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Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 14.09.2022

Schulzendorf, den 16.09.2022

Zum Beginn der Sitzung hat die Verwaltung informiert, dass sie den Beschlussantrag „1. Änderung des Flächennutzungsplanes“ des Tagesordnungspunktes 7.4 zurück zieht, weil er noch nicht entscheidungsreif ist.

Informationen zum Baugeschehen wurden nicht vorgetragen, die letzte Sitzung fand vor drei Wochen statt. Neuigkeiten haben sich nicht ergeben.

 

Auf den Vortrag über den Zeitplan der Durchführung der Bebauungsplanverfahren wurde verzichtet. Der Tagesordnungspunkt 5 wurde nicht weiter behandelt.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 hat Herr Sonntag aufgezählt, welche Arbeiten zu den Aufgaben des Bauhofes gehören. Unterschieden wird in Einzelaufträge und Daueraufträge, die i.d.R. zur Sicherung oder Wiederherstellung der Verkehrssicherheit oder zur Beseitigung von potentiellen Gefahrenstellen dienen. Hierzu gehören z.B. die Pflege der Grünanlagen, die Baumpflege, die Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Geh- und Radwegen, Grabensysteme, Brückenanlagen, Stadtmobiliar, die Müllentsorgung, die Friedhofsunterhaltung, Spielplätze, der Winterdienst und Hausmeisterdienste in den gemeindlichen Einrichtungen.

 

 

Es wurde verabredet, dass sich die Mitglieder des Ausschusses vor der nächsten Sitzung den Bauhof in der August-Bebel-Straße ansehen werden.

 

Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von der Entscheidung über die Weiterführung der Baumaßnahme Radweg an der L 402. Eine Behandlung des Themas fand nicht statt, es wurde gleich abgestimmt.

An der Abstimmung haben nur zwei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses teilgenommen.

Zwei stimmberechtigte Mitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, niemand war dagegen, niemand hat sich enthalten.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 7.2 sollte die Aufhebung der Bebauungspläne Zum Mühlenschlag behandelt werden. Die Bebauungspläne werden als unwirksam gesehen. Zu einer Aussprache kam es nicht.

An dieser Abstimmung haben alle fünf stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses teilgenommen.

Drei stimmberechtigte Mitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei waren dagegen, niemand hat sich enthalten.

 

Der Tagesordnungspunkt 7.3 handelte von der Billigung des Vorentwurfs und der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 03-02a Zum Mühlenschlag. Da kam es auch ohne Aussprache zur Abstimmung.

Drei stimmberechtigte Mitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei waren dagegen, niemand hat sich enthalten.

 

Der neue Tagesordnungspunkt 7.4 handelte von dem Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 Ernst-Thälmann-Straße 32. Dort plant ein Vorhabenträger die Errichtung einer Physiotherapie. Dieses Thema wurde bereits in einigen Sitzungen behandelt.

Alle stimmberechtigten Mitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

Aus der Diskussion über das Projekt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans des Tagesordnungspunktes 7.4 ergaben sich in den vorangegangenen Sitzung Diskussionen über Möglichkeiten der Gewerbeansiedlungen in der Ernst-Thälmann-Straße. Die Verwaltung wurde gebeten, dazu einen Beschlussvorschlag zu erarbeiten, der dann in den Gremien diskutiert werden sollte. Dies geschah unter dem neuen Tagesordnungspunkt 7.5. der Gedanke dieser Beschlussvorlage ist die Festlegung der Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke an der Ernst-Thälmann-Straße südlich vom Ortszentrum zwischen Illgenstraße, Clara-Zetkin-Straße und Richard-Wagner-Straße. Es wurde darüber gesprochen, dass in diesem Gebiet die Ansiedlung von Gewerbe möglich sein soll. Hier geht es nur um die Festlegung der Nutzung. Da es sich hier aber meist nur um bewohnte Privatgrundstücke handelt, soll ein Bebauungsplan die Umgestaltung in Geschäftshäuser und die Wohnbebauung in zweiter Reihe ermöglichen. Für dieses Areal gibt es keinen Vorhabenträger oder konkrete Bauabsichten. Dieser Tagesordnungspunkt sollte zur Diskussion über die Gestaltung des Areals anregen. Mitglieder des Ausschusses wollen das Thema gerne in weiteren Ausschusssitzungen behandeln. Andere lehnen die Arbeit an weiteren Bebauungsplänen ab. Trotzdem wurde eine Empfehlung abgegeben.

Drei stimmberechtigte Mitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, niemand war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

 

Eine weitere Idee der Gestaltung der Ernst-Thälmann-Straße wurde unter dem neuen Tagesordnungspunkt 7.6 behandelt. Hier ging es um die Fläche nördlich der Ernst-Thälmann-Straße auf Höhe der Siedlung Ritterschlag. Da kann man sich einen Gewerbepark vorstellen. Es wurde festgestellt, dass die Flurstücke im Privatbesitz sind und eine Beplanung die Grundstücke enorm aufwerten würde. Über die Notwendigkeit, dort Gewerbeansiedlungen zu ermöglichen, wurde kontrovers diskutiert.

Zwei stimmberechtigte Mitglieder haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, ein Mitglied hat sich enthalten. An der Abstimmung haben sich nur vier Mitglieder beteiligt.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ wurde nichts vorgetragen.

 

Anschließend begann der nichtöffentliche Teil der Sitzung, in dem es um die Bebauung in zweiter Reihe in einem ganz konkreten Fall ging.

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.