Sitzung der Gemeindevertretung am 22.06.2022

Schulzendorf, den 24.06.2022

Zum Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert, die Tagesordnungspunkte 6.10 „1. Änderungssatzung der Aufwandsentschädigungssatzung“ und 6.13 „Errichtung verkehrsberuhigter Bereiche im Mühlenschlag“ wurden von der Tagesordnung genommen, weil an den Beschlussanträge noch gearbeitet werden muss.

Anschließend hat der Bürgermeister informiert.

 

Digitalpakt

In der Ausschreibung Digitalpakt sind für die Lose 1 und 2 (Netzwerktechnik und Klimatechnik) sind keine Angebote eingegangen. Diese Lose müssen neu ausgeschrieben werden. Für das Los 3 (PCs und Zubehör) liegen 5 elektronische Angebote vor. Diese werden nun von der Vergabestelle geprüft. Die Ausschreibung für das Los 4 (Activpanels) wurde wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und muss wiederholt werden.

 

Gehweg Ernst-Thälmann-Straße

Der Gehweg an der Ernst-Thälmann-Straße zwischen Brücke Selchower Flutgraben und Einmündung Vorplatz Kreuzkirche ist abgenommen und zur Nutzung freigegeben.

 

Interimskita

Die Arbeiten an der Interimskita in der Otto-Krien-Straße sind zum größten Teil abgeschlossen. Die Außenanlage mit dem Zaun muss noch erstellt werden. Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme durch den Landkreis und das Ministerium. Mit dem Bezug wird im Sommer des Jahres gerechnet.

 

Kita „Mühlenschlag“

Der Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen Süd (VEKS) errichtet für alle sichtbar die neue Kita im Wohngebiet Zum Mühlenschlag. Parallel laufen die betriebsorganisatorischen Arbeiten. Zwischen dem VEKS und der Gemeinde soll ein Betreibervertrag zur finanziellen Unterstützung des VEKS geschlossen werden. Die ersten Arbeitsgespräche zwischen der Gemeinde und dem VEKS fanden statt.

Richtfest war am 09.06.2022.

 

Schulerweiterung

Der Rückbau der Glasfassade zur Mensa hat begonnen. Die funktionale Übergabe war zum 15.07.2022 geplant. Dieser Termin kann nicht mehr gehalten werden. Ein neuer Bauzeitenplan liegt noch nicht vor.

 

Essenversorger in den Einrichtungen

Die Essenversorger haben kürzlich außerordentliche Preissteigerungen angekündigt, diese werden zurzeit geprüft.

 

Pakt für Pflege

Der Förderzeitraum für Maßnahmen Pakt für Pflege- Richtlinie „Pflege vor Ort“, über die das Projekt mit den Kommunen Schönefeld, Eichwalde und Zeuthen mit dem Arbeitstitel „Schwester Agnes“ gefördert wird, wird bis zum 31.12.2023 verlängert. Die bereits für dieses Projekt eingestellten Mitarbeiterinnen haben Kontakte zu den Seniorenbeiräten aufgenommen. Sie werden das Projekt in einer Veranstaltung der Ältesten in Schulzendorf vorstellen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 hat Herr Mücke über die unvermutete Kassenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) informiert. Das RPA führt unangekündigt solche Prüfungen durch, kontrolliert die Kassen und fertigt über das Ergebnis einen Bericht. Der Bericht wird den Mitgliedern der Gemeindevertretung übergeben.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.1 wurde eine sachkundige Einwohnerin abberufen. Frau Schwarz war im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft tätig und bat um ihre Abberufung.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt.

 

 

Ein sachkundiger Einwohner wurde für den Ausschuss Soziales, Bildung, Kultur und Sport berufen. Herr Goeddaeus soll zukünftig die Mitglieder des Ausschusses fachlich unterstützen.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt.

 

 

Die bestehende 3G-Regel für die Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung, die für Besucher und Mitglieder bestand, soll mit dem Beschlussantrag aufgehoben werden. Es wurde auch die Meinung vorgetragen, die Regeln weiter bestehen zu lassen, weil die Inzidenzahlen wieder steigen würden.

Sieben Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, sechs waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Die Neufassung der Geschäftsordnung der Ortschronisten sollte unter dem Tagesordnungspunkt 6.4 beschlossen werden. Die Arbeitsgemeinschaft der Ortschronisten hat sich eine neue Geschäftsordnung entworfen, die mit der Verwaltung abgestimmt wurde. Die Gemeindevertretung muss sie beschließen.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt. An dieser Abstimmung haben nur 13 Mitglieder teilgenommen.

 

 

Die Stellplatzablösesatzung war Thema des Tagesordnungspunktes 6.5. Der Satzungsentwurf wurde bereits in verschiedenen Ausschüssen behandelt, sodass keine Diskussion entstand.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt. An dieser Abstimmung haben nur 11 Mitglieder teilgenommen.

 

 

Die Sondernutzungssatzung wurde unter dem Tagesordnungspunkt 6.6 behandelt. Auch dieser Satzungsentwurf wurde ausgiebig in den Ausschüssen behandelt, sodass auch hier keine Diskussion stattfand.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt. An dieser Abstimmung haben nur 12 Mitglieder teilgenommen.

 

 

Eine weitere Satzung wurde unter dem Tagesordnungspunkt 6.7 aufgerufen. Die Satzung über Gebühren für Sondernutzungen der Gemeinde Schulzendorf war auch zuvor in den Ausschüssen behandelt worden.

Alle Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt. An dieser Abstimmung haben nur 14 Mitglieder teilgenommen.

 

 

Eine Grundsatzentscheidung zur sozialen Bodenpolitik sollte unter dem Tagesordnungspunkt 6.8 getroffen werden. Die Fraktionen SPD, Die Linke und die Grünen haben diesen Beschlussantrag eingebracht und verfolgen damit eine Regelung im Umgang mit gemeindeeigenen Grundstücken. Gemeindeeigene Grundstücke sollen nicht mehr verkauft werden, sie sollen wenn überhaupt nur im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages überlassen werden oder ein Verkauf soll nur mit einer Rückauflassungsvormerkung möglich sein. Im Außenbereich sollen Bebauungspläne und andere Satzungen mit bodenrechtlicher Bindungswirkung grundsätzlich nur noch für solche Grundstücke erstellt werden, deren Eigentümerin die Gemeinde selbst ist, oder die sich im Eigentum von Wohnungsbaugenossenschaften befinden. Eine Entwicklung von Wohnbauflächen auf dem Eigentum anderer Dritter im Außenbereich soll ausgeschlossen („Spekulationsbremse“) werden. Eine ausführliche Diskussion fand nicht mehr statt.

Zehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, vier waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.9 wurde über die Grundsatzentscheidung Innenentwicklung vor Außenentwicklung diskutiert. Es ging um die Richtungsweisung Innenentwicklung vor Außenentwicklung, also eine Wohnbebauung nur im Innenbereich (Lückenschluss) zuzulassen, bevor neue Baufelder erschlossen werden. Dieser Beschlussantrag wurde auch von den Fraktionen SPD, Die Linke und die Grünen eingebracht. Ein Zuzug soll eher über die im Siedlungsgebiet bzw. in den bereits bebauten Gebieten durch Nutzung von Wochenendgrundstücken oder leerstehenden Grundstücken erfolgen. Neue Bebauungspläne, die neue Wohngebiete ausweisen, sollen nicht erstellt werden. Man möchte damit der Gemeinde die Zeit geben, die sie braucht, um die soziale Infrastruktur (Kindergärten, Schule) anzupassen. Ausnahmen soll es nur für Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, für die Ansiedlung von Gewerbe, für die Gewinnung von erneuerbarer Energie, für Grünflächen, den überörtlichen Verkehr und Baumaßnahmen, die ihrer Art nach im Außenbereich liegen müssen, geben.

Zehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, drei waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Der neue Tagesordnungspunkt 6.10 handelte von einer Änderung des Stellenplans. Eine Änderung des Stellenplans ist notwendig, weil durch die Erweiterung der Kita „Zum Märchenland“ durch die Interimskita die Kinderzahl ansteigen wird und die Leitung dadurch in eine höhere Entgeltgruppe rutschen wird. Weiterhin soll für den Hort eine weitere Leitungsstelle vorgesehen werden, weil der Hort zukünftig mit bis zu 500 Kindern rechnen muss. Fragen dazu wurden beantwortet.

Zwölf Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, drei waren dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten. An dieser Abstimmung haben 15 Mitglieder teilgenommen.

 

 

Unter dem neuen Tagesordnungspunkt 6.11 wurde der Beschlussantrag Errichtung verkehrsberuhigter Bereiche im Ritterschlag behandelt. Dieser Beschlussantrag handelte von der Errichtung einer verkehrsberuhigten Zone in den Straßen Rapsweg, Rispenweg, Distelweg, Asternring und Merlinring im Wohngebiet Ritterschlag/Ritterfleck. Seit Bezug der ersten Häuser zeichnete sich ab, dass viele Fahrzeuge auf den Fahrbahnen abgestellt werden und wenige Stellplätze auf den Grundstücken genutzt werden. Dies führte zu Beschwerden von verschiedenen Anwohnern, die teilweise kaum von ihren Grundstücken kamen, und zu Einschränkungen für LKW, zum Beispiel von Feuerwehrfahrzeugen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung die Einrichtung der verkehrsberuhigten Zone, die auch gerne als Spielstraße bezeichnet wird, vorgeschlagen. Der Vorschlag wurde kontrovers diskutiert.

Zwölf Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, kein Mitglied war dagegen, drei Mitglieder haben sich enthalten. An dieser Abstimmung haben 15 Mitglieder teilgenommen.

 

 

Der letzte Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Sitzung handelte von der Änderung des Aufstellungsbeschlusses der 2. Änderung B-Plan „Zum Mühlenschlag“. Die Gemeindevertretung hatte im Dezember 2021 einen Aufstellungsbeschluss mit Veränderungssperre beschlossen. Die Änderungen sollten in den vergangenen Monaten präzisiert werden. Am Abend zuvor hatte die Verwaltung in einer Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses 4 Varianten vorgeschlagen, von denen eine weiter verfolgt werden sollte.

Die Variante A beinhaltet eine Änderung mit dem Ziel, den ruhenden Verkehr und das Regenwassermanagement so zu gestalten, dass die Entwässerung des Regenwassers innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt, Feuerwehrsperrflächen im Straßenland ausgewiesen werden, private Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung Parken in den Vorgärten und Gärten der Privatgrundstücke ausgewiesen werden und deren Ausführung mittels Baupflicht festgesetzt wird.

 

Die Variante B beinhaltet eine Änderung mit dem Ziel, den ruhenden Verkehrs und das Regenwassermanagement so zu gestalten, dass die Entwässerung des Regenwassers innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt, Feuerwehrsperrflächen im Straßenland ausgewiesen werden, private Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung Parken im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Zum Mühlenschlag (Einzelhandel)" (BS/GV/49/21) festgesetzt werden, und/oder auf dem ehemaligen Spielplatz (Flur 1, Flurstücke 428 und 218), indem ein (Anwohner-) Parkhause errichtet und in Betrieb genommen wird, mindestens jedoch Sammelstellplätze; dies als Voraussetzung für die Zulässigkeit jedes weiteren Bauvorhabens.

 

Die Variante C beinhaltet eine Änderung mit dem Ziel, den ruhenden Verkehr und das Regenwassermanagement so zu gestalten, dass das öffentliche Straßenland den ruhenden Verkehr aufnimmt. Sie soll eine Gesamtstraßenausbauplanung für alle Straßen im Wohngebiet „Zum Mühlenschlag“ beauftragen, die vor allem eine dezentrale Regenwasserableitung für die befestigten Anlagen im öffentlichen Straßenland vorsieht sowie das öffentliche Straßenland so gestaltet, dass hier die Aufnahme von Anwohnerfließverkehr und ruhendem Verkehr möglich ist.

 

Die Variante D beinhaltet eine Änderung mit dem Ziel, keine Maßnahmen bezüglich des ruhenden Verkehrs oder des Regenwassermanagements durchzuführen.

 

Die unterschiedlichen Varianten wurden am Vorabend intensiv diskutiert. Es stellte sich heraus, dass die Variante D ausgeschlossen werden sollte und man zwei Varianten gemeinsam berücksichtigen möchte. In der Abstimmung empfahl man der Gemeindevertretung, die Varianten B und C als Ausgangspunkt für die weiteren Beteiligungen und Diskussionen festzulegen. Auf dieser Grundlage wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung diskutiert. Am Ende wurde über die Ausrichtung der B-Planänderung mit der Zielrichtung der Varianten B und C abgestimmt.

Vierzehn Mitglieder der Gemeindevertretung haben dem Beschlussantrag zugestimmt, ein Mitglied war dagegen, kein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über einen Grundstücksverkauf verhandelt. Es handelte sich dabei um ein Grundstück im Eigentum der Gemeinde, auf dem ein Gebäude im Eigentum von Privatleuten steht. In Anlehnung an Verfahren nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz schlug die Verwaltung den Verkauf des Grundstücks an den Hauseigentümer vor. Dem folgten die Mitglieder der Gemeindevertretung nicht. Dem Hauseigentümer kann die Erbbaupacht angeboten werden. Für den Fall, dass der Hauseigentümer kein Erbbaurechtsverhältnis eingehen möchte, wird die Gemeinde dem Hauseigentümer den Wert des Gebäudes auszahlen.

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.