Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 21.06.2022

Schulzendorf, den 23.06.2022

Zum Beginn der Sitzung hat Herr Sonntag, Geschäftsbereichsleiter Bau und Öffentliche Ordnung, keine Informationen zum Baugeschehen vorgetragen, weil die Informationen der letzten Sitzung noch aktuell sind.

 

Herr Sonntag hat unter dem Tagesordnungspunkt 5 über Probleme im öffentlichen Straßenland im Wohngebiet Zum Mühlenschlag berichtet. Die Straßenbreiten entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Regenwasserentsorgung ist unzureichend, es ist bereits zu massiven Ausspülungen gekommen. Die vorgesehenen Stellplätze stehen nicht mehr vollständig zur Verfügung, private Stellplätze wurden in öffentlich gewidmeten Straßen verortet. Weitere Flächen wurden zum Parken vereinnahmt, zum Beispiel wurden auch Regenentwässerungsmulden zugeschüttet. Andere Entwässerungsmulden wurden mit Büschen und Sträuchern bepflanzt und verloren dadurch ihre Funktion. Die Straßenbeleuchtung und die Erdverkabelung liegen teilweise ohne Leitungsrechte der Gemeinde im privaten Grund. Eine Wiederherstellung und Anpassung an aktuelle Anforderungen würde der Gemeinde immense Kosten verursachen.

Der Bericht wurde von den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis genommen und es wurde sich darüber ausgetauscht.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.1 wurde der erste Beschlussantrag behandelt. Er handelte von der Errichtung einer verkehrsberuhigten Zone in den Straßen Rapsweg, Rispenweg, Distelweg, Asternring und Merlinring im Wohngebiet Ritterschlag/Ritterfleck. Seit Bezug der ersten Häuser zeichnete sich ab, dass viele Fahrzeuge auf den Fahrbahnen abgestellt werden und wenige Stellplätze auf den Grundstücken genutzt werden. Dies führte zu Beschwerden von verschiedenen Anwohnern, die teilweise kaum von ihren Grundstücken kamen, und zu Einschränkungen für LKW, zum Beispiel von Feuerwehrfahrzeugen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung die Einrichtung der verkehrsberuhigten Zone, die auch gerne als Spielstraße bezeichnet wird, vorgeschlagen. Der Vorschlag wurde intensiv diskutiert.

Drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Um die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße Zum Mühlenschlag ging es unter dem Tagesordnungspunkt 6.2. Hier zeigt sich ein ähnliches Bild wie im Wohngebiet Ritterschlag/Ritterfleck. Mit der Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone sollen die Anwohner davon überzeugt werden, ihre Stellplätze auf den eigenen Grundstücken zu nutzen, um den Durchgangsverkehr in dem Bereich zu entlasten. Die anderen Straßen des Wohngebiets Zum Mühlenschlag sind bereits verkehrsberuhigt.

Die Mitglieder des Ausschusses konnten noch nicht von dem Nutzen dieser Maßnahme überzeugt werden, die Verwaltung hat den Beschlussantrag zurückgezogen. Eine Abstimmung wurde nicht vorgenommen.

 

 

Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses der 2. Änderung B-Plan „Zum Mühlenschlag“ war Thema des Tagesordnungspunktes 6.3. Die Gemeindevertretung hatte im Dezember 2021 einen Aufstellungsbeschluss mit Veränderungssperre beschlossen. Die Änderungen sollten in den vergangenen Monaten präzisiert werden. An diesem Abend hat die Verwaltung 4 Varianten vorgeschlagen, von denen eine weiter verfolgt werden soll.

Die Variante A beinhaltet eine Änderung mit dem Ziel, den ruhenden Verkehr und das Regenwassermanagement so zu gestalten, dass die Entwässerung des Regenwassers innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt, Feuerwehrsperrflächen im Straßenland ausgewiesen werden, private Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung Parken in den Vorgärten und Gärten der Privatgrundstücke ausgewiesen werden und deren Ausführung mittels Baupflicht festgesetzt wird.

 

Die Variante B beinhaltet eine Änderung mit dem Ziel, den ruhenden Verkehrs und das Regenwassermanagement so zu gestalten, dass die Entwässerung des Regenwassers innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt, Feuerwehrsperrflächen im Straßenland ausgewiesen werden, private Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung Parken im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Zum Mühlenschlag (Einzelhandel)" (BS/GV/49/21) festgesetzt werden, und/oder auf dem ehemaligen Spielplatz (Flur 1, Flurstücke 428 und 218), indem ein (Anwohner-) Parkhause errichtet und in Betrieb genommen wird, mindestens jedoch Sammelstellplätze; dies als Voraussetzung für die Zulässigkeit jedes weiteren Bauvorhabens.

 

Die Variante C beinhaltet eine Änderung mit dem Ziel, den ruhenden Verkehr und das Regenwassermanagement so zu gestalten, dass das öffentliche Straßenland den ruhenden Verkehr aufnimmt. Sie soll eine Gesamtstraßenausbauplanung für alle Straßen im Wohngebiet „Zum Mühlenschlag“ beauftragen, die vor allem eine dezentrale Regenwasserableitung für die befestigten Anlagen im öffentlichen Straßenland vorsieht sowie das öffentliche Straßenland so gestaltet, dass hier die Aufnahme von Anwohnerfließverkehr und ruhendem Verkehr möglich ist.

 

Die Variante D beinhaltet eine Änderung mit dem Ziel, keine Maßnahmen bezüglich des ruhenden Verkehrs oder des Regenwassermanagements durchzuführen.

 

Die unterschiedlichen Varianten wurden intensiv diskutiert. Man hat auch angedacht, betroffene Bewohner dazu zu befragen. Es stellte sich heraus, dass die Variante D ausgeschlossen werden sollte und man zwei Varianten gemeinsam berücksichtigen möchte. In der Abstimmung empfahl man der Gemeindevertretung, die Varianten B und C als Ausgangspunkt für die weiteren Beteiligungen und Diskussionen festzulegen.

Drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten. Zur Abstimmung waren nur noch vier stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

 

Der letzte Beschlussantrag des Abends handelte von einem Aufstellungsbeschluss einer Außenbereichssatzung Priesterland. Es handelt sich dabei um ein Gebiet westlich der Fürstenberger Straße, das zurzeit zur Haltung von Pferden und Eseln, als Hundetrainingsplatz und zum Wohnen genutzt wird. Diese Flächen befinden sich im Außenbereich und für die baulichen Anlagen soll durch die Außenbereichssatzung nachträglich Baurecht geschaffen werden.

Nach einer kontroversen Diskussion über den Geltungsbereich dieser Satzung wurde abgestimmt.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Unter dem letzten Tagesordnungspunkt des Abends „Verschiedenes“ wurde kein Beitrag vorgetragen.