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Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 10.03.2021

Schulzendorf, den 11.03.2021

Zum Beginn der Sitzung hat der Kämmerer, Herr Reech, über den Stand der Gemeindefinanzen berichtet. Ein Haushalt für das Jahr 2021 ist noch nicht beschlossen, die Verwaltung befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung. In dieser Zeit dürfen nur Ausgaben getätigt werden, zu denen die Gemeinde verpflichtet ist.

Die Summe der Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit stand am 10.03.2021 bei 2.263.687,58 €, die Summe der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit stand bei 4.024.457,00 €.

Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit lagen am 10.03.2021 bei 2.244.912,99 € und die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit lagen bei 2.279.522,92 €. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit lag am 10.03.2021 bei 83.009,52 €.

Der Bestand an Zahlungsmitteln zum 10.03.2021 beträgt 13.256.610,93 €.

Dazu wurden Fragen beantwortet.

 

In dieser Ausschusssitzung wurde auch die Kalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen 2021 vorgestellt, die Grundlage für die Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung sein wird. Die Kalkulation wurde von der Firma IPM erstellt. Für die Berechnung der Gebühren musste zuvor der Aufwand für den Friedhof berechnet werden, um diesen dann auf die einzelnen Leistungen umlegen zu können. Die Gebühren einer neuen Gebührensatzung nach dieser Kalkulation werden wohl höher sein, als die bisherigen Gebühren. Der Vertreter von IPM, Herr Wagner, hat dazu noch weitere Fragen beantwortet.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.1 behandelt, es ging dabei um den Erwerb des Erbbaurechts für das Grundstück des Seniorenheims. Die Gemeinde möchte das Erbbaurecht vom Eigentümer des Seniorenheims in Schulzendorf erwerben, weil der Eigentümer, Public Consult Pflegeheim für Schulzendorf GmbH (PC), seine Betriebstätigkeit einstellen möchte. Dazu waren vier Varianten zur Regelung der finanziellen Angelegenheiten vorgestellt worden. Die Ausschussmitglieder sprachen sich für die Variante 1 aus. Die Verwaltung soll zur Kündigung der Darlehen der PC mit der Commerzbank beitragen und einen neuen Darlehensvertrag schließen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist aus dem Haushalt der Gemeinde zu begleichen.

Vier stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Die zweite Beschlussvorlage handelte vom Haushaltsentwurf 2021. Es wurden dazu die Themen Anhebung der Grundsteuer, Reduzierung der Personalkosten, Anschaffung oder Miete von Geräten und Fahrzeugen für den Bauhof und die Anschaffung einer Photovoltaikanlage für das Rathaus behandelt.

Der Haushaltsentwurf wird noch in der Sitzung des Hauptausschusses Thema sein und wird voraussichtlich in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.04.2021 beschlossen.

 

 

Die Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.