Sitzung des Hauptausschusses am 07.09.2022

Schulzendorf, den 08.09.2022

Zum Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert.

Vandalismus in der Gemeinde Schulzendorf

In den letzten Monaten sind mehrere vorsätzliche Beschädigungen an Einrichtungen der Gemeinde zu vermerken. Es wurden im Wohngebiet Ritterschlag ein Bewässerungssack mit Baum angezündet, die Hinterwandglasscheibe einer Buswartestelle in der Miersdorfer Straße zerstört, auf dem Gelände der Butze wurden die Stromleitungen und die Fallrohre am Unterstand hinter dem Gebäude eingerissen und die Fassade und Fenster des Gebäudes beschädigt. Die Summe der Schäden beläuft sich auf mehrere Tausend Euro.

 

Haushaltsplanung 2023

Die erste Zusammenfassung und Aufbereitung der Zuarbeiten der Bedarfe der Geschäftsbereiche weist für den Haushaltsentwurf 2023 ein Defizit von ca. 4 Millionen Euro aus. Aktuell wird innerhalb der Verwaltung nach Einsparmöglichkeiten gesucht. Die Geschäftsbereiche haben sich Anfang September dazu abgestimmt.

 

Personalsituation

Die Kitaverwaltung arbeitet noch immer mit einem Personaldefizit von 30%, welches voraussichtlich noch bis zum 30.09.2022 andauert. In den einzelnen Betreuungseinrichtungen konnten voraussichtlich für alle freien Erzieherstellen die notwendigen Mitarbeiter durch Ausschreibungen gewonnen werden. Weiter haben Praktikanten im Hort und in der Kita Löwenzahn in der 34. Kalenderwoche ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer Qualifizierung zum Erzieher aufgenommen. In der Personalverwaltung werden Mitarbeiterinnen auf eigenen Wunsch ausscheiden. Ersatzbewerbungen liegen vor. Voraussichtlich werden diese Stellen ab Oktober wieder besetzt. Aktuell konnten zwei Praktikanten für die Verwaltung gewonnen werden.

 

Verpflegung in Schule und Kita

Auf Grund der nicht planbaren Rohstoff – und Energiekostensteigerungen, hat die Verwaltung Vertragsänderungen bei der Verpflegung in Schule und Kita zum 01.08.2022 vorgenommen. In den Kitas kostet ein Mittagessen zukünftig zwischen 3,17€ und 3,43 €. Der Elternbeitrag nach der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Kitas liegt unverändert bei 1,50 €

 

Interimskita

Die Kita hat Anfang August ihren Betrieb aufgenommen und ist seit dem 01.09.2022 nahezu ausgelastet.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 wurde über Grenzen der Gewerbeentwicklung in Wohngebieten berichtet und diskutiert. In der Gemeinde Schulzendorf sind keine Gewerbeflächen verfügbar. Gewerbeansiedlungen sind nur untergeordnet und unter bestimmten Bedingungen in Wohngebieten genehmigungsfähig, deshalb kaum zu erwarten. Außerdem hat die Gemeindevertretung einen Grundsatzbeschluss gefasst, nach dem die Innenentwicklung vor Außenentwicklung verfolgt werden soll. In der Ernst-Thälmann-Straße plant ein Vorhabenträger die Errichtung einer Physiotherapie, die nur unter enormen Einschränkungen auch der Wirtschaftlichkeit umgesetzt werden könnte. Eine Umsetzung wäre nach einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan möglich. In dem Zusammenhang gibt es Überlegungen, einen Bebauungsplan für einen größeren Teil der Ernst-Thälmann-Straße anzustreben, um damit weiteres Gewerbe in der Straße zu ermöglichen. Ein großer Bebauungsplan würde weitaus mehr Zeit in Anspruch nehmen, als ein kleiner vorhabenbezogener B-Plan. Im Ausschuss wurde darüber diskutiert, ob eine schnellere Lösung für eine Physiotherapie oder eine längerfristige Planung für einen großen Teil der Straße für die Gemeinde sinnvoller wäre. In einer Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 14.09.2022 sollen drei B-planvarianten dazu behandelt werden.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 wurde die Berichtsvorlage Nr. (BV/05/22) über die Unwirksamkeit der Bebauungspläne „Zum Mühlenschlag“ aus den Jahren 1994 und 2019 erläutert. Nach einem Gutachten sind diese B-Pläne mit Ewigkeitsmängeln behaftet und haben nie eine Wirksamkeit erlangt. Tatsächlich wurden aber Gebäude nach Vorgaben aus den B-Plänen geplant und errichtet. Diese Gebäude bleiben natürlich bestehen. Allerdings ist das Siedlungsgebiet Zum Mühlenschlag nun als Siedlungsgebiet nach § 34 des Baugesetzbuches zu bewerten. Die bisher unbebauten Flächen, bzw. die Flächen, für die es keine Baugenehmigung gibt, sind nicht bebaubar, weil sie zum Außenbereich zählen. Für diese Flächen müsste ein neuer Bebauungsplan beschlossen werden, damit sie bebaubar werden. Das Gutachten ist im Bürgerinformationssystem in den Unterlagen zu dieser Sitzung einsehbar.

 

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von der frühzeitigen Beteiligung im Aufhebungsverfahren der B-Pläne „Zum Mühlenschlag“ aus den Jahren 1994 und 2019. Obwohl diese B-Pläne unwirksam sind, sollten sie aufgehoben werden, um den Zustand zu bereinigen.

Vier Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei Mitglieder waren dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten.

 

 

Der Tagesordnungspunkt 7.2 handelte von der Billigung des Vorentwurfs und der frühzeitigen Beteiligung des B-Plans Nr. 03-02a „Zum Mühlenschlag“. Mit diesem B-Plan ist beabsichtigt, Regelungen für das Wohngebiet zu schaffen, die den ruhenden Verkehr aus dem Gebiet verbringen und Maßnahmen zur Regenentwässerung zu fördern. Die Arbeit an diesem Vorhaben brachten erst die Ewigkeitsmängel der bisherigen B-Pläne zu Tage.

Zwei Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, drei Mitglieder waren dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Der Radweg an der L402 war Thema des Tagesordnungspunktes 7.3. Die Gemeinde Schulzendorf plant mit der Gemeinde Zeuthen einen Radweg entlang des Wüstemarker Wegs und der Dahlewitzer Chaussee von Miersdorf bis zum Kreisverkehr Richtung Kiekebusch oder Waltersdorf. Es werden nun die Entwurfs- und Genehmigungsplanungen erstellt und die Finanzierung muss beschlossen werden. An der Landesstraße L402 plant das Land keine Investition, deshalb müssen die Beiden Gemeinden den Radweg anteilig selbst finanzieren.

Alle Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, an dieser Abstimmung haben aber nur sechs Mitglieder teilgenommen.

 

 

Die letzte Beschlussvorlage handelte von einer Konzeptvergabe. Die Gemeinde denkt darüber nach, Grundstücke der Gemeinde zu vermarkten. Sie sollen nicht verkauft werden und im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages überlassen werden. So bleiben die Grundstücke im Eigentum der Gemeinde, können aber wirtschaftlich genutzt werden. Die Konzeptvergabe ist ein Instrument der Stadtplanung, bei dem ein Festpreis festgelegt werden kann und die Umsetzung des zu erreichenden Konzepts bei der Vergabeentscheidung zu 100 Prozent gewichtet wird. Im Vergleich zu Konzeptvergaben im großen Stil von Großstädten soll hier im kleinen Rahmen versucht werden, ein Grundstück nicht wohlhabenden Nutzern zu überlassen, sondern soziale Belange bei der Vergabe zu berücksichtigen. Damit soll im Wohngebiet eine soziale Ausgewogenheit erhalten bleiben. Mit einem Grundstück soll das Verfahren ausprobiert werden. Mit den dann gewonnenen Erfahrungen könnte man an die Vermarktung weiterer Grundstücke gehen.

Drei Mitglieder des Hauptausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, kein Mitglied war dagegen, vier Mitglieder haben sich enthalten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt „verschiedenes“ hat Frau Tauche an den Tag des offenen Denkmals am 11.09.2022 erinnert und empfahl den Besuch der Patronatskirche.

 

 

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.