Sitzung des Hauptausschusses am 01.12.2021

Schulzendorf, den 03.12.2021

Zum Beginn der Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt 2 behandelt, bei dem es um die Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage ging. Die Gemeindevertretung kann nach § 50 a der Brandenburgischen Kommunalverfassung eine außerordentliche Notlage feststellen, wenn das Zusammentreten der Sitzungsteilnehmer an einem Sitzungsort zu Sitzungen der Gemeindevertretung, des Hauptausschusses und der Ausschüsse aufgrund einer außergewöhnlichen Notlage so wesentlich erschwert ist, dass eine ordnungsgemäße Sitzungsdurchführung unzumutbar ist. Die Sitzungen könnten dann als reine Videositzung durchgeführt werden. Es wurde darüber diskutiert, ob solch eine Notlage besteht. Die unterschiedlichen Meinungen wurden ausgetauscht. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.12.2021 soll die Diskussion fortgesetzt werden und ggf. ein Beschluss gefasst werden.

 

Anschließend hat der Bürgermeister informiert.

Straßenbeleuchtung Richard-Wagner-Straße

Der Auftragnehmer hat mitgeteilt, dass er vom Hersteller der Leuchten zum Bauvorhaben Richard Wagner Straße die Mitteilung erhalten hat, dass die Lieferung der Leuchten für den 17.12.2021 terminiert ist. Die e-Save Steuerbauteile jedoch erst für den 18.02.2022. Der Auftragnehmer wird die Leuchten zeitnah nach erfolgter Lieferung montieren und in den Standardbetrieb schalten.

 

Gehweg Rosa-Luxemburg-Straße

Die Ausschreibungsunterlagen für die Instandsetzungsarbeiten des Gehwegs wurden der Vergabestelle übergeben. Von dort wird die öffentliche Ausschreibung für die Instandsetzungsarbeiten durchgeführt.

 

B-Plan „Ritterschlag/ Ritterfleck“- Teilfläche A

Am 14.12.2021 werden die restlichen Straßen im Teilbereich A von der Bonava an die Gemeinde übergeben.

 

Wohngebiet zum Mühlenschlag

Gemäß städtebaulichen Vertrag begann in der 45. Kalenderwoche der Bau des öffentlichen Parkplatzes Ecke Zum Mühlenschlag / Gerstenweg durch den Vorhabenträger. Vor Weihnachten soll der Parkplatz der Gemeinde übergeben werden.

 

Glasfaserverlegung Open Infra

Die Glasfasererschließung ist ab der Brückenstraße bis zur Otto-Krien-Straße abgeschlossen. Aktuell finden Tiefbauarbeiten in Neuschulzendorf zwischen der Miersdorfer und der Fürstenberger Straße statt. Ein Antrag für die Erschließung zwischen der Otto-Krien-Straße und Kölner Straße bzw. Coburger Straße liegt vor.

 

Piktogramme Tempo 30

Die Piktogramme wurden in der August-Bebel-Straße, Paarmannstraße, Illgenstraße, Walther-Rathenau-Straße, Münchener Straße, Otto-Krien-Straße, Fürstenberger Straße und Hennigsdorfer Straße aufgebracht. Gemäß den zusätzlichen Vertragsbedingungen für Markierungsarbeiten wurde von der ausführenden Firma keine Gewährleistung für die Piktogramme auf Pflasterflächen gegeben.

 

Ablaufrinne Am Abhang:

Die Ausschreibungsunterlagen für die Errichtung der Querungsrinne Am Abhang / Finkenweg BS/GV/12/21 wurde an die Firmen zur Angebotsabgabe versandt. Die Ausführung ist je nach Witterung im I. oder II. Quartal 2022 geplant.

 

Straßenlaubentsorgung

Die Straßenlaubentsorgung des nördlichen Bereiches ab Höhe Walther-Rathenau-Straße ist abgeschlossen. Südlich der Walther-Rathenau-Straße werden noch in der Chemnitzer Straße, Weimarer Straße, Hamburger Straße, Bremer Straße, Wilhelm-Busch-Straße, Am Kirschgarten, Fontanestraße, Käthe-Kollwitz-Straße, Lessingstraße, Fritz-Reuter-Straße, Herweghstraße und Rosa-Luxemburg-Straße Restarbeiten in den Folgetagen durchgeführt.

 

Ausgesonderte Feuerwehrfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr

Der alte Mannschaftstransportwagen wurde für rund 3.500 Euro am 29.11.2021 veräußert. Das Fahrzeug war bereits abgeschrieben. Das alte Löschgruppenfahrzeug LF 16 TS befindet sich aktuell noch in der Versteigerung; hat jedoch bereits ein derzeitiges Höchstgebot von ca. 10.100 Euro erreicht. Dieses Fahrzeug ist ebenso abgeschrieben.

 

Wildaufkommen im Gemeindegebiet

Die Gemeinde Schulzendorf hat auf Grund des steigenden Wildaufkommens am 30.11.2021 den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Zwecke der Jagdausübung im befriedeten Gebiet der Gemeinde Schulzendorf bei der unteren Jagdbehörde gestellt.

 

Corona-Impfungen

Am 26.11.2021 wurden im Rathaus Corona-Impfungen durchgeführt. 126 Impfdosen wurden verabreicht. Die Impfdosen hat der Landkreis zur Verfügung gestellt, die Impfungen wurden vom mobilen Impfteam der Johanniter Unfallhilfe durchgeführt.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.1 wurden die Termine der Sitzungen der Gemeindevertretung im Jahr 2022 abgestimmt

Fünf Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Über die Aufhebung des Sperrvermerks der Haushaltsstelle für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses wurde unter dem Tagesordnungspunkt 6.2 gesprochen. Der Bürgermeister hat darauf hingewiesen, dass die Sperre verhängt worden ist, um klären zu können, ob ein Stromspeicher und eine Ladestation mit errichtet werden sollen. Dies wurde bisher nicht besprochen. Außerdem handele es sich um zwei Haushaltsstellen, die mit einer Sperre versehen sind. Die Haushaltsstellen sollten im Beschluss benannt werden. Über das Projekt wurde diskutiert. Der Einreicher hat den Beschlussantrag für diese Sitzung zurückgezogen und wird zur Sitzung der Gemeindevertretung einen neuen Beschlusstext vorlegen.

 

 

Eine Änderung der Geschäftsordnung war Thema des Tagesordnungspunktes 6.3. Mitglieder der Gemeindevertretung möchten die Möglichkeit schaffen, Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Sitzungen der Gemeindevertretung zu veröffentlichen. Dazu sollte die Geschäftsordnung geändert werden. Die Vorsitzende der Gemeindevertretung und der Bürgermeister haben einen Entwurf gefertigt, der im Ausschuss diskutiert wurde. Aus dem Ausschuss kamen weitere Formulierungsvorschläge. Über eine neue Version des § 14 der Geschäftsordnung wurde dann abgestimmt.

Vier Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Anschließend sollte darüber gesprochen werden, was veröffentlicht werden soll. Die Vorsitzende der Gemeindevertretung und der Bürgermeister haben vorgeschlagen, dass Tonmitschnitte der Sitzungen auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden sollten. Andere Mitglieder wünschten sich die Veröffentlichung von Videomitschnitten und Liveübertragungen. Die Mitschnitte sollten aber nicht ein Jahr lang auf der Internetseite der Gemeinde abrufbar sein, sondern nur bis zur nächsten Sitzung. Man wolle sich noch weitere Gedanken in den Fraktionen machen und Vorschläge zur Sitzung der Gemeindevertretung unterbreiten. Trotzdem wurde abgestimmt.

Ein Mitglied des Hauptausschusses hat der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei Mitglieder waren dagegen, vier Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.5 wurde über Vorflächen in der Ernst-Thälmann-Straße, Karl-Marx-Straße, Puschkinstraße und Paarmannstraße gesprochen. In diesen Straßen liegen zwischen den Flurstücken der Anlieger und dem öffentlichen Straßenland die sogenannten Vorflächen, die so breit wie die hinterliegenden Flurstücke und etwa drei Meter tief sind. Diese Vorflächen waren vermutlich in den 1930iger Jahren Straßenland. In der Gegenwart sind viele dieser Vorflächen im Eigentum der Gemeinde und werden von den Hinterliegern genutzt und wurden von den Hinterliegern eingezäunt. Diese Vorflächen stellen kein öffentliches Straßenland dar. Da diese Vorflächen von den Hinterliegern unentgeltlich genutzt werden, entsteht der Gemeinde ein finanzieller Schaden. Es wäre auch eine Ungleichbehandlung Pächtern gegenüber, die bereits Grundstücke von der Gemeinde pachten und einen Pachtzins bezahlen. Wenn die Gemeindevertretung entscheidet, dass für diese Flächen kein gemeindlicher Bedarf besteht, sollten die Vorflächen den Hinterliegern zum Kauf oder zur Miete/Pacht angeboten werden. Der Verkehrswert, zu dem die Gemeinde die Vorflächen verkaufen könnte, liegt nach einem Gutachten des Gutachterausschusses des Landkreises bei dem aktuellen Bodenrichtwert abzüglich 10 % (bzw. abzüglich 20 % bei Eckgrundstücken). Ein Pacht- oder Mietzins könnte bei 4-5 % des Verkehrswerts pro Jahr liegen. Für den Fall, dass die Hinterlieger die Vorfläche weder kaufen noch mieten möchten, müsste die Gemeinde die Herausgabe fordern. Die Herausgabe würde einen Rückbau der Anlagen auf diesem Flurstück (Zaun, Gartenwege, Unterstellplätze usw.) und ggf. von Übergabeschächten der Medien für die Hinterlieger zur Folge haben. Somit wäre das Hinterliegerflurstück vom öffentlichen Land abgeschnitten und wohl nur noch über ein Notwegerecht zugänglich, das wohl wiederum eine Geldrente erforderlich machen würde.

Der Beschlussantrag sieht den Verkauf oder die Pacht an die Hinterlieger vor. Sollten die Hinterlieger dem nicht zustimmen, ist die Herausgabe von der Gemeinde zu fordern. Über das Thema wurde kontrovers diskutiert. Die Termine, zu denen die Kauf- und Pachtentscheidungen getroffen werden sollen, sollen um sechs Monate verschoben werden.

Drei Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 6.6 handelte vom Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Zum Mühlenschlag (Einzelhandel). In der Spitze des B-Plans Zum Mühlenschlag soll eine Verkaufseinrichtung errichtet werden. Da der bisherige B-Plan eine Verkaufsfläche von lediglich 800 m² zulässt, die geplante Verkaufseinrichtung aber 1000 m² haben soll, soll der B-Plan in einem beschleunigten Verfahren an dieser Stelle geändert werden. Verkaufsflächen von 1000 m² sind ohne Zustimmung der Landesplanung möglich, weil die Gemeinde Schulzendorf zukünftig ein Grundfunktionaler Schwerpunkt nach dem Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR) sein soll.

Alle Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.7 wurde ein weiterer Aufstellungsbeschluss zum B-Plan zum Mühlenschlag behandelt. Ziel der Planung ist die Aussöhnung bestehender Konflikte in der Bebauungstiefe mit Nebenanlagen und der Umsetzung der kommunalen Stellplatzsatzung, sowie die Neuordnung des ruhenden Verkehrs auf privaten und öffentlichen Verkehrsflächen, die Überarbeitung der Pflanzvorschriften und –listen, die Gewährleistung eines nachhaltigen Regenwassermanagements, die Modifizierung von Gestaltungsvorschriften, die Festsetzung von Solar- und Photovoltaikvorschriften, dementsprechende Mindestflächen an Dächern (und Fassaden) sowie der Schaffung von solarer und Photovoltaik-Baupflicht und die Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur Schaffung eines weitgehend klimaneutralen Wohnquartiers im Bestand.

Fünf Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten. An der Abstimmung haben nur sechs Mitglieder teilgenommen.

 

 

Die letzte Beschlussvorlage des Abends im öffentlichen Teil der Sitzung handelte vom Aufstellungsbeschluss des B-Plans Ortszentrum. Ziel der Planung ist die Neuordnung und Parzellierung der Gewerbeflächen, die Ausweitung der Gemeinbedarfsflächen, die Änderung der Verkehrsflächen und die Sicherung eines Biotops. Eine schwer regenerierbare Heidenelken-Grasnelkenflur macht die planungsrechtlichen Festsetzungen auf den Flurstücken 141, 140, 143 und 138 zunehmend obsolet. Der bestehende Bebauungsplan wurde seit über sieben Jahren nicht umgesetzt, so dass verstärkt Naturschutzbelange durchgreifen und diese der Umsetzung des Bebauungsplans im Wege stehen.

Alle Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ hat Herr Lübke darum gebeten, in der Niederschrift dieser Sitzung die Zusammenhänge des Tagesordnungspunktes 6.5 anonymisiert wiederzugeben.

 

 

Anschließend begann der nichtöffentliche Teil der Sitzung, in dem über die Beteiligung der Gemeinde an einer Zwangsversteigerung eines Grundstückes und über die Ausübung des Vorkaufsrechts in einem anderen Falle gesprochen wurde.

 

 

Die Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.