Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 26.05.2021

Schulzendorf, den 28.05.2021

Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 26.05.2021

 

Zum Beginn der Sitzung wurden keine Informationen über das Baugeschehen vorgetragen, weil Themen des Baugeschehens in den vorgesehenen Tagesordnungspunkten behandelt werden sollten.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 haben Herr Laukat und Herr Schütz für die Firmen Laukat Gruppe und Profi Select Coriolanus GmbH ihr Projekt „Pflegeeinrichtung Ernst-Thälmann-Straße“ vorgestellt. Das Projekt sieht die Errichtung eines Seniorenpflegeheims mit 64 Plätzen und Tagespflege sowie 64 Servicewohnungen für Senioren an der Ernst-Thälmann-Straße gegenüber dem Baugebiet Ritterschlag/Ritterfleck vor. Um das Projekt umsetzen zu können, muss ein Bebauungsplan erstellt werden. Die Mitglieder des Ausschusses fanden das Projekt positiv für die Gemeinde Schulzendorf und wünschen sich von der Verwaltung den Beginn der Arbeiten an dem Bebauungsplan.

 

 

Die Idee einer gemeinsamen Grundschule mit Eichwalde, Schönefeld und Zeuthen war Thema des Tagesordnungspunktes 6. Herr Mücke berichtete, dass die Bürgermeister der Gemeinden Eichwalde, Schönefeld, Schulzendorf und Zeuthen eine Absichtserklärung zur Errichtung einer gemeinsamen Grundschule abgegeben haben. Angedacht sei eine dreizügige Grundschule mit angrenzendem Hort und einer Sporthalle. Als Grundschulstandort habe man Schulzendorf gewählt, weil Schulzendorf in dem Vierergespann zentral liegt. Ein geeigneter Standort könnte auf einem Areal an der Kölner Straße/Miersdorfer Straße entstehen. Die Trägerschaft sowie die Finanzierung der Grundschule seien noch nicht abschließend geklärt. Grundsätzlich soll der Vorschlag zunächst in den Gemeindevertretungen der beteiligten Gemeinden beraten werden. Nach eingehender Diskussion wurde aus dem Ausschuss vorgeschlagen, dass das Vorhaben der Errichtung einer weiteren Grundschule in Schulzendorf in Zusammenarbeit mit den angrenzenden Kommunen begrüßt wird. Jedoch solle dies an die Entstehung einer weiterführenden Schule und somit an einer Anlage eines Campus gekoppelt sein. Dahingehend soll der Entwurf des Beschlusstextes geändert werden.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 7 hat die Verwaltung noch einmal Möglichkeiten der Verbesserung der Gehwegsituation in der Rosa-Luxemburg-Straße vorgestellt. Der Gehweg der Rosa-Luxemburg-Straße ist auf der östlichen Seite teilweise mit Gehwegplatten befestigt. Die Platten sind aber teilweise in einem desolaten Zustand. Der unbefestigte Teil des Gehwegs ist ausgefahren und uneben. An vielen Stellen stehen die Wurzeln der Straßenbäume hoch und liegen frei. Der Gehweg soll eine ebene Fläche erhalten. Ein Vorschlag von Mitgliedern der Gemeindevertretung ist, den Weg mit einer fünf Zentimeter dicken wassergebundenen Decke zu überziehen, damit er einfach für Menschen mit Rollatoren benutzbar wird. Diese Instandsetzung des Gehweges würde eine schnelle Lösung bringen, die aber zukünftig immer wieder einen Aufwand für weitere Ausbesserungen verursachen würde. Die Verwaltung schlägt deshalb einen grundhaften Ausbau mit Pflastersteinen vor, der auf Jahre hinweg Bestand hat und keiner Instandsetzung bedürfen würde. Für einen Ausbau (investiv) sind Mittel in Höhe von 200.000 € im Haushalt 2021 eingeplant. Für eine Instandsetzung (konsumtiv) sind keine Mittel für den Gehweg eingestellt worden. In der Diskussion wurde deutlich, dass man vier Varianten zur Lösung des Problems identifizieren kann: 1. Variante, es wird eine fünf Zentimeter dicke wassergebundenen Decke aufgetragen, Mittel müssen dafür im Haushalt von anderen Projekten abgezogen werden und in den Folgejahren werden weitere Mittel für die Ausbesserung notwendig sein,

2. Variante, der Gehweg wird grundhaft ausgebaut und erhält eine wassergebundene Decke, Mittel dafür sind im Haushalt vorgesehen, Ausbesserungsarbeiten wären zukünftig notwendig,

3. Variante, der Gehweg wird grundhaft ausgebaut und gepflastert, Mittel dafür sind im Haushalt vorgesehen, Ausbesserungsarbeiten wären vorerst für Jahre nicht notwendig,

4. Variante, der Gehweg, die Fahrbahn und die Beleuchtung werden in einem Projekt grundhaft ausgebaut, Mittel für eine derartige Investition sind nicht ausreichend eingestellt.

Bei diesen Varianten sollte man auch bedenken, dass die Straßenbäume abgängig sind und gefällt werden müssten. Da es sich aber um eine geschützte Allee handelt, ist da der Landkreis auch zu beteiligen.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben über die Varianten abgestimmt. Drei Mitglieder waren für die Variante 1, kein Mitglied war für die Variante 2, zwei Mitglieder waren für die Variante 3 und ein Mitglied für die Variante 4. Die Verwaltung wird nun sehen, wie die Variante 1 zu finanzieren ist und diese Lösung umsetzen.

 

 

Die Vorflächen in der Ernst-Thälmann-Straße waren Thema des Tagesordnungspunktes 8. Herr Kolberg, der Vorsitzende des Ausschusses, wollte das Thema noch einmal aufgreifen, damit es endlich zu Ende geführt werden kann. Bei den Vorflächen handelt es sich um Flurstücke, die so breit wie die Grundstücksfront und etwa drei Meter tief sind, kein öffentliches Straßenland sind, Eigentum der Gemeinde sind und von den Hinteranliegern genutzt werden. Diese Nutzung müsste der Gemeinde vergütet werden. Die Hinteranlieger sollten aber ein Interesse am Eigentum haben, denn ihre Grundstücke liegen durch diese Vorflächen nicht an der öffentlichen Verkehrsfläche an und gelten deshalb nicht als erschlossen. Der Grundstückspreis dieser Vorflächen orientiert sich an den gültigen Bodenrichtwerten, abzüglich 10 %, weil es sich um Arrondierungsflächen handelt. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder hat sich dafür ausgesprochen, dass die Verwaltung zur Sitzung der Gemeindevertretung eine Beschlussvorlage vorlegt, mit der den Hinteranliegern der Ernst-Thälmann-Straße, der Puschkinstraße, der Karl-Marx-Straße und der Paarmannstraße der Kauf der Vorflächen angeboten wird. Die Möglichkeit der Pacht soll es auch geben, der Pachtzins wird sich aber auch am Verkehrswert der Grundstücke orientieren. Für die Hinteranlieger wäre der Kauf wirtschaftlicher, auch wenn sie sich dafür einen Kredit aufnehmen müssten. Zunächst sollen die Verhältnisse in den genannten Straßen geklärt werden. Vorflächen finden sich zwar auch in anderen Straßen, da ist aber noch nicht klar, ob die Vorflächen nicht doch für eine Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen gebraucht werden.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von einem Regenwasserablauf für den Finkenweg. Die Fraktion AfD hat den Beschlussantrag eingebracht und begründet. Es sei zu beobachten, dass bei starken Regenfällen das Regenwasser von Am Abhang in den Finkenweg fließt und dort die Grundstücke beeinträchtigt. Es soll eine Querung des Finkenwegs geschaffen werden, damit das Regenwasser darüber ablaufen kann. Der Vertreter der Fraktion wurde gefragt, wo das Regenwasser über den gewünschten Ablauf dann aufgefangen werden soll und ob das Problem nicht einfach nur verlagert wird. Es wurde vorgeschlagen, ein Konzept über die Regenwasserableitung erstellen zu lassen, um nachhaltige Lösungen vorgeschlagen zu bekommen. Der Einreicher hat daraufhin seinen Beschlussantrag zurückgezogen.

 

 

Die Tagesordnungspunkte 9.2 und 9.3 wurden gemeinsam diskutiert, hier ging es um die Friedhofsbenutzungssatzung und die Friedhofsgebührensatzung. Die Kalkulation für die Gebührensatzung und die zukünftigen Leistungen aus der Benutzungssatzung wurden den Ausschussmitgliedern bereits in einer anderen Ausschusssitzung vorgestellt. Fragen zu beiden Satzungsentwürfen wurden beantwortet. Die Höhe der Gebühren wurde kritisch betrachtet. Die Gemeinde ist angehalten, die notwendigen Gebühren zu erheben, Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Kalkulation. Die Mitglieder des Ausschusses möchten geringere Gebühren erheben, die Differenz soll aus der Gemeindekasse gedeckt werden.

Zwei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung zur Friedhofsbenutzungssatzung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

Ein stimmberechtigtes Ausschussmitglied hat der Gemeindevertretung die Zustimmung zur Friedhofsgebührensatzung empfohlen, vier Mitglieder waren dagegen. An beiden Abstimmungen haben nur fünf stimmberechtigte Mitglieder teilgenommen.

Die Verwaltung hat darum gebeten, die Wünsche bezüglich der Gebührenhöhen mitzuteilen, damit sie bei der Abstimmung in der Gemeindevertretung eingefügt werden können. Es können die beiden Satzungen nur gemeinsam in Kraft treten, weil die Benutzungssatzung Leistungen darstellt, die in der bisherigen Satzung nicht vorgesehen waren und in einer Gebührensatzung aber auch dargestellt sein müssen, damit sie auch abgerechnet werden können.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 10.Verschiedenes wurde kein Thema aufgerufen.

 

Die Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.