Schulzendorf Broschüre

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Fortsetzung der Sitzung der Gemeindevertretung vom 01.09.2021 am 06.09.2021

Schulzendorf, den 07.09.2021

Die Sitzung der Gemeindevertretung am 01.09.2021 musste unterbrochen werden, da sie länger als bis 22 Uhr dauerte. Die Sitzung wurde am 06.09.2021 fortgesetzt.

Zunächst wurde der Tagesordnungspunkt 7.6 aufgerufen, der eine Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung zum Inhalt hatte. Aus dem § 16 der Geschäftsordnung soll der Absatz 2 gestrichen werden. Die Anzahl der Sitze muss nicht in der Geschäftsordnung geregelt werden, dies wird per Beschluss der Gemeindevertretung festgelegt. Der Bürgermeister hat erklärt, dass er sich bei den Beschlussanträgen, die die Organisation der Ausschüsse betreffen, enthalten wird.

Zwölf Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 7.6 zugestimmt, kein Mitglied war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 7.7 wurde die Abberufung der sachkundigen Einwohner behandelt, die von der Fraktion AFD vorgeschlagen wurden. Die Fraktion AFD existiert nicht mehr in der Gemeindevertretung, da ein weiteres Mitglied der Fraktion das Mandat nieder gelegt hat und die Wahlliste der AFD nun nur noch ein Mitglied in der Gemeindevertretung stellt. Nach dem Einreicher der Beschlussvorlage sollte die Anzahl der sachkundigen Einwohner in den Ausschüssen gleich der Anzahl der Fraktionen in der Gemeindevertretung sein.

Zwölf Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussvorschlag zugestimmt, kein Mitglied war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Die Anzahl der Ausschusssitze sollte unter dem Tagesordnungspunkt 7.8 neu geregelt werden. Die einreichende Fraktion Die Linke möchte nach dem Wegfall der Fraktion AFD die Anzahl der Sitze in den Ausschüssen auf fünf begrenzen, dies entspräche der Anzahl der Fraktionen. Die Fraktion CDU/FDP hat sich dagegen ausgesprochen. Sie beansprucht zwei Sitze in den Ausschüssen, weil sie die stärkste Fraktion stellt. Wenn die Anzahl der Sitze reduziert werden würde, würde jede Fraktion nur einen Sitz besetzen. Die Fraktion CDU/FDP hat eine namentliche Abstimmung beantragt.

Fünf Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussvorschlag zugestimmt, fünf Mitglieder waren dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten. Damit wurde der Antrag abgelehnt. An der Abstimmung haben nur 13 Mitglieder teilgenommen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 7.9 wurde die Feststellung der Sitze in den Ausschüssen beantragt. Die CDU/FDP möchte, dass sie zwei Sitze erhält und die anderen Fraktionen je einen Sitz. Auch diese Abstimmung sollte namentlich erfolgen.

Sieben Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussvorschlag zugestimmt, fünf Mitglieder waren dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten. An dieser Abstimmung haben 14 Mitglieder teilgenommen.

 

 

Anschließend sollte die Sitzverteilung im Hauptausschuss festgelegt werden. Der Sitz der AFD fällt weg, die CDU/FDP erhält einen weiteren Sitz und benennt dafür Herrn Thieke.

Dreizehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussvorschlag zugestimmt, ein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten. An dieser Abstimmung haben 15 Mitglieder teilgenommen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 7.11 wurde eine Änderung der Kitagebührensatzung behandelt. Die Fraktion CDU/FDP beantragt die Änderung des § 3 Absatz 7. Es soll zukünftig keine Schließzeiten der Kitas von mehr als zwei Tagen außer dem Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr geben. Schließzeiten wurden bisher von den Kitaausschüssen in den Einrichtungen beschlossen. Die Kitaausschüsse bestehen zu gleichen Teilen aus Vertretern der Eltern, des Erzieherpersonals und des Trägers. Es gibt eine Einrichtung, die keine Schließzeiten festlegt, andere Kitas haben Schließzeiten. Dies soll zukünftig nicht mehr möglich sein. Kitas, die Schließzeiten haben, nutzen diese Zeiten, um eine Grundreinigung durchzuführen und das jeweilig neue Kitajahr vorzubereiten. Außerdem wurden die Schließzeiten für den Urlaub des Erzieherpersonals genutzt, so dass in der Kinderbetreuung weniger Vertretungen in den einzelnen Gruppen notwendig sind.

Zehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussvorschlag zugestimmt, drei Mitglieder waren dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 7.12 wurde wiederholt eine Anschaffung von Toilettencontainern für die Schulkinder in den Schulcontainern diskutiert. Solch ein Antrag wurde bereits einmal in einer Sitzung der Gemeindevertretung abgestimmt und fand keine Mehrheit. In der aktuellen Sitzung wurde nochmals der Wortlaut des neuen Beschlussantrags geändert. Abgestimmt wurde über folgenden Wortlaut: „Der Bürgermeister wird beauftragt, Toiletten (2 WC, 1 Waschbecken) beheizbar, in mobiler Ausführung mit Wasser- und Abwassertank, welche baugenehmigungsfrei sind, und ohne Schachtarbeiten in die unmittelbare Nähe (max. 25 m), vorzugsweise auf die bestehende Baustraße, aufzustellen. Die Realisierung soll zeitnah bis möglichst nach den Herbstferien erfolgen.“

Der Bürgermeister hat erklärt, dass die Gemeinde Schulzendorf in den vergangenen Jahren trotz intensiver Sparmaßnahmen stets einen defizitären Haushalt hatte. Sie ist verpflichtet, sparsam und wirtschaftlich zu agieren. Das bedeutet, es sollen nur die Ausgaben getätigt werden, zu denen die Gemeinde verpflichtet ist. Um den Schulbetrieb ab dem Schuljahr 2021/2022 sichern zu können, wurden Schulcontainer aufgestellt. Bei der Planung wurde geprüft, ob Toilettencontainer aufgestellt werden müssen. Das ist nicht der Fall. Darüber hinaus wurde das Thema mit der Schulleitung besprochen. Von der Schulleitung gab es keinen zwingenden Hinweis, dass Toilettencontainer mitgeplant werden müssen. Die Schulcontainer konnten nach Erteilung der Baugenehmigung errichtet werden. Die Baugenehmigung sieht keine Verpflichtung zur Errichtung von Toilettencontainern vor. Das Gesundheitsamt hat in Schulzendorf diesbezüglich nachgefragt und hat nach den gegebenen Antworten keine entsprechende Auflage erteilt. Die Realität sieht nach den Erfahrungen aus den ersten Wochen des Schulbetriebs auch keine Probleme. Nach Aussagen der Schulleitung und mindestens einer Lehrerin, erfolgen die Toilettengänge der Schülerinnen und Schüler problemlos. Selbst an den Regentagen wurden keine Probleme festgestellt. Es gibt also keine gesetzliche Verpflichtung, Toilettencontainer aufzustellen, die Praxis sieht auch keine Notwendigkeit. Die Aufstellung von Toilettencontainer wäre also eine zusätzliche nicht notwendige Leistung, die die Gemeinde nicht erbringen kann, ohne an anderen Stellen Leistungen zu kürzen oder zu streichen. Aus der Gemeindevertretung wurden Gegenargumente vorgetragen. Diese Ausgabe wäre notwendig, weil es Kinder geben soll, die sich nicht trauen würden, tagsüber etwas zu trinken, weil sie sonst den weiten Weg zur Toilette gehen müssten. Dem müsse entgegen gewirkt werden. Der weite Weg zu den Toiletten im Schulgebäude wäre nicht zumutbar.

Auch diese Abstimmung wurde namentlich durchgeführt.

Zehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussvorschlag zugestimmt, vier Mitglieder waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Der letzte Tagesordnungspunkt handelte von dem Auftrag an den Bürgermeister, im Finkenweg eine Querung zum Ablauf des Regenwassers aus der Karl-Marx-Straße einzulassen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor einiger Zeit von der damaligen AFD-Fraktion eingebracht. Im Ortsentwicklungsausschuss wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, das Regenwasserproblem in dem Gebiet in der Gesamtheit zu betrachten. Das war in der Gemeindevertretung nicht mehr gewünscht.

Neun Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussvorschlag zugestimmt, vier Mitglieder waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

 

Die Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.