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Allgemeine Information zur Kindertagesbetreuung

Schulzendorf, den 27.07.2021

Informationen zur Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Schulzendorf

 

Rechtsanspruch – was ist das und wofür wird er benötigt?

Der Rechtsanspruch begründet das Recht nach dem Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg, auf Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte. Der Landkreis, als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hat grundsätzlich die Verantwortung für die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes an Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Er wird dabei unter anderem von der Gemeinde Schulzendorf durch den Betrieb von Kindertagesstätten unterstützt.

Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Betreuung haben Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Einschulung im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich.

Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Betreuung haben ebenfalls Kinder von der Einschulung bis zur Versetzung in die fünfte Klasse im Umfang von bis zu 4h täglich

Einen darüber hinausgehenden erweiterten Rechtsanspruch können die Personensorgeberechtigten auf Antrag prüfen und ggf. feststellen lassen. Für Kinder mit Wohnort Schulzendorf übernimmt die Gemeindeverwaltung diese Aufgabe des Landkreises.

Einen Bescheid mit der Feststellung des Rechtsanspruches wird benötigt, wenn

- für das zu betreuende Kind ein erweiterter Rechtsanspruch benötigt wird.

- für das zu betreuende Kind die Betreuung in einer Kita bei einem freien Träger gewünscht wird.

- das zu betreuende Kind in Schulzendorf wohnt (gemeldet ist) und die Betreuung außerhalb der Gemeinde Schulzendorf erfolgen soll.

 

Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es in Schulzendorf

Die Gemeinde betreibt als Träger im Rahmen ihrer freiwilligen Selbstverwaltungsaufgabe drei kommunale Kindergärten und einen Hort in Schulzendorf.

In Schulzendorf gibt es zwei weitere Kindertagesstätten in freier Trägerschaft.

Ergänzt wird das Angebot durch zwei Kindertagespflegestellen.

Die Vorstellung der einzelnen Einrichtungen finden Sie hier.

 

Wann und wo kann ein Kind für eine Kindertagesbetreuung angemeldet werden?

Betreuungswunsch in einer Kita in Trägerschaft der Gemeinde:

Sobald das zu betreuende Kind geboren und im Einwohnermeldeamt angemeldet wurde, kann ein Antrag bei der Gemeinde gestellt werden.

Wenn das Kind nicht in der Gemeinde Schulzendorf wohnt (gemeldet ist), kann grundsätzlich ebenfalls ein Antrag auf Betreuung in einer Kindertagesstätte gestellt werden. Sofern ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, kann eine Betreuung vereinbart werden.

Die Anmeldung zur Betreuung in einer kommunalen Kita erfolgt per Formular bei der Gemeindeverwaltung Schulzendorf. Der Antrag muss von allen Personensorgeberechtigten unterschrieben sein. Weitere Details werden in den Erläuterungen zum Anmeldeformular gegeben.

Betreuungswunsch in einer Kita eines freien Trägers, bei einer Tagespflege oder in einer anderen Kommune

Soll das Kind in der Naturkita oder in der Kita „Ritterschlag“ bzw. bei einer Tagespflegestelle oder in einer anderen Gemeinde betreut werden, so sollte zuerst mit dem Anbieter Kontakt aufgenommen und dort das Aufnahmeprocedere geklärt werden.

 

Wann erfolgt die Platzvergabe in den kommunalen Kindertagesstätten

Grundsätzlich wird jeder freie Platz sofort bei Vorliegen eines passenden Antrages vergeben.

Erfahrungsgemäß werden immer zum Ende des Kitajahres (31.07.) Plätze durch die Einschulung von Kitakindern frei.

Die ungefähre Anzahl der zum Ende des Kitajahres frei werdenden Plätze, werden im Frühjahr eines Kalenderjahres bekannt. Ab dem Bekanntwerden der freiwerdenden Plätze, wird mit der Vergabe von Kitaplätzen zum 1. August begonnen. Da es aber immer wieder zu Rückstellungen von potentiellen Einschülern kommt, zieht sich erfahrungsgemäß die Vergabe der Kitaplätze meist bis Ende Juni des Kalenderjahres hin.

 

Wie werden die Plätze in den kommunalen Kindertagesstätten vergeben?

Die Platzvergabe erfolgt grundsätzlich nach folgenden Kriterien:

- nach der Reihenfolge der eingehenden vollständigen und berücksichtigungsfähigen Anmeldungen

- nach den in den Kitas zur Verfügung stehenden Plätzen im jeweiligen Betreuungsbereich (U3/Ü3)

- nach der von den Personensorgeberechtigten angegebenen Wunschkita

- nach der von den Personensorgeberechtigten angegeben Priorität der angegebenen Wunschkita

- Erhalten Personensorgeberechtigte ein schriftliches Platzangebot, so ist damit noch nicht die Betreuung in einer Kita in Trägerschaft der Gemeinde verbindlich geregelt. Dazu muss das Angebot innerhalb der genannten Frist angenommen werden und es muss ein Betreuungsvertrag geschlossen werden, der vom Träger und von allen Personensorgeberechtigten unterzeichnet sein muss.

Für die Betreuung in einer Kita oder einer Tagespflegestelle müssen die Personensorgeberechtigten Gebühren bezahlen.

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Kitagebührensatzung der Gemeinde Schulzendorf erhoben.

Die Gebührenhöhe richtet sich im Wesentlichen nach der Betreuungszeit, dem Alter des zu betreuenden Kindes sowie dem Einkommen der Eltern/Personensorgeberechtigten.

 

 

Diesen Text finden Sie zukünftig auch hier.