Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 17.05.2022

Schulzendorf, den 18.05.2022

Zum Beginn der Sitzung hat der Kämmerer, Herr Reech, über die Gemeindefinanzen informiert.

Der Haushalt 2022 wurde von der Gemeindevertretung beschlossen, bisher aber noch nicht öffentlich bekannt gegeben, somit befindet sich die Verwaltung noch immer in der vorläufigen Haushaltsführung.

In der Ergebnisrechnung lag die Summe der Erträge am 04.05.2022 bei 8.874.044,42 €, die Summe der Aufwendungen bei 5.555.791,00 €.In der Finanzrechnung lagen die Einzahlungen am 04.05.2022 bei 5.675.29,99 € und die Auszahlungen bei 4.691.724,92 €. Von den Ermächtigungen sind 3.922.777,92 € ausgezahlt.

Herr Reech hat informiert, dass am 28.04.2022 Informationen über die Grundsteuerreform auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht wurden.

Die Personalsituation in der Verwaltung wurde beschrieben. Einige Stellen sind noch unbesetzt, die Verfahren der Stellenausschreibungen laufen. Die Gemeinde Schulzendorf hat wie andere Kommunen mit der Fachpersonalknappheit zu kämpfen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 hat Herr Reech über die unvermutete Kassenprüfung berichtet. Das Rechnungsprüfungsamt führt diese Prüfungen ohne Ankündigung durch und fertigt über das Ergebnis einen Bericht. Die Gemeindevertretung ist darüber zu informieren, das ist im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft geschehen. Herr Reech hat noch Fragen zu dem Bericht beantwortet.

 

 

Die erste Beschlussvorlage handelte von der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Schulzendorf. Die Sondernutzungssatzung wurde neu erstellt und soll die Sondernutzung an öffentlichen Straßen regeln. Darunter wird zum Beispiel das Lagern von geliefertem Baumaterial oder das Aufstellen von Containern im öffentlichen Straßenland für länger als nur kurzzeitig verstanden. Die bisherige Satzung ist inzwischen in die Jahre gekommen und sollte auf den aktuellen Stand gebracht werden. Verschiedene Fragen wurden beantwortet. Die Satzung könnte in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen werden und tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.

Vier stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.2 wurde die Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen behandelt. Wer öffentliches Straßenland im Sinne der Sondernutzungssatzung nutzt, hat dafür Gebühren zu entrichten. Die Höhe der Gebühren wird in der Satzung über die Gebühren geregelt. Auch hier wurden verschiedene Fragen beantwortet und anschließend abgestimmt.

Vier stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Eine neue Stellplatzablösesatzung war Thema des Tagesordnungspunktes 6.3. Die Gemeinde Schulzendorf hat eine Stellplatzsatzung, nach der geregelt ist, wie viele Stellplätze auf einem Baugrundstück nachgewiesen werden müssen. Wenn Bauherrn durch örtliche Bauvorschrift zur Herstellung von notwendigen Stellplätzen oder notwendigen Abstellplätzen für Fahrräder verpflichtet ist, kann die Gemeinde durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Bauherrn vereinbaren, dass der Bauherr seine Verpflichtung ganz oder teilweise durch Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde ablöst. Die Höhe dieser Ablöse regelt die Stellplatzablösesatzung. Die Satzung muss aktualisiert und den aktuellen Herstellungspreisen angepasst werden.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Das Thema Vorflächen wurde unter dem Tagesordnungspunkt 6.4 wieder aufgenommen. Über Vorflächen diskutiert die Gemeindevertretung seit fast sieben Jahren. Als Vorflächen werden hier Flurstücke im Eigentum der Gemeinde bezeichnet, die zwischen Wohngrundstücken und dem öffentlichen Straßenland liegt und von den Hinterliegern genutzt werden. Diese Vorflächen grenzen also das Hinterliegergrundstück vom Straßenland ab, das somit als „nicht erschlossen“ gelten könnte. Die Hinteranlieger sollten ein Interesse am Eigentumserwerb der Vorflächen haben, damit ihr Grundstück damit einen direkten Zugang zum öffentlichen Straßenland hat. Die Vorflächen werden bisher unentgeltlich genutzt. Im Dezember 2021 hat die Mehrheit der Gemeindevertretung einen Beschlussantrag der Verwaltung abgelehnt, mit dem die Verwaltung beauftragt werden wollte, den Hinterliegern den Kauf der Vorflächen anzubieten. Da dieser Beschlussantrag abgelehnt wurde, ist die Verwaltung seit dem damit beschäftigt, die Herausgabe der Vorflächen zu fordern. Obwohl auch die Mitglieder der Fraktion CDU/FDP im Dezember 2021 gegen den Beschlussantrag gestimmt haben, bringt diese Fraktion nun diesen Beschlussantrag ein, mit dem die Verwaltung doch beauftragt werden soll, den Hinterliegern den Kauf der Vorflächen anzubieten. Der Beschlusstext hat einige Fragen aufgeworfen. Zum Beispiel wurde gefragt, in welchem Grundbuch eine Baulast eingetragen werden soll (Punkt 2 des Beschlussantrags) und was es für eine Baulast sein sollte. In der Diskussion stellte sich heraus, dass man eigentlich eine Verpflichtung anstrebt, beim Kauf des Hinterliegergrundstücks auch die Vorfläche mit zu erwerben, was aber nicht durchsetzbar ist. Weitere andere Fragen wurden diskutiert. Der Einreicher hat mitgeteilt, dass die verschiedenen Anregungen aufgenommen werden und ggf. im Beschlussentwurf eingearbeitet werden. Auf eine Abstimmung wurde verzichtet.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 6.5 sah eine Grundsatzentscheidung zur sozialen Bodenpolitik vor. Die Fraktionen SPD, Die Linke und die Grünen haben diesen Beschlussantrag eingebracht und verfolgen damit eine Regelung im Umgang mit gemeindeeigenen Grundstücken. Gemeindeeigene Grundstücke sollen nicht mehr verkauft werden, sie sollen wenn überhaupt nur im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages überlassen werden oder ein Verkauf soll nur mit einer Rückauflassungsvormerkung möglich sein. Im Außenbereich sollen Bebauungspläne und andere Satzungen mit bodenrechtlicher Bindungswirkung grundsätzlich nur noch für solche Grundstücke erstellt werden, deren Eigentümerin die Gemeinde selbst ist, oder die sich im Eigentum von Wohnungsbaugenossenschaften befinden. Eine Entwicklung von Wohnbauflächen auf dem Eigentum anderer Dritter im Außenbereich soll ausgeschlossen („Spekulationsbremse“) werden. Darüber wurde intensiv diskutiert.

Drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei Mitglieder waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Eine weitere Grundsatzentscheidung sollte unter dem Tagesordnungspunkt 6.6 behandelt werden. Hier ging es um die Richtschnur Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Auch dieser Beschlussantrag wurde von den Fraktionen SPD, Die Linke und die Grünen eingebracht. Mit diesem Beschluss strebt man die Innenentwicklung des Ortes vor der Außenentwicklung an. Damit ist der Vorrang einer Verdichtung des bestehenden Siedlungsgebietes vor der Entwicklung neuer Siedlungsgebiete in Form von Bebauungsplänen vorgesehen. Ein Zuzug soll eher über die im Siedlungsgebiet bzw. in den bereits bebauten Gebieten durch Nutzung von Wochenendgrundstücken oder leerstehenden Grundstücken erfolgen. Neue Bebauungspläne, die neue Wohngebiete ausweisen, sollen nicht erstellt werden. Man möchte damit der Gemeinde die Zeit geben, die sie braucht, um die soziale Infrastruktur (Kindergärten, Schule) anzupassen. Ausnahmen soll es nur für Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, für die Ansiedlung von Gewerbe, für die Gewinnung von erneuerbarer Energie, für Grünflächen, den überörtlichen Verkehr und Baumaßnahmen, die ihrer Art nach im Außenbereich liegen müssen, geben. Dieser Vorschlag wurde kontrovers diskutiert.

Drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei Mitglieder waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.