Schulzendorf Broschüre

Sachsen vernetzt
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Die Grundsteuerreform kommt - was ändert sich in 2022?

Schulzendorf, den 28.04.2022

 

Für die Grundstücke und Eigentumswohnungen der Gemeinde Schulzendorf ist das Finanzamt Königs Wusterhausen zuständig. Die Formulare dazu werden ab dem 1. Juli 2022 vom Finanzamt über „Mein Elster“ bereitgestellt. Da es im Moment sehr viele Nachfragen gibt, hat das Land Brandenburg unter folgenden Link einige Informationen bereitgestellt.

https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/

 

Die Neubewertung betrifft alle, die am 1. Januar 2022 Eigentum oder ein Erbbaurecht an einem Grundstück oder einem Betrieb der Land- und

Forstwirtschaft hatten, auch, wenn das Grundstück oder der Betrieb später verkauft wird.

 

Wer nur mietet oder pachtet, ist von der Reform nicht selbst betroffen, muss aber gegebenenfalls seinen Vermieter oder Verpächter mit Auskünften

unterstützen.

Was ist bei der Abgabe zu beachten?

Bitte übermitteln Sie die Grundsteuerwerterklärungen elektronisch an das zuständige Finanzamt. Die elektronische Abgabepflicht ist in § 228 Abs. 6 Bewertungsgesetz verankert und kann nur in Ausnahmefällen durch eine Abgabe von Papierformularen ersetzt werden. Für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärung können Sie das kostenfreie und sichere ELSTER-Verfahren (elster.de) nutzen.

 

Wichtig: Für die elektronische Übermittlung der Grundsteuerwerterklärung benötigen Sie ein ELSTER-Benutzerkonto, für das Sie sich bereits jetzt unter elster.de registrieren können. Wenn Sie bereits ein Benutzerkonto haben, müssen Sie nichts weiter tun. Dieses Benutzerkonto könnenSie auch für alle Grundsteuerwerterklärungen verwenden.

Informationen zur

Abgabezeitraum ist vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022. Diese Frist gilt für alle Steuerpflichtigen.

Was ist für die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern wichtig?

Die Finanzämter bewältigen mit der Grundsteuerreform im Interesse der Städte und Gemeinden bis Mitte 2024 eine Herkulesaufgabe. Der Erfolg der Reform hängt wesentlich davon ab, dass es gelingt, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von der elektronischen Abgabe zu überzeugen.

 

Die Datenqualität bei der elektronischen Abgabe ist hoch und personelle Arbeitsvorgänge können in den Finanzämtern auf ein Minimum reduziert

werden. Soweit Grundsteuerwerterklärungen auf Papier eingehen, müssen diese gescannt und digitalisiert werden, damit sie elektronisch weiterverarbeitet werden können. Dieser gesonderte Schritt führt zu höherem Verwaltungsaufwand

und reicht in der Datenqualität nicht an eine elektronisch übermittelte Erklärung heran.

 

Wir bitten Sie daher, uns bei der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern folgendermaßen zu unterstützen:

 

  • Die elektronische Abgabe kann über das kostenlose und sichere Angebot der Steuerverwaltung(elster.de) oder auch über jede andere kommerzielle Drittsoftware erfolgen. Für Familienangehörige genügt es, wenn bei ELSTER ein Benutzerkonto angelegt wird. Kinder und Enkel können daher die Steuererklärung auch für ihre Eltern oder Großeltern übermitteln.
  • Die Abgabe der Grundsteuerwerterklärung ist ab dem 1. Juli 2022 möglich. Erst dann können Erklärungen elektronisch angenommen und in den Finanzämtern weiterverarbeitet werden. Drittanbieter von Steuersoftware bieten in vielen Fällen bereits deutlich vor dem 1. Juli 2022 die Möglichkeit an, Daten für die spätere Übermittlung zwischenzuspeichern.

Informationen zur

Von Mitte Mai bis vor den Sommerferien wird jedes Finanzamt in drei Kommunen vor Ort präsent sein und Steuerpflichtige über die Abgabepflicht informieren. Diese Finanzamt-vor- Ort-Termine richten sich an Bürgerinnen und

Bürger, die Unterstützung bei der Erstellung ihrer Grundsteuerwerterklärung benötigen. Selbstverständlich können diese Veranstaltungen daher auch von Bediensteten der Städte und Gemeinden besucht werden.

 

Die Finanzämter werden darüber hinaus besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für eine ELSTER-Registrierung vor Ort in den Servicestellen der Finanzämter anbieten.

 

Für weitere Fragen stehen eine Grundsteuer- Hotline (0331) 200 600-20 ab Mai 2022 und ein virtueller Assistent (steuerchatbot.de) zur Verfügung.

Viele Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform finden Sie auch

ab März 2022 im Internet auf der Seite

grundsteuer.brandenburg.de.

Eine wichtige Bitte noch zum Schluss:

„Informationen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu Steuererklärungen im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer:

 

  • Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden durch die Finanzämter im Mai bis Juni 2022 über die Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer schriftlich informiert
  • Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch (online) an das Finanzamt abgeben.

 

Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER (www.elster.de) nutzen

  • Steuerklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) können durch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erst ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 online abgegeben werden
  • Steuererklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) sind nicht gegenüber den Kommunen [Stadt, Gemeinde bzw. Amt] abzugeben
  • Für Fragen zur Grundsteuererklärung stehen Ihnen ab Mai die Grundsteuer-Hotline (0331) 200 600-20 (Mo - Do 9 bis 16 Uhr und Fr 9 bis 14 Uhr) und ein virtueller Assistent (steuerchatbot.de) zur Verfügung
  • Erste Informationen zur Grundsteuererklärung können Sie bereits im Internet unter www.grundsteuer.brandenburg.de erhalten
  • Von Mitte Mai bis vor den Sommerferien werden die Finanzämter in verschiedenen Kommunen des Landes Brandenburg Informationsveranstaltungen „Finanzamt-vor-Ort“ anbieten (Termine finden Sie zum gegebenen Zeitpunkt unter: grundsteuer.brandenburg.de.
  • Servicestellen der Finanzämter werden zudem besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zur Online-Steuererklärung anbieten (Termine können Sie mit dem zuständigen Finanzamt ab Mai vereinbaren)“