Sitzung des Hauptausschusses am 08.06.2022

Schulzendorf, den 09.06.2022

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.

Gehweg Ernst-Thälmann-Straße

Der Gehweg an der Ernst-Thälmann-Straße zwischen Brücke Selchower Flutgraben und Einmündung Vorplatz Kreuzkirche ist zur Nutzung freigegeben. Die Abnahme erfolgt, wenn das Geländer vor dem Grundstück Nummer 66 fertiggestellt ist.

 

Interimskita

Die Arbeiten an der Interimskita in der Otto-Krien-Straße sind zum größten Teil abgeschlossen. Die Außenanlage mit dem Zaun müssen noch erstellt werden. Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme durch den Landkreis und das Ministerium. Mit dem Bezug wird im Sommer des Jahres gerechnet.

 

Kita „Mühlenschlag“

Der Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen Süd (VEKS) errichtet für alle sichtbar die neue Kita im Wohngebiet Zum Mühlenschlag. Parallel laufen die betriebsorganisatorischen Arbeiten. Zwischen dem VEKS und der Gemeinde soll ein Betreibervertrag zur finanziellen Unterstützung des VEKS geschlossen werden. Die ersten Arbeitsgespräche zwischen der Gemeinde und dem VEKS fanden statt.

Richtfest soll am 09.06.2022 sein.

 

Schulerweiterung

Ab der 24. Kalenderwoche wird der Rückbau der Glasfassade zur Mensa begonnen. In dem Zusammenhang wird es Einschränkungen bei der Esseneinnahme geben. Die Schulleitung wurde informiert und wird den Schulbetrieb anpassen. Die funktionale Übergabe ist zum 15.07.2022 geplant. In den Sommerferien soll der Erweiterungsbau eingeräumt und von den zuständigen Stellen abgenommen werden.

 

Pakt für Pflege

Der Förderzeitraum für Maßnahmen Pakt für Pflege- Richtlinie „Pflege vor Ort“, über die das Projekt mit den Kommunen Schönefeld, Eichwalde und Zeuthen mit dem Arbeitstitel „Schwester Agnes“ gefördert wird, wird bis zum 31.12.2023 verlängert. Die bereits für dieses Projekt eingestellten Mitarbeiterinnen haben Kontakte zu den Seniorenbeiräten aufgenommen. Sie werden das Projekt in einer Veranstaltung der Ältesten in Schulzendorf vorstellen.

 

Einwohnerversammlung

Die Einwohnerversammlung, die bereits am 21.03.2020 stattfinden sollte und wegen der Coronainfektionsgefahr abgesagt werden musste, findet nun am 18.06.2022 um 11 Uhr in der Sporthalle, Walther-Rathenau-Straße 74, in Schulzendorf, statt. In dieser Einwohnerversammlung wird über den aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Schulzendorf, die Bebauungspläne der Gemeinde Schulzendorf, den Stand der Vorhaben und die Gestaltung der Infrastruktur informiert. Anschließend kann über die Inhalte diskutiert werden. Es besteht nur eine begrenzte Platzkapazität, frühzeitiges Erscheinen sichert die Teilnahme.

 

 

Anschließend hat der Bürgermeister eine Diskussion über die zukünftige Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstücks angeregt, das nur ca. 9 Meter breit und etwa 65 Meter tief ist. Solch ein Grundstück ist nur schwer verwertbar. Der Eigentümer des Nachbargrundstücks, das etwa dieselben Maße hat, möchte sein Grundstück verkaufen und das am liebsten mit dem gemeindeeigenen Grundstück gemeinsam an einen Käufer. Folgende Vorgehensweisen wurden besprochen:

Kauf des Nachbargrundstücks, beide Grundstücke vereinen und einer sinnvollen Verwertung zuführen,

das gemeindeeigene Grundstück zum Kauf anbieten und hoffen, dass es Interessenten für solch ein schmales Grundstück gibt,

das gemeindeeigene Grundstück gemeinsam mit dem Nachbargrundstück zum Kauf anbieten oder

das gemeindeeigene Grundstück in der bestehenden Form verwerten, in dem es als Standort für Tiny Houses angeboten wird.

Die vier Vorschläge wurden diskutiert, mehrheitlich sprach man sich dafür aus, sich um den Kauf des Nachbargrundstücks zu bemühen und sich später um eine geeignete Nutzung zu kümmern. Ein Kauf könnte in diesem Jahr vorbereitet werden. Für einen Kauf muss Geld in den Haushalt eingestellt werden.

 

 

Der erste Beschlussantrag des Abends handelte von der Geschäftsordnung der Ortschronisten. Die Arbeitsgemeinschaft der Ortschronisten hat einen Entwurf einer aktualisierten Geschäftsordnung gefertigt, der mit der Verwaltung abgestimmt wurde. Diese Geschäftsordnung ist von der Gemeindevertretung zu beschließen.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen. An dieser Abstimmung haben nur sechs der sieben Mitglieder des Hauptausschusses teilgenommen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.2 wurde die Sondernutzungssatzung der Gemeinde Schulzendorf behandelt. Die Sondernutzungssatzung wurde neu erstellt und soll die Sondernutzung an öffentlichen Straßen regeln. Darunter wird zum Beispiel das Lagern von geliefertem Baumaterial oder das Aufstellen von Containern im öffentlichen Straßenland für länger als nur kurzzeitig verstanden. Die bisherige Satzung ist inzwischen in die Jahre gekommen und sollte auf den aktuellen Stand gebracht werden. Verschiedene Fragen wurden beantwortet. Die Satzung könnte in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen werden und tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen. An dieser Abstimmung haben nur sechs der sieben Mitglieder des Hauptausschusses teilgenommen.

 

 

Eine neue Stellplatzablösesatzung war Thema des Tagesordnungspunktes 6.3. Die Gemeinde Schulzendorf hat eine Stellplatzsatzung, nach der geregelt ist, wie viele Stellplätze auf einem Baugrundstück nachgewiesen werden müssen. Wenn Bauherrn durch örtliche Bauvorschrift zur Herstellung von notwendigen Stellplätzen oder notwendigen Abstellplätzen für Fahrräder verpflichtet sind, kann die Gemeinde durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Bauherrn vereinbaren, dass der Bauherr seine Verpflichtung ganz oder teilweise durch Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde ablöst. Die Höhe dieser Ablöse regelt die Stellplatzablösesatzung. Die Satzung muss aktualisiert und den aktuellen Herstellungspreisen angepasst werden. Mit dem Erlös würden dann Stellplätze im öffentlichen Straßenland errichtet werden. Diese Ablösemöglichkeit wird in der Praxis kaum angewendet. Die Bereitstellung von Stellplätzen im öffentlichen Straßenland als Ersatz für die Verpflichtung, auf dem eigenen Grundstück Stellplätze nachzuweisen, ist nur vorgesehen, wenn ein öffentliches Interesse an dem jeweiligen Bauvorhaben besteht.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen. An dieser Abstimmung haben nun alle sieben Mitglieder des Hauptausschusses teilgenommen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.4 wurde die Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen behandelt. Wer öffentliches Straßenland im Sinne der Sondernutzungssatzung nutzt, hat dafür Gebühren zu entrichten. Die Höhe der Gebühren wird in der Satzung über die Gebühren geregelt. Auch hier wurden verschiedene Fragen beantwortet und anschließend abgestimmt.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 6.5 sah eine Grundsatzentscheidung zur sozialen Bodenpolitik vor. Die Fraktionen SPD, Die Linke und die Grünen haben diesen Beschlussantrag eingebracht und verfolgen damit eine Regelung im Umgang mit gemeindeeigenen Grundstücken. Gemeindeeigene Grundstücke sollen nicht mehr verkauft werden, sie sollen wenn überhaupt nur im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages überlassen werden oder ein Verkauf soll nur mit einer Rückauflassungsvormerkung möglich sein. Die Höhe des Erbbauzinses könnte bei sogenannten Konzeptvergaben angepasst werden, wenn die Gemeindevertretung eine Überlassung eines Grundstücks nach einem vorher zu bestimmenden Konzept vorsieht. Im Außenbereich sollen Bebauungspläne und andere Satzungen mit bodenrechtlicher Bindungswirkung grundsätzlich nur noch für solche Grundstücke erstellt werden, deren Eigentümerin die Gemeinde selbst ist, oder die sich im Eigentum von Wohnungsbaugenossenschaften befinden. Eine Entwicklung von Wohnbauflächen auf dem Eigentum anderer Dritter im Außenbereich soll ausgeschlossen („Spekulationsbremse“) werden. Darüber wurde intensiv diskutiert.

Vier Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, drei Mitglieder waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Eine weitere Grundsatzentscheidung sollte unter dem Tagesordnungspunkt 6.6 behandelt werden. Hier ging es um die Richtschnur Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Auch dieser Beschlussantrag wurde von den Fraktionen SPD, Die Linke und die Grünen eingebracht. Mit diesem Beschluss strebt man die Innenentwicklung des Ortes vor der Außenentwicklung an. Damit ist der Vorrang einer Verdichtung des bestehenden Siedlungsgebietes vor der Entwicklung neuer Siedlungsgebiete in Form von Bebauungsplänen vorgesehen. Ein Zuzug soll eher über die im Siedlungsgebiet bzw. in den bereits bebauten Gebieten durch Nutzung von Wochenendgrundstücken oder leerstehenden Grundstücken erfolgen. Neue Bebauungspläne, die neue Wohngebiete ausweisen, sollen nicht erstellt werden. Man möchte damit der Gemeinde die Zeit geben, die sie braucht, um die soziale Infrastruktur (Kindergärten, Schule) anzupassen. Ausnahmen soll es nur für Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, für die Ansiedlung von Gewerbe, für die Gewinnung von erneuerbarer Energie, für Grünflächen, den überörtlichen Verkehr und Baumaßnahmen, die ihrer Art nach im Außenbereich liegen müssen, geben. Dieser Vorschlag wurde kontrovers diskutiert.

Vier Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, drei Mitglieder waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Ein Förderantrag nach der Förderrichtlinie Kultur, Jugend, Sport wurde unter dem Tagesordnungspunkt 6.7 behandelt. Üblicherweise werden diese Förderanträge im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport besprochen und dem Hauptausschuss eine Entscheidungsempfehlung gegeben. In diesem Fall lag der Antrag zur letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport noch nicht vor. Die Mitglieder des Hauptausschusses fühlten sich aber in der Lage, über den Antrag auch ohne Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport zu entscheiden.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben dem Beschlussantrag zugestimmt.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.8 wurde die Änderungssatzung der Aufwandsentschädigungssatzung behandelt. Das Rechnungsprüfungsamt hat Inhalte der Aufwandsentschädigungssatzung bemängelt und als rechtswidrig bewertet. Die Änderungssatzung soll die Mängel beheben. In der Diskussion wurden rechtliche Interpretationen vorgetragen, die von der Verwaltung geprüft werden müssen. Auf eine Abstimmung wurde deshalb verzichtet.

 

 

Der letzte Beschlussantrag des Abends handelte von einer Änderung des Stellenplans. Eine Änderung des Stellenplans ist notwendig, weil durch die Erweiterung der Kita „Zum Märchenland“ durch die Interimskita die Kinderzahl ansteigen wird und die Leitung dadurch in eine höhere Entgeltgruppe rutschen wird. Weiterhin soll für den Hort eine weitere Leitungsstelle vorgesehen werden, weil der Hort zukünftig mit bis zu 500 Kindern rechnen muss. dazu wurden Fragen gestellt, die nicht alle beantwortet werden konnten.

Drei Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, vier Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 7 hat der Bürgermeister über ein Kaufangebot für das gemeindeeigene Grundstück in der Ernst-Thälmann-Straße 97 berichtet. In Anlehnung an den Beschlussantrag der Grundsatzentscheidung zur sozialen Bodenpolitik könne man doch die Ziele dieses Beschlussantrags in diesem Fall umsetzen. Das Grundstück würde nicht zum Kauf ausgeschrieben werden, sondern man könnte eine Konzeptvergabe durchführen. Dies könnte eine Ausschreibung sein, mit der der hintere Teil des Grundstücks zur Erbbaupacht angeboten wird und die Bewerber soziale Kriterien erfüllen müssen. Der vordere Teil des Grundstücks soll weiter von der Gemeinde genutzt werden. Eine Mehrheit des Ausschusses stand der Idee offen gegenüber. Die Verwaltung soll eine Konzeptvergabe vorbereiten und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorlegen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 8 „Verschiedenes“ wurde nichts vorgetragen.