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Fluglärm nach 22 Uhr – die Schutzgemeinschaft geht dagegen vor

Schulzendorf, den 01.11.2022

Die Schutzgemeinschaft (Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e.V.) versteht sich als Interessengemeinschaft von derzeit acht Kommunen des Flughafenumfeldes von Schönefeld. Wir fordern nicht nur, dass über unseren Köpfen während der gesetzlich geschützten Nachtruhe nicht geflogen wird, sondern wir sind auch darauf bedacht, dass ein möglichst großes Maß an aktivem Lärmschutz für die im Flughafenumfeld lebenden Menschen erreicht wird. Ziele der Schutzgemeinschaft sind insbesondere im Zusammenhang mit der Standortentscheidung für einen Großflughafen in der Region:

* der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm, Schadstoffen und sonstigen Gefährdungen durch den Flugverkehr,

* die Reduzierung und Verhinderung vorliegender und künftiger Belastungen,

* der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Bürger gemäß Grundgesetz u.a.

 

In diesem Zusammenhang haben der Verein Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e.V., die BVF (Bundesvereinigung gegen Fluglärm) e.V. und die Bürgermeister von Ludwigsfelde, Blankenfelde-Mahlow, Schulzendorf, Zeuthen, Grünheide, Erkner und Eichwalde dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg als übergeordnete Behörde der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) im LBV ein Schreiben zugesandt, indem das MIL aufgefordert wird, umgehend durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass das dem PFB (Planfeststellungsbeschluss zum BER) zugrundeliegende Konzept des Abschwellens des Fluglärms umgehend, spätestens ab der nächsten Flugplanperiode, eingehalten wird und in der 1. Nachtstunde weniger Flugbewegungen stattfinden als in der 1. Abendstunde.

Jörg Jenoch, der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft und Bürgermeister der Gemeinde Eichwalde, sagte dazu: „Wir wollen diesen zunehmenden Fluglärm ab 22 Uhr stark eingrenzen und fordern deshalb die zuständige Behörde auf, endlich ihre Aufgaben zu erledigen.“

Weiterhin fordern die o.g. Unterzeichner noch, dass die FBB in ihren Fluglärmberichten genau über die Nutzung in den Randzeiten berichtet und dass der anwaltliche Vertreter der Schutzgemeinschaft Akteneinsicht die von der LUBB zur Überprüfung der Einhaltung des Lärmschutzkonzepts des PFB im Sinne des Antrags erhobenen Daten erhalten soll. Damit wollen sich die Unterzeichner auch für eine evtl. gerichtliche Überprüfung wappnen, wobei dies eigentlich nicht notwendig sein sollte, da wie im GG Artikel 20 formuliert, die vollziehende Gewalt ja an Gesetz und Recht gebunden ist und der PFB aus unserer Sicht ein Abschwellen der Starts und Landungen nach 22 UHR gebietet.