Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen am 01.06.2021

Schulzendorf, den 03.06.2021

Zum Beginn der Sitzung hat der Kämmerer, Herr Reech über die Gemeindefinanzen informiert.

 

Die Summe der Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit lag am 31.05.2021 bei 6.139.242,32 €.

Die Summe der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit lag am 31.05.2021 bei 6.280.867,35 €. Das ergibt ein Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit am 31.05.2021 von -141.625,03 €.

Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit lagen am 31.05.2021 bei 7.179.448,95 €.

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit lagen am 31.05.2021 bei 5.678.419,86 €. Das Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit lag am 31.05.2021 bei 1.501.029,09 €.

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit lagen am 31.05.2021 bei 224.796,45 €.

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit lagen am 31.05.2021 bei 492.468,48 €. Das ergibt ein Saldo aus Investitionstätigkeit am 31.05.2021 von -267.672,03 €.

 

Zum 31.05.2021 beträgt der Bestand an Zahlungsmitteln 14.643.750,39 €.

 

Information zur Grundsteuerreform

Im Land Brandenburg wird ab 2025 die Grundsteuer auf Basis eines wertabhängigen Modells erhoben. Ziele der Reform sind, dass das Aufkommen jeder Kommune nach der Grundsteuerreform genauso so hoch ist wie zuvor und die Steuer künftig auf Basis eines grundgesetzkonformen Modells erhoben wird. Das Ministerium der Finanzen hat über die Umsetzungsplanung der Grundsteuerreform in Brandenburg informiert:

- Bis Mitte 2022 laufen vorbereitende Maßnahmen durch das Finanzamt und durch das Ministerium.

- Von Mitte 2022 bis Mitte 2024 müssen alle Grundstückseigentümer, auch Kommunen, für jede wirtschaftliche Einheit eine Erklärung an das Finanzamt abgegeben haben (z.B. Größe, Lage, Art, Nutzung, Baujahr, Bodenrichtwert). Darauf erfolgt die Neubewertung durch das Finanzamt.

- Ab Mitte 2024 soll ggf. die Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinde erfolgen.

- Ab 01.01.2025 erlassen die Gemeinden Grundsteuerbescheide nach neuem Recht.

 

 

Die erste Beschlussvorlage handelte vom Erwerb des Erbbaurechts für das Grundstück des Seniorenheims. Der Eigentümer des Erbbaurechts und damit der Eigentümer des Seniorenheims, die PC Seniorenheim für Schulzendorf GmbH, möchte die Betriebstätigkeit einstellen und die Gemeinde möchte deshalb Eigentümerin des Seniorenheims werden. Der Eigentumsübergang könnte durch den Erwerb des Erbbaurechts vollzogen werden. Die Kaufsumme soll bei 8.500 € liegen. Die Gemeinde würde die Kreditverpflichtungen der PC übernehmen, was finanziell keine Veränderung für die Gemeinde bedeuten würde, denn die Höhe der Mietzahlungen der Gemeinde entspricht der Höhe der Kreditbedienung der PC. Allerdings müsste die Gemeinde die Grunderwerbssteuer aufbringen.

Für den Beschlussantrag wurde keine Empfehlung abgegeben.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 wurde über einen Regenwasserablauf am Finkenweg gesprochen werden. Die Anlieger im Finkenweg beklagen sich darüber, dass das Regenwasser von der Straße Am Abhang in den Finkenweg in die Grundstücke liefe, die niedriger liegen als die Fahrbahn. Der Beschlussvorschlag wurde kontrovers diskutiert. Mitglieder des Ausschusses waren der Meinung, das Problem sollte ganzheitlich betrachtet werden und diesem Vorschlag könne man so nicht zustimmen.

Ein stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, drei Mitglieder waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die Neufassung der Friedhofsbenutzungssatzung wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.3 behandelt. Die Verwaltung hat neue Leistungen in die Satzung eingearbeitet, die den aktuellen Bedarfen bei Bestattungen gerecht werden sollen.

Vier stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Mit der Friedhofsbenutzungssatzung soll auch die Friedhofsgebührensatzung neu gefasst werden. Grundlage für die Friedhofsgebührensatzung ist eine Kalkulation der zu erbringenden Leistungen mit den jeweiligen Kosten. Die beiden Satzungen können nur gemeinsam in Kraft treten, denn für die neuen Leistungen der Friedhofsbenutzungssatzung müssen eben auch die Kosten definiert sein. Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses sind der Meinung, dass die Kosten zu hoch seien und wollen sich Gedanken machen, in welcher Höhe die Gebühren liegen sollen. Wenn die Gebühren niedriger als nach der Kalkulation festgelegt werden, wird die Differenz von der Allgemeinheit getragen.

Eine Empfehlung für die Gemeindevertretung wurde nicht abgegeben.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ wurde nichts aufgerufen.