Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 10.11.2021

Schulzendorf, den 12.11.2021

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister über das Baugeschehen informiert.

 

Straßenbeleuchtung in der Richard-Wagner-Straße

Es gab erhebliche Lieferschwierigkeiten bei den Beleuchtungsmasten einschließlich der Leuchtenköpfe. Die Maste sind in der Zwischenzeit gestellt worden, aber der Lieferant hat gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt, dass sich die Lieferung für die Leuchtenköpfe wegen Lieferschwierigkeiten von elektronischen Bauteilen weiterhin verschieben wird. Ein neuer Liefertermin konnte noch nicht benannt werden.

 

Gehweg in der Ernst-Thälmann-Straße

Der erste Teilbereich von der Zufahrt zur Kirche bis zum Grundstück Ernst-Thälmann-Straße 70 wurde die 50 cm breite Pflasterinne aus Naturstein fertig gestellt. Zurzeit werden die Borde gestellt und danach beginnen die Pflasterarbeiten. Je nach Witterung soll dann der zweite Teilbereich bis zur Brücke über den Selchower Flutgraben beginnen.

 

30 km/h - Piktogramme

Der Auftrag zur Aufbringung der Piktogramme ist erteilt. Die Ausführung erfolgt bis zur 46. Kalenderwoche 2021.

 

Glasfaserverlegung DNS:Net

Die Firma DNS Net führt zurzeit im Eichberg (Bereich nördlich der E.-Thälmann-Straße) die Mängelbeseitigung durch und arbeitet die Restleistungen ab.

 

Glasfaserverlegung Open Infra

Die Genehmigung nach dem Telekommunikationsgesetz und die Schachterlaubnis wurden für den gesamten Bereich von Neuschulzendorf (Fürstenberger Straße, Miersdorfer Straße, Bergweg bis Wüstemarker Weg) erteilt.

 

Wohngebiet zum Mühlenschlag

Gemäß dem städtebaulichen Vertrag wird seit der 45. Kalenderwoche der öffentliche Parkplatz Ecke Zum Mühlenschlag / Gerstenweg durch den Vorhabenträger errichtet.

 

Gehweg in der Rosa-Luxemburg-Straße

Zurzeit werden die Ausschreibungsunterlagen für die Instandsetzung des Gehwegs in der Rosa-Luxemburg-Straße (auf der Seite des Seniorenheims) erarbeitet. Anschließend wird die Ausschreibung durchgeführt und nach Eingang verwertbarer Angebote der Zuschlag erteilt. Je nach Witterungsbedingungen wird die Umsetzung im Frühjahr 2022 angestrebt. Die Mittel aus 2021 werden dafür nach 2022 übertragen.

 

Kita Löwenzahn - Flachdachsanierung

Die Arbeiten werden voraussichtlich in der 46. Kalenderwoche abgeschlossen. Es sind nur noch kleinere Arbeiten am Blitzschutz, der Absturzsicherung, Malerarbeiten an der Außenfassade und am Flachdachfenster erforderlich.

 

Schulcontainer - Akustik Maßnahmen -Wandleisten

Am 02.November 2021 sind die Akustikdecken und die Wandleisten montiert worden.

 

Mobile WC-Anlagen

Der WC-Container ist aus technischen Gründen (Mängel bei der Frischwasserförderung) nicht mehr betriebsbereit. Am 09.11.2021 war ein Servicemitarbeiter vom Auftragnehmer vor Ort und konnte aber den Fehler nicht finden. Der Container soll ausgetauscht werden. Der neue Container benötigt allerdings eine Stromversorgung, die erst noch hergestellt werden muss.

 

Grundschulerweiterung

Ursprünglich war die Fertigstellung für den Monat März 2022 angesetzt. Dieser Fertigstellungstermin ist wieder hinfällig. Vom Auftragnehmer ist die Fortsetzung der Arbeiten ab der 47./48. Kalenderwoche gefordert worden. Ein Bauablaufplan steht noch nicht fest. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Fertigstellung vor den Sommerferien 2022 erfolgen wird.

 

Interimskita

Die Baugenehmigung ist am 09.11.2021 eingegangen. Sie ist bis zum 31.12.2023 befristet. Am 04.11.2021 wurde der Auftrag an die Firma Adapteo GmbH erteilt, die Container aufzustellen. Die Auftragsbestätigung der Firma wird erwartet. Als Baubeginn ist der 29.11.2021 vorgemerkt und die Fertigstellung ist am 18.03.2022 vorgesehen.

 

Kita Mühlenschlag

Am 01.11.2021 wurde die Gemeinde vom Landkreis zum Bauantragsverfahren Kita Mühlenschlag als Fachbehörde beteiligt. Die Stellungnahme ging am 08.11.2021 vorab per Mail an die untere Bauaufsichtsbehörde heraus. Es sind weitere Behörden beteiligt worden. Nach aktuellem Stand wartet der Landkreis auf alle Beteiligungen und wird am Ende die Baugenehmigung auch der Gemeinde zukommen lassen.

 

Laubabholung

Bei der Einhaltung der Abholtermine des Laubs sind Versäumnisse durch den Auftragnehmer eingetreten, die mit dem Auftragnehmer besprochen wurden. Der Auftragnehmer IKW GmbH Werder wird in der 45. Kalenderwoche einige Straßen zusätzlich im Nordbereich und eine im Südbereich befahren und das Laub abholen. Weiterhin wird der vorgesehene Südbereich in dieser Woche befahren. Die Kolonnen werden verstärkt und es sollen bis einschließlich Samstag vier statt bisher zwei Fahrzeuge eingesetzt werden. Der Auftragnehmer wurde auf eine besondere Vorsicht bei der Laubaufnahme hingewiesen, weil sich inzwischen Igel in den Laubhaufen eingenistet haben könnten. Er hat zugesagt, darauf zu achten. Die Touren und Einsätze werden nun täglich der zuständigen Mitarbeiterin der Verwaltung gemeldet.

Zu den Versäumnissen kam es durch die Fülle des Laubs und widrigen Umständen durch Sturm und Regen. Der Auftragnehmer hat angezeigt, dass bereits jetzt schon die geschätzte Abkippmenge von 500 m³ Laub erreicht sei.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 hat der Kämmerer, Herr Reech, den Werdegang des Haushaltsplanes 2022 erläutert. Zunächst muss ein ausgeglichener Ergebnishaushalt entworfen werden. Dabei werden die Bedarfe der Geschäftsbereiche ermittelt. Daraus ergab sich ein geschätztes Defizit von etwa 2,7 Mio €. Der Kämmerer prüft die geplanten Ausgaben und Einnahmen und nimmt Korrekturen vor. Zurzeit liegt die Korrektur bei einem geplanten Defizit von etwa 676.000 €. Nun werden die erwarteten Personalkosten geprüft. Dabei wird abgeschätzt, welche Ausgaben tatsächlich wegen Stellenbesetzungsverzögerungen und vorhersehbarer Krankheitszeiten zu erwarten sind. Der Entwurf wird mit den Geschäftsbereichsleitern erörtert und ggf. erneut korrigiert. Anschließend wird der Investitionshaushalt geprüft. Bisher sind Investitionen in 2022 in Höhe von etwa 4 Mio € geplant. Zum Ende des Jahres soll der Entwurf mit einem ausgeglichenen Haushalt den Fraktionen zugestellt werden.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von Vorflächen in der Ernst-Thälmann-Straße, Karl-Marx-Straße, Puschkinstraße und Paarmannstraße. In diesen Straßen liegen zwischen den Flurstücken der Anlieger und dem öffentlichen Straßenland die sogenannten Vorflächen, die so breit wie die hinterliegenden Flurstücke und etwa drei Meter tief sind. Diese Vorflächen waren vermutlich in den 1930iger Jahren Straßenland. In der Gegenwart sind viele dieser Vorflächen im Eigentum der Gemeinde und werden von den Hinterliegern genutzt und wurden von den Hinterliegern eingezäunt. Diese Vorflächen stellen kein öffentliches Straßenland dar. Da diese Vorflächen von den Hinterliegern unentgeltlich genutzt werden, entsteht der Gemeinde ein finanzieller Schaden. Es wäre auch eine Ungleichbehandlung Pächtern gegenüber, die bereits Grundstücke von der Gemeinde pachten und einen Pachtzins bezahlen. Wenn die Gemeindevertretung entscheidet, dass für diese Flächen kein gemeindlicher Bedarf besteht, sollten die Vorflächen den Hinterliegern zum Kauf oder zur Miete/Pacht angeboten werden. Der Verkehrswert, zu dem die Gemeinde die Vorflächen verkaufen könnte, liegt nach einem Gutachten des Gutachterausschusses des Landkreises bei dem Bodenrichtwert abzüglich 10 % (bzw. abzüglich 20 % bei Eckgrundstücken). Ein Pacht- oder Mietzins könnte bei 4-5 % des Verkehrswerts pro Jahr liegen. Für den Fall, dass die Hinterlieger die Vorfläche weder kaufen noch mieten möchten, müsste die Gemeinde die Herausgabe fordern. Die Herausgabe würde einen Rückbau der Anlagen auf diesem Flurstück (Zaun, Gartenwege, Unterstellplätze usw.) und ggf. von Übergabeschächten der Medien für die Hinterlieger zur Folge haben. Somit wäre das Hinterliegerflurstück vom öffentlichen Land abgeschnitten und wohl nur noch über ein Notwegerecht zugänglich, das wohl wiederum eine Geldrente erforderlich machen würde.

Der Beschlussantrag sieht den Verkauf oder die Pacht an die Hinterlieger vor. Sollten die Hinterlieger dem nicht zustimmen, ist die Herausgabe von der Gemeinde zu fordern. Über das Thema wurde kontrovers diskutiert.

Drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 6.2 handelte vom Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Zum Mühlenschlag (Einzelhandel). In der Spitze des B-Plans Zum Mühlenschlag soll eine Verkaufseinrichtung errichtet werden. Da der bisherige B-Plan eine Verkaufsfläche von lediglich 800 m² zulässt, die geplante Verkaufseinrichtung aber 1000 m² haben soll, soll der B-Plan in einem beschleunigten Verfahren an dieser Stelle geändert werden.

Fünf stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.3 wurde ein weiterer Aufstellungsbeschluss zum B-Plan zum Mühlenschlag behandelt. Ziel der Planung ist die Aussöhnung bestehender Konflikte in der Bebauungstiefe mit Nebenanlagen und der Umsetzung der kommunalen Stellplatzsatzung, sowie die Neuordnung des ruhenden Verkehrs auf privaten und öffentlichen Verkehrsflächen, die Überarbeitung der Pflanzvorschriften und –listen, die Gewährleistung eines nachhaltigen Regenwassermanagements, die Modifizierung von Gestaltungsvorschriften, die Festsetzung von Solar- und Photovoltaikvorschriften, dementsprechende Mindestflächen an Dächern (und Fassaden) sowie der Schaffung von solarer und Photovoltaik-Baupflicht und die Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur Schaffung eines weitgehend klimaneutralen Wohnquartiers im Bestand.

Vier stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die letzte Beschlussvorlage des Abends handelte vom Aufstellungsbeschluss des B-Plans Ortszentrum. Ziel der Planung ist die Neuordnung und Parzellierung der Gewerbeflächen, die Ausweitung der Gemeinbedarfsflächen, die Änderung der Verkehrsflächen und die Sicherung eines Biotops. Eine schwer regenerierbare Heidenelken-Grasnelkenflur macht die planungsrechtlichen Festsetzungen auf den Flurstücken 141, 140, 143 und 138 zunehmend obsolet. Der bestehende Bebauungsplan wurde seit über sieben Jahren nicht umgesetzt, so dass verstärkt Naturschutzbelange durchgreifen und diese der Umsetzung des Bebauungsplans im Wege stehen.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ wurde nichts vorgetragen.

 

 

 

Die Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.