschlüsse 2015-2018. Die Jahresabschlüsse wurden bereits beschlossen. Mitglieder der Gemeindevertretung hatten noch Fragen, die beantwortet werden sollten. Frau Tauche hat angekündigt, dass sie zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung einen Beschlussantrag einbringen wird, mit dem der Bürgermeister beauftragt werden soll, über den Stand der Abarbeitung der Hinweise und Beanstandungen aus dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zu den Jahresabschlüssen zu berichten. Anschließend wurde über die Entlastungen abgestimmt.

Vier Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 empfohlen, kein Mitglied war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

Vier Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016 empfohlen, kein Mitglied war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

Vier Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 empfohlen, kein Mitglied war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

Drei Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 empfohlen, kein Mitglied war dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.

An den Abstimmungen hat der Bürgermeister nicht teilgenommen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.5 wurde die Beschlussvorlage „Erhaltungsmaßnahmen des ehemaligen Rathauses in der Otto-Krien-Straße“ behandelt. Die Fraktion AFD möchte gerne Gelder für notwendige Instandsetzungsarbeiten des alten Rathauses einsetzen. Das Gebäude soll dann durch Vereine, die Schule, die Verwaltung oder anders genutzt werden. Der Vorschlag wurde kritisch diskutiert. Es soll zunächst das Dach repariert werden. Dann soll später über eine Verwendung gesprochen werden. Die Fraktion hat den Beschlussantrag zurückgezogen, weil die Dachreparatur zugesagt wurde und über die weitere Nutzung später diskutiert werden soll.

 

 

Der letzte Beschlussantrag des Abends wurde auch zurückgezogen. Es sollte um den Auftrag zur Neufassung der Feuerwehrsatzung gehen. Da die Verwaltung derzeit an der Neufassung arbeitet, ist der Beschlussantrag nicht mehr notwendig.

 

 

Die Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.