Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 31.08.2022

Schulzendorf, den 02.09.2022

Zum Beginn der Sitzung hat der Kämmerer, Herr Reech, informiert.

 

Hackerangriff

Mit E-Mail vom 10.08.22 wurden die Mitglieder der Gemeindevertretung informiert, dass am 08.08.2022 gegen 15.00 Uhr festgestellt wurde, dass auf den beiden Servern der Grundschule Schulzendorf ein Verschlüsselungstrojaner aktiv war.

Die Gemeinde wird bei der Analyse und der Beseitigung der Schadsoftware betreut von der Firma HiSolutions. Die Festplatten werden forensisch untersucht. Der Datenschutzbeauftrage der Gemeinde Schulzendorf meldete den Vorfall bei der Landesdatenschutzbeauftragten. Bei der Polizei wurde eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Bei dem vorherigen Angriff in der Grundschule im vergangenen Jahr wurde ebenfalls die Hilfe von HiSolutions in Anspruch genommen und der Datenschutzbeauftragte informiert. Eine Anzeige bei der Polizei erfolgte damals nicht.

 

Grundsteuerreform

Aktuelle Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Grundsteuerwerterklärung sind auf der Internetseite www.schulzendorf.de hinterlegt. Dort kann auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die elektronische Erklärung mit Elster abgerufen werden. Gegenwärtig laufen die Vorbereitungen für die Grundsteuerwerterklärung von gemeindeeigenen Grundstücken.

 

Widerspruch Kreisumlage

Mit Schreiben vom 16.08.2022 hat die Gemeinde fristwahrend Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid vom 14.07.2022 erhoben. Hintergrund ist, dass Fragen zur Zulässigkeit, Rechtmäßigkeit bzw. Zweckmäßigkeit sowie der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der differenzierten Kreisumlage (Schulkostenbeitrag) im Vorfeld nicht beantwortet worden sind. In der Zwischenzeit hat eine Beratung und mit dem Landkreis stattgefunden. Der Landkreis sicherte zu, die aufgeworfenen Fragen schriftlich zu beantworteten.

 

Verwahrentgelt

Die Europäische Zentralbank hat mit Wirkung zum 27.07.2022 die Leitzinsen erhöht. Seitdem muss die Gemeinde bei den Banken kein Verwahrentgelt mehr bezahlen.

 

Verzögerungen im Geschäftsablauf GB3

Es kommt derzeit immer noch zu Verzögerung im Geschäftsablauf im Geschäftsbereich der Kämmerei. Dies betrifft

- die Verbuchung von Kontoauszügen in der Kasse

- die Aufgaben der Vollstreckung in der Kasse

- die Festsetzung der Grundsteuer, Gewerbesteuer, Zweitwohnungssteuer sowie Vergnügungssteuer

- die Fertigstellung des Haushaltsentwurfs.

Ursachen sind vor allem krankheitsbedingte Ausfälle, die Einarbeitung neuer Mitarbeiter und der erhöhte Arbeitsanfall z.B. durch die Grundsteuerreform und den Zuwachs an Grundstücken.

 

Einführung der Umsatzsteuer § 2b UStG

Für die Gemeinde Schulzendorf tritt zum 01.01.23 die Neuregelung zur Umsatzsteuer juristischer Personen des öffentlichen Rechts in Kraft. Gegenwärtig sind die möglichen Fälle identifiziert worden. Im nächsten Schritt sind die Erkenntnisse auszuwerten und zu beurteilen. Hierzu ist beabsichtigt, steuerliche Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Auch hier kommt es bei der Umsetzung zu Verzögerungen im Geschäftsablauf aus den bereits genannten Gründen.

 

Haushalt 2023

Die Mittelanmeldung der Fachbereiche ist abgeschlossen. Nach vorläufigen Zwischenstand übersteigen die geplanten Aufwendungen die geplanten Erträge um ca. 4 Millionen Euro. Dabei sind die Abschreibungen noch nicht berücksichtigt. Ein ausgeglichener Haushalt ist so nicht erreichbar. Der Haushaltsausgleich wird zunehmend schwieriger und nimmt zusätzliche Zeit in Anspruch. Die Planung nach Budgets konnte bisher nicht umgesetzt werden, da dafür zusätzliche Vorbereitungszeit (Anpassen der Budgets) erforderlich ist. Das Gespräch mit den Geschäftsbereichsleitern ist für den 1.09.2022 angesetzt.

 

Jahresabschlüsse

Momentan sind noch zwei Jahresabschlüsse rückständig: 2019 und 2020. Diese wurden erstellt und vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) bereits geprüft. Die Korrekturen des Rechnungsprüfungsamtes wurden im Zahlenwerk umgesetzt. Danach erfolgte eine entsprechende Aktualisierung des Anhanges zum Jahresabschluss 2019. Der Jahresabschluss 2019 wurde entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung verkürzt erstellt. Momentan wird an der Aktualisierung aller Bestandteile des Jahresabschlusses 2020 gearbeitet, der ohne Verkürzung erstellt wird. Dessen Fertigstellung ist in der zweiten Hälfte September geplant. Danach erfolgt eine abschließende Prüfung vom RPA. Die Erstellung des aktuellen Jahresabschlusses 2021 verzögert sich auf Grund der Priorität der Arbeiten zur Einführung der Umsatzsteuer nach § 2b UStG.

 

Anschließend wurde über den Stand der Gemeindefinanzen informiert.

Der Bestand an Zahlungsmitteln lag am 26.08.2022 bei 14.163.084,86 €. Die Ergebnisrechnung sah am 26.08.2022 Erträge in Höhe von 12,3 Mio € und Aufwendungen in Höhe von 10,4 Mio € vor. Die Finanzrechnung zeigte am 26.08.2022 Einzahlungen in Höhe von 12,3 Mio € und Auszahlungen in Höhe von 9,3 Mio €. In das Jahr 2022 wurden Ermächtigungen in Höhe von 9,6 Mio € übertragen, davon wurden 5,7 Mio € ausgezahlt. In 2022 sind Investitionen in Höhe von 2,6 Mio € geplant, bisher wurden 780.000 € umgesetzt.

 

Weiterhin wurde über die Personalsituation informiert. In der Verwaltung sind zurzeit 4,5 Vollbeschäftigteneinheiten unbesetzt. Im Erzieherbereich besteht zurzeit eine Überbelegung von 1,3 Vollbeschäftigteneinheiten.

 

Zu den Informationen wurden Fragen beantwortet.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5.1 wurde über Grenzen der Gewerbeentwicklung in Wohngebieten berichtet und diskutiert. In der Gemeinde Schulzendorf sind keine Gewerbeflächen verfügbar. Gewerbeansiedlungen sind nur untergeordnet und unter bestimmten Bedingungen in Wohngebieten genehmigungsfähig, deshalb kaum zu erwarten. Außerdem hat die Gemeindevertretung einen Grundsatzbeschluss gefasst, nach dem die Innenentwicklung vor Außenentwicklung verfolgt werden soll. In der Ernst-Thälmann-Straße plant ein Vorhabenträger die Errichtung einer Physiotherapie, die nur unter enormen Einschränkungen auch der Wirtschaftlichkeit umgesetzt werden könnte. Eine Umsetzung wäre nach einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan möglich. In dem Zusammenhang gibt es Überlegungen, einen Bebauungsplan für einen größeren Teil der Ernst-Thälmann-Straße anzustreben, um damit weiteres Gewerbe in der Straße zu ermöglichen. Ein großer Bebauungsplan würde weitaus mehr Zeit in Anspruch nehmen, als ein kleiner vorhabenbezogener B-Plan. Im Ausschuss wurde darüber diskutiert, ob eine schnellere Lösung für eine Physiotherapie oder eine längerfristige Planung für einen großen Teil der Straße für die Gemeinde sinnvoller wäre. Die Fraktionen CDU/FDP und Bürgerbündnis haben sich für die schnelle Lösung ausgesprochen. Die Fraktion SPD favorisiert eine größere Maßnahme und möchte nicht auf einzelne Anliegen von Vorhabenträgern eingehen. Die Fraktion Grüne sieht in der Errichtung einer Physiotherapie eine große Wirkung für die Gesellschaft in Schulzendorf und strebt deshalb eher die kleine Lösung an. Die Fraktion die Linke wollte sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht für einen Weg entscheiden. Zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung sollen von der Verwaltung Beschlussvorlagen für drei Varianten vorgelegt werden. 1. Variante soll die vorhabenbezogene kleine Lösung für eine Physiotherapie sein, 2. Variante soll die größere Lösung für die Ernst-Thälmann-Straße von der Ortsgrenze zu Eichwalde bis zum Ortszentrum sein und eine dritte Variante könnte eine Lösung für die gesamte Ernst-Thälmann-Straße sein, um dort die Ansiedlung von Gewerbe zu ermöglichen.

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.