Sitzung der Gemeindevertretung am 14.12.2021

Schulzendorf, den 16.12.2021

Zum Beginn der Sitzung hat die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Tauche, Herrn Zander in das Amt eines Mitglieds der Gemeindevertretung eingeführt. Er rückt in die Fraktion Bündnis 90 die Grünen für Frau Lindovsky nach, die zum 01.11.2021 aus der Gemeindevertretung ausgeschieden ist.

Anschließend hat der Bürgermeister informiert.

Straßenbeleuchtung Richard-Wagner-Straße

Der Auftragnehmer hat mitgeteilt, dass er vom Hersteller der Leuchten zum Bauvorhaben Richard Wagner Straße die Mitteilung erhalten hat, dass die Lieferung der Leuchten für den 17.12.2021 terminiert ist. Die e-Save Steuerbauteile jedoch erst für den 18.02.2022. Der Auftragnehmer wird die Leuchten zeitnah nach erfolgter Lieferung montieren und in den Standardbetrieb schalten.

 

Gehweg Rosa-Luxemburg-Straße

Die Ausschreibungsunterlagen für die Instandsetzungsarbeiten des Gehwegs wurden der Vergabestelle übergeben. Von dort wird die öffentliche Ausschreibung für die Instandsetzungsarbeiten durchgeführt.

 

Wohngebiet zum Mühlenschlag

Gemäß städtebaulichen Vertrag begann in der 45. Kalenderwoche der Bau des öffentlichen Parkplatzes Ecke Zum Mühlenschlag / Gerstenweg durch den Vorhabenträger. Vor Weihnachten soll der Parkplatz der Gemeinde übergeben werden.

 

Glasfaserverlegung Open Infra

Die Glasfasererschließung ist ab der Brückenstraße bis zur Otto-Krien-Straße abgeschlossen. Aktuell finden Tiefbauarbeiten in Neuschulzendorf zwischen der Miersdorfer und der Fürstenberger Straße statt. Ein Antrag für die Erschließung zwischen der Otto-Krien-Straße und Kölner Straße bzw. Coburger Straße liegt vor.

 

Piktogramme Tempo 30

Die Piktogramme wurden in der August-Bebel-Straße, Paarmannstraße, Illgenstraße, Walther-Rathenau-Straße, Münchener Straße, Otto-Krien-Straße, Fürstenberger Straße und Hennigsdorfer Straße aufgebracht. Gemäß den zusätzlichen Vertragsbedingungen für Markierungsarbeiten wurde von der ausführenden Firma keine Gewährleistung für die Piktogramme auf Pflasterflächen gegeben. An einer Stelle wurde bereits ein Mangel an der Leistung entdeckt, das fehlerhafte Piktogramm wird im Frühjahr ausgebessert.

 

Ablaufrinne Am Abhang:

Die Ausschreibungsunterlagen für die Errichtung der Querungsrinne Am Abhang / Finkenweg BS/GV/12/21 wurde an die Firmen zur Angebotsabgabe versandt. Die Ausführung ist je nach Witterung im I. oder II. Quartal 2022 geplant.

 

Straßenlaubentsorgung

Die externe Straßenlaubentsorgung in der Gemeinde ist für das laufende Jahr abgeschlossen. Die Erfahrungen aus dem ersten Jahr werden ausgewertet und fließen in die Beauftragung für die Folgejahre ein. Man kann jetzt schon feststellen, dass die prognostizierte Laubmenge in der Realität weit überschritten wurde. Das führte zum Ausfall von Abholzeiten.

 

Wildaufkommen im Gemeindegebiet

Die Gemeinde Schulzendorf hat auf Grund des steigenden Wildaufkommens am 30.11.2021 den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Zwecke der Jagdausübung im befriedeten Gebiet der Gemeinde Schulzendorf bei der unteren Jagdbehörde gestellt. Dem Antrag ist stattgegeben worden, die Ausnahmegenehmigung besteht bis zum 30.06.2022.

 

Betreuung der Schulkinder in der vorgezogenen Ferienzeit

Das Bildungsministerium hat die Weihnachtsferien in 2021 vorgezogen, sie beginnen bereits ab dem 20.12.2021. Die Betreuung der Hortkinder erfolgt in den vorgezogenen Weihnachtsferien auf Antrag ganztägig. Damit unterstützt die Gemeinde die Schule bei der Betreuung der Schulkinder in der Zeit der zusätzlichen Ferientage. Es wurden bisher zwischen 40 bis 60 Kinder zur Betreuung angemeldet.

 

Corona-Impfungen

Am 26.11.2021 wurden im Rathaus Corona-Impfungen durchgeführt. 126 Impfdosen wurden verabreicht. Die Impfdosen hat der Landkreis zur Verfügung gestellt, die Impfungen wurden vom mobilen Impfteam der Johanniter Unfallhilfe durchgeführt. Die Gemeinde hat beim Landkreis die Unterstützung für weitere Impfaktionen zugesagt.

 

Überplanmäßige Ausgabe für die Ausschreibung Schulmöbel für die Schulerweiterung.

Das Ausschreibungsergebnis zur Ausstattung / Möblierung des Schulerweiterungsbaus lag aufgrund aktueller und zu erwartender Preissteigerungen über der Finanzschätzung vor der Ausschreibung. Die Ausgabe ist unabweisbar notwendig für den Schulbetrieb im Schulerweiterungsbau. Die Auszahlung ist auch zeitlich unabweisbar und nicht aufschiebbar, weil mit weiteren Preissteigerungen zu einem späteren Zeitpunkt (Haushaltsjahr 2022) zu rechnen wäre und die Möbel mit Inbetriebnahme vorhanden sein müssen.

Innerhalb des Budgets stehen keine Mittel zur Umbuchung in ausreichender Menge zur Verfügung. Die Deckung der Mehrausgabe in Höhe von 11.850 € erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer. Der Betrag überschreitet nicht die Erheblichkeitsgrenze der Haushaltssatzung für die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (20.000 €). Die Entscheidung bedarf daher nicht der Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Entscheidung wird hiermit der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht.

 

 

Der erste Beschlussantrag des Abends handelte von der Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage. Nach § 50 a der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg kann die Gemeindevertretung zum Erhalt der kommunalen Entscheidungsfähigkeit die außergewöhnliche Notlage feststellen. Die kommunale Entscheidungsfähigkeit wäre nicht gegeben, wenn es den Mitgliedern der Gemeindevertretung durch eine Notlage so wesentlich erschwert ist, dass eine ordnungsgemäße Sitzungsdurchführung unzumutbar wäre. Diese Entscheidung benötigt eine zweidrittel Mehrheit.

Fünf Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, neun Mitglieder waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

Der Beschlussantrag wurde abgelehnt.

In der Diskussion wurde angeregt, Zugangsregeln wegen der Infektionsgefahr zu treffen. Es wurde über eine 3G-Regel für die Mitglieder der Gemeindevertretung, die Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung, die Zuschauer und Gäste abgestimmt.

Zehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, zwei Mitglieder waren dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 sollte eine Entscheidung zur Vorflächenthematik getroffen werden. Über dieses Thema wird bereits seit 2015 diskutiert. Die Verwaltung hat einen Beschlussantrag vorgelegt, nach dem die Gemeindevertretung entscheiden soll, ob die Vorflächen verkauft werden sollen. Wenn sie nicht verkauft werden können, soll den Hinterlieger die Pacht angeboten werden. Sollten die Hinterlieger die Vorflächen nicht gegen ein Entgelt nutzen wollen, soll die Herausgabe an die Gemeinde gefordert werden. Der Beschlusstext wurde in der Diskussion nach Anregungen angepasst, ohne dass das eigentliche Ziel des Verkaufes verändert wurde. Die Abstimmung sollte namentlich erfolgen.

Fünf Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, acht Mitglieder waren dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

Der Beschlussantrag wurde abgelehnt.

 

Anschließend wurde über einen ähnlichen Beschlussantrag abgestimmt, bei dem die Erledigungszeiten anders genannt waren.

Vier Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, neun Mitglieder waren dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

Auch dieser Beschlussantrag wurde abgelehnt.

Die Verwaltung wird nun im nächsten Jahr die Hinterlieger der Vorflächen in der Ernst-Thälmann-Straße, Puschkinstraße, Paarmannstraße und Karl-Marx-Straße anschreiben und ihnen die Pacht der Vorflächen anbieten. Wenn die Hinterlieger keine Nutzung über eine Pacht wünschen, werden sie die Vorflächen freimachen und der Gemeinde übergeben. Eventuell bestehende Übergabeschächte müssen von den Hinterliegern zurückgebaut werden und über ein Wegerecht (Notwegerecht) müsste verhandelt werden.

 

 

Über den Aufstellungsbeschluss zur B-Planänderung „Zum Mühlenschlag“ (Einzelhandel) wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.3 abgestimmt. In den Fachausschüssen wurde der Beschlussantrag ausführlich behandelt.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.4 wurde über den Aufstellungsbeschluss zur 2. B-Planänderung „Zum Mühlenschlag abgestimmt.

Auch hier haben alle Mitglieder der Gemeindevertretung dem Beschlussantrag zugestimmt.

 

 

Über den Beschlussantrag zum Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des B-Plans „Ortszentrum“ wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.5 abgestimmt.

Vierzehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, ein Mitglied war dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die Änderung der Geschäftsordnung war Thema des Tagesordnungspunktes 5.6. Die Änderung soll die Übertragung und Wiedergabe der Sitzungen der Gemeindevertretungen per Video und Audio ermöglichen.

Neun Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, vier Mitglieder waren dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Mit der Änderung der Geschäftsordnung ist es nun möglich, über Liveübertragungen oder Wiedergaben von Video- oder Audioaufnahmen der Sitzungen der Gemeindevertretung zu entscheiden. Darüber wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.7 diskutiert. Die Fraktion Bürgerbündnis hat einen weitergehenden Beschlussantrag eingereicht. Nach den Vorstellungen der Fraktion sollen Audioaufnahmen der Sitzungen live im Internet übertragen werden und die Aufnahmen für den Zeitraum bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung auf der Internetseite der Gemeinde abrufbar sein. Darüber wurde abgestimmt.

Drei Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, zehn Mitglieder waren dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

Dann wurde über den weitergehenden Beschlussantrag der Fraktion Bündnis 90 die Grünen abgestimmt. Diese Fraktion wünscht sich eine Videoliveübertragung der Sitzungen im Internet. Darüber wurde abgestimmt.

Drei Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, neun Mitglieder waren dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten.

 

Anschließend wurde über den ursprünglichen Beschlussantrag der Verwaltung abgestimmt, der den Audiomitschnitt der Sitzungen vorsieht, der auf der Internetseite der Gemeinde bis zur nächsten Sitzung zum Nachhören abrufbar gespeichert bleiben soll.

Neun Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, fünf Mitglieder waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

Zukünftig werden die Audiomitschnitte der Sitzungen der Gemeindevertretung auf der Internetseite der Gemeinde bis zur nächsten Sitzung abrufbar gespeichert.

 

 

Über die Aufhebung der Sperrvermerke der Haushaltsstellen für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses und einer Ladestation wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.8 gesprochen. Der Bürgermeister hat darauf hingewiesen, dass die Sperre verhängt worden ist, um klären zu können, ob ein Stromspeicher und eine Ladestation mit errichtet werden sollen. Dies wurde bisher nicht besprochen. Man möchte die Sperrvermerke jetzt aufheben, damit die Mittel in das nächste Jahr übertragen werden können. Im nächsten Jahr soll dann geklärt werden, ob eine PV-Anlage einen Speicher haben soll und ob Ladestationen errichtet werden sollen.

Dreizehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, kein Mitglied war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Danach wurde die Sitzung nichtöffentlich fortgesetzt.

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde entschieden, dass ein Grunderwerb per Gebot in einem Zwangsversteigerungsverfahren angestrebt wird und ein weiteres Vorgehen beim Schulerweiterungsbau beschlossen.

 

Die Tagesordnungspunkte 7.1, 7.2 und 7.3 wurden nicht mehr behandelt, weil mindestens eine Fraktion der Behandlung dieser Tagesordnungspunkte nach 22 Uhr nicht zustimmte.

 

 

Die Beschlussvorlagen und deren Anlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde im Bürgerinformationssystem unter den jeweiligen Sitzungsterminen abrufbar.