Schulzendorf Broschüre

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Frühzeitige Beteiligung entfällt

Schulzendorf, den 18.11.2022

Die Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für den

 

Bebauungsplan Nr. 03-02a „Zum Mühlenschlag“

 

im Zeitraum vom 22. November 2022 bis 22. Dezember 2022 muss leider entfallen. Neue Termine (voraussichtlich Januar/Februar 2023) werden ortsüblich bekannt gemacht.

 

Auch die Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die

 

Aufhebung Bebauungsplan „Zum Mühlenschlag“ einschließlich Aufhebung der 1. Änderung –Aufhebungssatzung –

 

im Zeitraum vom 22. November 2022 bis 22. Dezember 2022 muss leider entfallen. Neue Termine (voraussichtlich Januar/Februar 2023) werden ortsüblich bekannt gemacht.