Schulzendorf Broschüre

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Hinweis zu Hortgebühren ab Mai 2021

Schulzendorf, den 23.04.2021

Mit der Einführung der Testpflicht für die Schülerlinnen und die in den Schulen Tätigen seit dem 19. April 2021 entfällt zeitgleich die Wahlmöglichkeit, ob Schulkinder der Grundschulen am Präsenzunterricht teilnehmen. Seit dem 19. April 2021 gilt wieder die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht im Rahmen des Wechselmodells.

 

Der Hort hat für alle Kinder mit einem gültigen Betreuungsvertrag an Tagen des Präsenzunterrichtes geöffnet.

 

Dies hat Auswirkung auf die Erhebung bzw. Befreiung von Hortgebühren.

 

Nach dem Wortlaut der Zweiten Richtlinie Elternbeitrag Corona ist die Erstattung des vollen Elternbeitrages nicht mehr möglich, denn an den Tagen des Präsenzunterrichts findet eine reguläre Hortbetreuung entsprechend den abgeschlossenen Betreuungsverträgen statt. Dass die Eltern hier ggf. freiwillig auf eine Betreuung verzichten, ist von der Richtlinie leider nicht erfasst. Somit ist es ab dem Monat Mai nicht mehr möglich eine vollständige Befreiung vom Elternbeitrag zu erhalten.

Für das Land Brandenburg ist in Zeiten des Wechselunterrichts kein Grund ersichtlich, weshalb die Kinder an Präsenzunterrichtstagen nicht auch den Hort besuchen sollten. Die Kinder der Horte sollen ihre sozialen Kontakte zu den anderen Kindern im Hort und den betreuenden Fachkräften pflegen und somit ein Stück Normalität zurückerhalten können.

Konkret heißt dies für die Eltern, dass ab dem Monat Mai 2021für Kinder, die nicht in der Notbetreuung sind, ein hälftiger Elternbeitrag erhoben wird. Diese Regelung/Festlegung gilt, solange die Beschulung in Form von Wechselunterricht an der Grundschule durchgeführt wird, bzw. keine neuen Regelungen/Festlegungen getroffen werden.

Auf die Einreichung von Verzichtserklärungen für den Monat Mai kann deshalb verzichtet werden.