Öffentliche Ausschreibung des Ehrenamtes Schiedsperson sowie Stellvertreter der Schiedsperson für die Schiedsstelle der Gemeinde Schulzendorf

24.06.2022

Öffentliche Ausschreibung des Ehrenamtes Schiedsperson sowie Stellvertreter der Schiedsperson für die Schiedsstelle der Gemeinde Schulzendorf

Schulzendorf, den 22.06.2022

Auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz – SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.November 2000 (GVBl. I/00 [Nr. 13], S. 158, ber. GVBl. I/01 [Nr. 03], S. 38) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. März 2018 (GVBl. I/18 [Nr. 4], S. 3) wird in der Gemeinde Schulzendorf die Schiedsperson sowie der Stellvertreter der Schiedsperson für die Schiedsstelle in der Gemeindevertretersitzung neu gewählt.

Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schulzendorf, die Interesse an einer Aufnahme des Ehrenamtes Schiedsperson oder Stellvertreter der Schiedsperson haben, richten ihre Bewerbung bitte

bis spätestens 31.07.2022

an den Geschäftsbereich Bau und Öffentliche Ordnung – Fachbereich Öffentliche Ordnung der Gemeinde Schulzendorf, Richard-Israel-Str. 1 in 15732 Schulzendorf.

 Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 und § 3 Absatz 2 SchG müssen Bewerber

  • im Besitz des Wahlrechtes sein,
  • das 25. Lebensjahr vollendet haben und
  • in der Gemeinde Schulzendorf wohnen.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Die Schiedsperson bzw. der Stellvertreter soll im Wohngebiet bekannt sein, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsstelle in und außerhalb der Schlichtungsverhandlung stets unparteiisch sein.

Die Schiedsperson bzw. der Stellvertreter der Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Königs Wusterhausen. 

Sollten inhaltliche Fragen zum Ehrenamt  auftreten, können Sie sich vertrauensvoll an den Fachbereich Öffentliche Ordnung der Gemeindeverwaltung (Frau Wolf 033762/431-24 oder Herrn Sonntag 033762/431-19) wenden.

gez. Mücke
Bürgermeister