Sitzung des Ausschusses Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 22.11.2022

Schulzendorf, den 23.11.2022

Zum Beginn der Sitzung hat die Geschäftsbereichsleiterin Soziales, Bildung, Kultur, Frau Wieczorek, informiert.

Schulerweiterungsbau

Die Bauabnahme ist weiterhin für den 1. Dezember 2022 angekündigt. Geplant ist anschließend zunächst die Container bis zum Jahresende freizuziehen und dann sukzessive entsprechend der Schulwünsche den Umzug zu realisieren.

 

Jugendarbeit

Am 11.11.2022 fand das Jahresgespräch mit dem KJV und dem Landkreis statt.

Es wurde für 2022 ein positives Fazit gezogen. Künftig wird ZEWS eine eigene Planungsregion in der Jugendhilfeplanung darstellen. Schwerpunkte in Schulzendorf waren das Terrain um die Butze und die Grundschule.

 

Kitaneubau Brückenstraße

Der Fachbereich Hochbau klärt aktuell das Ausschreibungsprocedere mit der Vergabestelle. Anschließend werden die notwendigen Unterlagen zusammengestellt.

 

Auslastungssituation in den gemeindlichen Kita

•           Die Hortkapazität von 395 Plätzen ist derzeit voll ausgelastet.

•           In der Kita Hollerbusch gibt es 104 Plätze. Betreut werden 104 Kinder.

•           In der Kita Löwenzahn gibt es 130 Plätze. Betreut werden 130 Kinder.

•           In der Kita Märchenland gibt es 93 Plätze. Betreut werden 87 Kinder. Die Besonderheit ist hier, dass nur Plätze im Ü3 Bereich frei sind, für die jedoch bereits Anmeldungen vorliegen.

Personalsituation in den gemeindlichen Kita zum Stand 01.11.2022

•           Hort: -0,6 VZE

•           Hollerbusch: +1,87 VZE(aber 1,8 Langzeitfehlende)

•           Löwenzahn:  +2,28 VZE

•           Märchenland:  -0,1 VZE, da noch Kinder kommen wird noch 1 pädagogische Fachkraft benötigt

Sollten die Vorstellungsgespräche in der 48. KW erfolgreich verlaufen, können aktuell alle notwendigen Erzieherstellen besetzt werden, incl. der 2 zusätzlichen Stellen über den Personalschlüssel hinaus.

 

 

Anschließend wurde ausführlicher über die Schulerweiterung und die geplante Kita Brückenstraße informiert. Die wichtigsten Informationen wurden bereits in der Information von Frau Wieczorek vorgetragen.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 wurde über den öffentlich rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis gemäß § 12 Abs. 1 Kitagesetz (KitaG) informiert und diskutiert.

Der Vertrag mit dem Landkreis Dahme-Spreewald wurde nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.10.2021 am 18.11.2021 von Seiten der Gemeinde gekündigt. Die Kündigungsfrist läuft bis zum 31.12.2022. Am 07.04.2022 fand eine Videokonferenz mit dem Landrat und dem zuständigen Beigeordneten statt, in der die Gemeinde die Gründe der Kündigung erläutert hat. Inhalt des Vertrages ist die Übernahme folgender Aufgaben des Landkreises durch die Gemeinde:

  • Prüfung und Feststellung des Kitarechtsanspruchs,
  • Umsetzung des Rechtsanspruchs,
  • Prüfung und Gewährleistung längerer Betreuungszeiten,
  • Prüfung und Gewährung des Wunsch- und Wahlrechts,
  • Finanzierung der Tagespflege,
  • Festsetzung und Erhebung der Elternbeiträge und des Essensbeitrags bei den Tagespflegestellen.

Die Gemeinde kann zurzeit nicht ausreichend Kitaplätze zur Verfügung stellen. Sie war klagen durch Eltern auf die Umsetzung des Kitaanspruchs ausgesetzt. Im Zuge dieser Klagen sind der Gemeinde Kosten entstanden, die aus Sicht der Gemeinde der Landkreis zu tragen hat. Um eine Änderung des Vertrages zu erwirken, hat die Gemeindevertretung beschlossen, den Vertrag zu kündigen, damit die Aufgaben wieder vom Landkreis übernommen werden.

Am 30.06.2022 fand ein Gespräch in Lübben mit dem zuständigen Beigeordneten, der Gemeinde und Vertretern der Kreisarbeitsgemeinschaft der Bürgermeister des Landkreises statt, um einen Weg für ein zukünftiges Verfahren zu finden. Vorgeschlagen wurde, dass der Landkreis eine Verpflichtungserklärung entwürft, mit der er die Übernahme der Kosten aus den Klageverfahren zusichert. Der Landkreis hatte der Kreisarbeitsgemeinschaft Mitte August einen Entwurf dieser Erklärung vorgelegt, die am 25.08.2022 in der Kreisarbeitsgemeinschaft diskutiert wurde. Die Mitglieder der Kreisarbeitsgemeinschaft und die Gemeinde Schulzendorf sahen die Erklärung nicht als ausreichend an, weil in dem Entwurf Kosten der Klageverfahren  vom Landkreis nicht getragen werden, wenn die Gemeinde die Pflichten aus dem Vertrag schuldhaft oder grob fahrlässig verletzt. Aus Sicht der Gemeinde ist nicht klar, ob schon fehlende Kitaplätze als eine schuldhafte oder grob fahrlässige Verletzung der Pflichten aus dem Vertrag zu sehen sind. Die Gemeinde Schulzendorf hat dem Landkreis am 30.08.2022 eine Stellungnahme zum Entwurf der Verpflichtungserklärung zugeschickt, die vom Landkreis am 14.10.2022 beantwortet wurde.

Mit diesem Wissen haben die Mitglieder des Ausschusses darüber diskutiert, ob der Vertrag mit dieser Verpflichtungserklärung erneut unterschrieben werden soll. Die Fraktionen Die Grünen, CDU/FDP und die SPD haben sich gegen einen erneuten Abschluss des Vertrages entschieden. Man wollte auch keinen alternativen Entwurf einer Verpflichtungserklärung empfehlen und schließt vorerst eine Übernahme der Pflichten aus dem Vertrag aus. Diese Meinung wurde dem Landkreis übermittelt, das Thema wird noch im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft und im Hauptausschuss behandelt.

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.