Schulzendorf Broschüre

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Fortsetzung der Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses vom 11.05.2022 am 24.05.2022

Schulzendorf, den 25.05.2022

Die Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 11.05.2022 wurde nach etwa 3,5 Stunden abgebrochen und am 24.05.2022 fortgesetzt. Am 24.05.2022 wurden die Beschlussvorlagen der Tagesordnungspunkte 8.1 bis 8.6 und der Tagesordnungspunkt 9 behandelt.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 8.1 wurde über die Grundsatzentscheidung Innenentwicklung vor Außenentwicklung diskutiert. Es ging um die Richtungsweisung Innenentwicklung vor Außenentwicklung, also eine Wohnbebauung nur im Innenbereich (Lückenschluss) zulassen, bevor neue Baufelder erschlossen werden. Dieser Beschlussantrag wurde von den Fraktionen SPD, Die Linke und die Grünen eingebracht. Ein Zuzug soll eher über die im Siedlungsgebiet bzw. in den bereits bebauten Gebieten durch Nutzung von Wochenendgrundstücken oder leerstehenden Grundstücken erfolgen. Neue Bebauungspläne, die neue Wohngebiete ausweisen, sollen nicht erstellt werden. Man möchte damit der Gemeinde die Zeit geben, die sie braucht, um die soziale Infrastruktur (Kindergärten, Schule) anzupassen. Ausnahmen soll es nur für Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, für die Ansiedlung von Gewerbe, für die Gewinnung von erneuerbarer Energie, für Grünflächen, den überörtlichen Verkehr und Baumaßnahmen, die ihrer Art nach im Außenbereich liegen müssen, geben. Dieser Vorschlag wurde kontrovers diskutiert.

Drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei waren dagegen, niemand hat sich enthalten.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 8.2 sah eine Grundsatzentscheidung zur sozialen Bodenpolitik vor. Die Fraktionen SPD, Die Linke und die Grünen haben auch diesen Beschlussantrag eingebracht und verfolgen damit eine Regelung im Umgang mit gemeindeeigenen Grundstücken. Gemeindeeigene Grundstücke sollen nicht mehr verkauft werden, sie sollen wenn überhaupt nur im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages überlassen werden oder ein Verkauf soll nur mit einer Rückauflassungsvormerkung möglich sein. Im Außenbereich sollen Bebauungspläne und andere Satzungen mit bodenrechtlicher Bindungswirkung grundsätzlich nur noch für solche Grundstücke erstellt werden, deren Eigentümerin die Gemeinde selbst ist, oder die sich im Eigentum von Wohnungsbaugenossenschaften befinden. Eine Entwicklung von Wohnbauflächen auf dem Eigentum anderer Dritter im Außenbereich soll ausgeschlossen („Spekulationsbremse“) werden. Darüber wurde intensiv diskutiert.

Zwei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, drei waren dagegen, niemand hat sich enthalten.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 8.3 handelte von der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Schulzendorf. Die Sondernutzungssatzung wurde neu erstellt und soll die Sondernutzung an öffentlichen Straßen regeln. Darunter wird zum Beispiel das Lagern von geliefertem Baumaterial oder das Aufstellen von Containern im öffentlichen Straßenland für länger als nur kurzzeitig verstanden. Die bisherige Satzung ist inzwischen in die Jahre gekommen und sollte auf den aktuellen Stand gebracht werden. Verschiedene Fragen wurden beantwortet. Die Satzung könnte in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen werden und tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.

Vier stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, niemand hat sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 8.4 wurde die Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen behandelt. Wer öffentliches Straßenland im Sinne der Sondernutzungssatzung nutzt, hat dafür Gebühren zu entrichten. Die Höhe der Gebühren wird in der Satzung über die Gebühren geregelt. Auch hier wurden verschiedene Fragen beantwortet und anschließend abgestimmt.

Vier stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, niemand hat sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 8.5 sollte ein Kaufangebot der Vorflächen durch die Verwaltung behandelt werden. Dieses Thema wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft behandelt. Dort hatte die einreichende Fraktion CDU/FDP nach einer Diskussion den Beschlussantrag zurückgezogen. In dieser Sitzung wurde der Beschlussantrag bereits vor der Diskussion zurückgezogen. Er soll auch nicht mehr im Hauptausschuss und in der Gemeindevertretung behandelt werden.

 

 

Eine neue Stellplatzablösesatzung war Thema des Tagesordnungspunktes 8.6. Die Gemeinde Schulzendorf hat eine Stellplatzsatzung, nach der geregelt ist, wie viele Stellplätze auf einem Baugrundstück nachgewiesen werden müssen. Wenn Bauherrn durch örtliche Bauvorschrift zur Herstellung von notwendigen Stellplätzen oder notwendigen Abstellplätzen für Fahrräder verpflichtet sind, kann die Gemeinde durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Bauherrn vereinbaren, dass der Bauherr seine Verpflichtung ganz oder teilweise durch Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde ablöst. Die Höhe dieser Ablöse regelt die Stellplatzablösesatzung. Die Satzung muss aktualisiert und den aktuellen Herstellungspreisen angepasst werden.

Vier stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, niemand hat sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ hat Herr Sonntag daran erinnert, dass die Veränderungssperre für den B-Plan Zum Mühlenschlag die Bautätigkeit einschränkt, und man zeitnah klären sollte, wie ein neuer B-Plan aussehen sollte. Dazu schlägt die Verwaltung vier Varianten vor. Diese sollten im Ausschuss behandelt werden. Er schlägt einen Sitzungstermin des Ortsentwicklungsausschusses am 21.06.2022 vor. Der Vorsitzende nimmt die Anregung auf und will eine Sitzung einberufen. Die Unterlagen zur Sitzung sollen pünktlich vorgelegt werden.

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.