Schulzendorf Broschüre

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Allgemeinverfügung über Isolation und Quarantäne

Schulzendorf, den 19.01.2022

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat am 18.01.2022 eine Allgemeinverfügung über die Anordnung 3-15 der Absonderung (Isolation und Quarantäne) bei Erkrankung und Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2 (Allgemeinverfügung Quarantäne) erlassen. In dieser Allgemeinverfügung wird festgelegt, wie sich alle Personen mit gewöhnlichem oder derzeitigem Aufenthalt im Landkreis Dahme-Spreewald, die

a) durch einen PCR-Test (molekularbiologische Testung) oder validierten Schnelltest in einer Teststelle (PoC-Antigentest) positiv auf SARS-CoV-2 Viren getestet wurden (infizierte Personen),

b) eine Mitteilung über einen engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person (Quellfall) erhalten haben oder die mit dem Quellfall in einem Hausstand zusammenleben (Haushaltsangehörige als enge Kontaktpersonen gemäß Vorgabe des RKI ́s) oder

c) Erkrankungszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten und sich aufgrund dieser Erkrankungszeichen einer Testung auf SARS-CoV-2 unterzogen haben (Verdachtspersonen) zu verhalten haben.

Diese Allgemeinverfügung ist Folge zu leisten.

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.