Die 7. Wahlperiode des Rates der Stiftung für das sorbische Volk endet im März 2023

Schulzendorf, den 11.10.2022

Auf der Grundlage der Protokollnotiz zum Artikel 7 Absatz 1 des Staatsvertrags zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen benennt der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden die Vertreterinnen und Vertreter der Brandenburgischen Sorben/Wenden für den Stiftungsrat.

 

Der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden ruft alle sorbischen/wendischen Verbände und Vereinigungen auf, Kandidatinnen und Kandidaten für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt für die Wahlperiode 2023-2027 vorzuschlagen. Das Vorschlagsrecht haben alle natürlichen und juristischen Personen. Reichen Sie bitte Ihre Vorschläge bis zum 15. November 2022 schriftlich ein.

 

Die Kandidatinnen und Kandidaten sollten folgende Bedingungen erfüllen:

 

  • das passive Wahlrecht im Land Brandenburg, (Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Brandenburg wohnt.),

 

  • Kenntnisse der sorbischen/wendischen Sprache,

 

  • Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der sorbischen/wendischen Kultur,

 

  • die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung bei Entscheidungen über künftige Strukturen, über Prioritäten der Projektförderung und über die finanzielle Ausgestaltung der sorbischen/wen-dischen Institutionen,

 

  • die Bereitschaft mit anderen sorbischen/wendischen Gremien zusammen zu arbeiten.

 

Der Sorben/Wenden-Rat lädt alle Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Informationsgespräch am 29. November 2022 ein. Senden Sie bitte Ihre Vorschläge mit dem vollständigen Fragebogen an folgende Adresse:

 

Landtag Brandenburg

Vorsitzende des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden

Kathrin Schwella

Alter Markt 1

14467 Potsdam