Schulzendorf Broschüre

Sachsen vernetzt
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 12.10.2022

Schulzendorf, den 17.10.2022

Zum Beginn der Sitzung hat der Kämmerer, Herr Reech, über den Stand der Gemeindefinanzen informiert.

 

Bestand an Zahlungsmitteln

Zum 30.09.2022 beträgt der Bestand an Zahlungsmitteln 12.338.932,03 €.

 

Information zur Ergebnisrechnung

Am 30.09.2022 war der Stand der Erträge bei 14.707.375,78 € und der Stand der Aufwendungen bei 11.978.789,80 €.

 

Information zur Finanzrechnung

Am 30.09.2022 war der Stand der Einzahlungen bei 13.022.737,22 € und der Stand der Auszahlungen bei 11.253.080,29 €.

 

Information zum Stand der Ermächtigungen

In das Jahr 2022 wurden Ermächtigungen in Höhe von 9.645.213,04 € übertrage. Davon wurden bis zum 30.09.2022 6.033.774,58 € umgesetzt.

 

Information zum Stand der Investitionen

Im Jahr 2022 sind Investitionen in Höhe von 2.614.028,00 € geplant, davon sind bis zum 30,.09.2022 798.871,60 € umgesetzt.

 

Überplanmäßige Ausgabe (Üpl) Verwahrentgelt

Folgende überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung ist der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen:

Die Kreditinstitute haben zum Rechnungsabschluss 30.09.2022 die Verwahrentgelte III. Quartal abgerechnet. Die Mittel in der Haushaltsstelle 1.1.1.03.02.543105 sind nahezu vollständig für die Verwahrentgelte l. Quartal und II. Quartal sowie für Kontoführungsgebühren verbraucht worden. Das Ill Quartal fällt zwar geringer aus, da Verwahrentgelt ab 27.7.2022 nicht mehr zu bezahlen ist. Die zur Verfügung stehenden Mittel reichen jedoch nicht mehr aus.

Eine Umbuchung kam nicht in Betracht, da keine Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen aus dem Budget 2 (Finanzmanagement, Verwahr/Vorschusskonten, Wirtschaftsförderung) zur Verfügung stehen. Die Deckungsmittel stehen im Budget 6 (Ver- und Entsorgung, Allgemeine Finanzwirtschaft) zur Verfügung. Der Üpl ist erforderlich, da die Aufwendung/Auszahlung unabweisbar ist. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen in der Buchungsstelle 6.1.1.01.411100 Schlüsselzuweisungen vom Land. Einer Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf es nicht, da der in der Haushaltssatzung festgelegte Betrag von 20.000 € nicht überschritten wird.

 

Unvermutete Kassenprüfung

Am 01.09.2022 fand eine unvermutete Kassenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt statt. Die Feststellungen werden in den nächsten Tagen mit dem RPA ausgewertet und eine Stellungnahme wird vorbereitet. Anschließend werden der Bericht und die Stellungnahme der Gemeindevertretung zur Verfügung gestellt.

 

Ausschreibung Digitalpakt Schule

Die Ausschreibung zum Digitalpakt ist erfolgt und die Angebote sind ausgewertet worden.

3 Lose wurden ausgeschrieben.

Los 1: Beschaffung von Netzwerktechnik für die Grundschule

Los 2: Beschaffung von Klimatechnik (Serverraum) für die Grundschule

Los 3: Beschaffung von Interaktiven Displays für die Grundschule

Für Los 2 sind keine Angebote eingegangen. Für die übrigen Angebote gilt, sobald die Informations- und Wartepflichten abgelaufen sind, können die Aufträge vergeben werden.

 

Ausschreibung steuerliche Beratungsleistungen

Die Ausschreibung für steuerliche Beratungsleistungen zur Einführung dr Mehrwertsteuer ist erfolgt. Derzeit erfolgt die Prüfung der Angebote.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 wurde über Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung und wirtschaftliche Betätigungen der Gemeinde informiert.

Ziele der Wirtschaftsförderung könnten sein:

o Unterstützung von Investitionsvorhaben (materiell, personell, finanziell)

o Verlagerung von Unternehmenssitze und Produktionsstandorte auf potentielle

Standorte

o Ausnutzen steuerlicher Vorteile – Konkurrenz z.B. der Hebesätze der Gemeinden

o Ausnutzen von Beihilfen durch öffentliche Gelder und Gewährleistungen für

nichtöffentliche Unternehmen, die hierfür keine oder keine adäquate Gegenleistung

erbringen – Subventionswettlauf

o Kommunale und regionale Standortentwicklung

o Standortanalyse, Wirtschaftsförderungskonzepte

Erwartungen:

o Beschäftigungszuwachs

o Steuermehreinnahmen

o Attraktivitätsgewinn

Beispiele dafür könnten sein:

o Gewerbe- und Industrieflächen zur Verfügung stellen

o Büro– und Dienstleistungsflächen zur Verfügung stellen

o Senkung der Hebesätze

o Anbieten von Krediten oder Förderungen

o Unterstützung von Start-Ups

o Schaffung von Technologieparks und Gründerzentren usw.

o Bestandspflege vorhandener Unternehmen

o Technologie- und Existenzgründerberatung

o Vermittlung qualifizierter Fachkräfte

o Qualifizierung von Mitarbeitern

o Vermittlung von Ausbildung und Berufschulen

o Beratung zu öffentlichen Fördermitteln

o Gründungsberatung

o Neuansiedlungen

o Kooperationsvermittlung

o Beratung zu Problemen an Standorten

 

Wirtschaftliche Betätigungen der Gemeinde könnten sein:

Rahmenbedingungen für Aufgaben und Leistungen der Gemeinde

- Betätigung dient öffentlichen Zweck

- Betätigung dient der Daseinsvorsorge (die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen für die Allgemeinheit, also Verkehrs- und Beförderungswesen, Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe, Schwimmbäder, Feuerwehr usw. - die Mehrung des Gemeinwohls

- dem öffentlichen Wohl verpflichtet,

- Pflichtaufgaben (etwa Meldewesen, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung…)

- freiwillige Leistungen nach finanzieller Leistungsfähigkeit (meist im Sozial- und Kulturbereich wie Theater, Sport, Stadtbibliothek)

- Gemeinwirtschaftlichkeit, nicht Gewinnmaximierung

- Kostendeckungsprinzip: Abgaben nicht höher als die Kosten.

 

 

Die Gemeinde hat nach der Brandenburger Kommunalverfassung zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge, soweit vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,  im Übrigen aus Steuern, zu beschaffen.

Die Gemeinde darf sich zur Erledigung von Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft wirtschaftlich betätigen, wenn

1. der öffentliche Zweck dies rechtfertigt, wobei die Gewinnerzielung allein keinen ausreichenden öffentlichen Zweck darstellt, und

2. die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht.

Kommunale Unternehmen könnten

- Ver- und Entsorgungsaufgaben (Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe)

- infrastrukturelle Aufgaben (Nahverkehr)

- strukturpolitische Aufgaben (Wirtschaftsförderungsgesellschaften)

- soziale Aufgaben (Behindertenarbeitsbetriebe, Krankenhäuser, Pflegeheime,

Wohnraumvermittlungsgesellschaften)

- wirtschaftspolitische Aufgaben (Beteiligung an Sparkassen)

- technische Aufgaben (Datenverarbeitungszentren)

- ökologische Aufgaben (Gartenbaubetriebe) sein.

Das Thema wurde nicht weiter behandelt.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 wurde über Energiesparmöglichkeiten bei der Straßenbeleuchtung gesprochen. Herr Mücke hat Möglichkeiten der Energieeinsparung vorgestellt. Die Beleuchtung könne gänzlich ausgeschaltet, teilweise ausgeschaltet, später an- und früher ausgeschaltet werden und die Lichtstärke könnte reduziert werden. Diese Möglichkeiten wurden mit einer Berichtsvorlage untermauert, die im Bürgerinformationssystem hier abgerufen werden kann. Fragen dazu wurden beantwortet. Allgemeine Meinung war, dass Straßenbeleuchtung nicht gänzlich ausgeschaltet werden soll.

 

 

Der erfste Beschlussantrag handelte vom Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplan „Nr. 16 Gewerbepark Rosengarten“. Herr Mücke hat dargestellt, dass die Beschlussvorlage auf Wunsch einiger Mitglieder der Gemeindevertretung von der Verwaltung erstellt wurde, es handelt sich nicht um ein Anliegen der Verwaltung. Man stellt sich vor, dass nördliche der Ernst-Thälmann-Straße gegenüber dem Wohngebiet Ritterschlag ein Gewerbepark geplant werden könne. Ein konkretes Konzept besteht noch nicht, man könne das in dem B-Planverfahren erarbeiten.

Die SPD gab an, dass sie keine Kosten der Gemeinde in dem Verfahren aufwenden möchte. Es soll kein Mischgebiet, sondern nur ein Gewerbegebiet geplant werden.

Die Fraktion Die Grünen möchten die Kosten von den Eigentümern tragen lassen.

Die Fraktion Bürgerbündnis möchte keinen B-Plan für dieses Gebiet.

Die Fraktion CDU/FDP sieht die Idee sehr kritisch, die Eigentümer sollen die Kosten tragen.

Drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, zwei waren dagegen, niemand hat sich enthalten.

 

 

Der letzte Beschlussantrag des Abends handelte von der Regenentwässerung in der Weimarer Straße. Zum Beschlussantrag wurden keine weiteren Erläuterungen abgegeben. Herr Mücke hat darauf hingewiesen, dass im Beschlusstext der Hinweis stehen sollte, dass für die Maßnahme Geld in den Haushalt 2023 eingestellt werden sollte. Eine Lösung für das Problem könnte eine Ertüchtigung der Mulden und ein Ableitungssystem zum Graben sein.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

Die Unterlagen zur Sitzung sind unter dem Datum der Sitzung im Bürgerinformationssystem abrufbar.