Schulzendorf Broschüre

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Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 30.11.2022

Schulzendorf, den 02.12.2022

Zum Beginn der Sitzung hat der Kämmerer, Herr Reech, über den Stand der Finanzen informiert.

Zum Beginn der Sitzung hat der Kämmerer, Herr Reech, über den Stand der Finanzen informiert.

 

Zum 24.11.2022 beträgt der Bestand an Zahlungsmitteln 13.714.033,31 €.

Am 24.11.2022 lagen die Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit bei 17.743.448,16 € und die Aufwendungen bei 14.376.185,23 €.

Am 24.11.2022 waren Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 16.699.620,85 € und Auszahlungen in Höhe von 14.233.082,53 € gebucht.

Aus dem Vorjahr wurden Ermächtigungen in Höhe von 9.645.213,04 € übertragen, davon sind bis zum 29.11.2022 6.312.329,57 € ausgegeben worden.

Im Jahr 2022 sind Investitionen in Höhe von 2.614.028,00 € geplant. Bis zum 29.11.2022 sind Rechnungen in einem Umfang von 825.201,91 € gebucht worden.

 

Folgende weitere Informationen wurden vorgetragen.

Steuerliche Beratung zur Einführung der Umsatzsteuer

Den Zuschlag für die Ausschreibung von steuerlichen Beratungsleistungen hat die Firma Terpitz Bast Ronneberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft erhalten. Nach einem Auftaktgespräch erfolgt nun die Prüfung der Satzungen, Verträge und der Leistungen der Gemeinde durch die Steuerberater.

 

Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Jahressteuergesetz 2022 ist im Finanzausschuss des Bundestages über eine erneute Verlängerung der optionalen Übergangsregelung des § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG i.V.m. § 27 Abs. 22a UStG um weitere zwei Jahre diskutiert worden. Eine solche Verlängerung der Übergangsregelung hätte zur Folge, dass die Städte und andere juristischen Personen des öffentlichen Rechts noch bis einschließlich des Jahres 2024 optional das alte Umsatzsteuerrecht anwenden können. Das Bundesfinanzministerium hat am 15. November 2022 gegenüber dem Deutschen Städtetag bestätigt, dass es an einer Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen im Bund arbeitet. Die Gemeindevertretung hatte am 02.11.2016 beschlossen, dass der Bürgermeister beauftragt wird, gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erklären, dass gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG die Gemeinde Schulzendorf den § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwendet. Am 19.08.2020 hatte die Gemeindeverwaltung im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft informiert, dass durch erneute Änderungen des Umsatzsteuergesetzes die Optionserklärung der Gemeinde, das Umsatzsteuergesetz nicht anzuwenden auch für sämtliche Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023 ausgeführt werden, fortgilt. Die Optionserklärung kann auch für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2020 nur mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres an widerrufen werden. Es ist nicht zulässig, den Widerruf auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen zu beschränken. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts musste von den Kommunen dementsprechend nicht gesondert beantragt oder erklärt werden. Es musste keine neue weitere Optionserklärung abgegeben werden. Nur für den Fall, dass eine juristische Person des öffentlichen Rechts dagegen bereits ab 1. Januar 2021 oder ab 1. Januar 2022 das neue Umsatzsteuerrecht hätte anwenden wollen, wäre ein fristgerechter Widerruf der bisherigen Optionserklärung erforderlich gewesen. Genau diese Entscheidung würde nun bevorstehen, wenn erneut die Fristen bis 31.12.2024 verlängert werden. Unser Steuerberater prüft, ob ein Widerruf der Optionserklärung erforderlich ist. Auf der nächsten Gemeindevertretersitzung wird deshalb ein entsprechender Tagesordnungspunkt vorgesehen, um in Abhängigkeit der neuen Gesetzeslage bzw. steuerlichen Auswertung reagieren zu können.

 

Unvermutete Kassenprüfung

Am 01.09.2022 fand eine unvermutete Kassenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt statt. Die Feststellungen wurden mit dem RPA ausgewertet. Der finale Prüfbericht wird hiermit vorgelegt. Die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung kann erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden.

 

Haushalt 2023

Die Anpassungen zur Herstellung eines ausgeglichenen Haushaltsplans dauern noch an. Das vorläufige Defizit der Mittelanmeldungen konnte bereits von ca. 4 Mio. Euro auf ca. 2,5 Mio. Euro reduziert werden.

 

Abnahme Schulerweiterung

Der geplante Abnahmetermin der Schulerweiterung am 01.12.2022 wurde abgesagt, weil es u. a. ein Lieferproblem mit einem Motor der Rauchwarnanlage gibt. Eine Abnahme ist nun am 12.12.2022 geplant.

 

Personalsituation

Am 30.11.2022 werden 145 Personen in der Gemeinde Schulzendorf beschäftigt. Zurzeit sind 4 VBE nicht besetzt, dabei handelt es sich um drei Stellen im Erzieherbereich und um die IT-Stelle im Rahmen des Digitalpaktes.

 

 

Anschließend wurde über Wirtschaftsförderung und wirtschaftliche Betätigungen der Gemeinde gesprochen. Herr Janßen von der Wirtschaftsförderung des Landkreises Dahme-Spreewald und seine Mitarbeiterin Frau Krakow haben Hinweise zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region und zu Bedarfen an Gewerbeflächen gegeben. Er hat dargestellt, welche Anforderungen zurzeit Unternehmen an Flächen stellen, wenn sie sich für eine Ansiedlung entscheiden. Verschiedene Standorte für die Gewerbeansiedlung in Schulzendorf wurden diskutiert. Dabei wurde die Idee des Natur- und Gewerbeparks Rosengarten und die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Fläche in der Nähe der Dahlewitzer Chaussee angesprochen. Für diese beiden Standorte wurden die Chancen und Risiken beschrieben. Mit den gewonnenen Erkenntnissen werden sich die Fraktionen beraten.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 wurde über den öffentlich rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis gemäß § 12 Abs. 1 Kitagesetz (KitaG) informiert und diskutiert.

Der Vertrag mit dem Landkreis Dahme-Spreewald wurde nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.10.2021 am 18.11.2021 von Seiten der Gemeinde gekündigt. Die Kündigungsfrist läuft bis zum 31.12.2022. Am 07.04.2022 fand eine Videokonferenz mit dem Landrat und dem zuständigen Beigeordneten statt, in der die Gemeinde die Gründe der Kündigung erläutert hat. Inhalt des Vertrages ist die Übernahme folgender Aufgaben des Landkreises durch die Gemeinde:

•           Prüfung und Feststellung des Kitarechtsanspruchs,

•           Umsetzung des Rechtsanspruchs,

•           Prüfung und Gewährleistung längerer Betreuungszeiten,

•           Prüfung und Gewährung des Wunsch- und Wahlrechts,

•           Finanzierung der Tagespflege,

•           Festsetzung und Erhebung der Elternbeiträge und des Essensbeitrags bei den Tagespflegestellen.

Die Gemeinde kann zurzeit nicht ausreichend Kitaplätze zur Verfügung stellen. Sie war klagen durch Eltern auf die Umsetzung des Kitaanspruchs ausgesetzt. Im Zuge dieser Klagen sind der Gemeinde Kosten entstanden, die aus Sicht der Gemeinde der Landkreis zu tragen hat. Um eine Änderung des Vertrages zu erwirken, hat die Gemeindevertretung beschlossen, den Vertrag zu kündigen, damit die Aufgaben wieder vom Landkreis übernommen werden.

Am 30.06.2022 fand ein Gespräch in Lübben mit dem zuständigen Beigeordneten, der Gemeinde und Vertretern der Kreisarbeitsgemeinschaft der Bürgermeister des Landkreises statt, um einen Weg für ein zukünftiges Verfahren zu finden. Vorgeschlagen wurde, dass der Landkreis eine Verpflichtungserklärung entwürft, mit der er die Übernahme der Kosten aus den Klageverfahren zusichert. Der Landkreis hatte der Kreisarbeitsgemeinschaft Mitte August einen Entwurf dieser Erklärung vorgelegt, die am 25.08.2022 in der Kreisarbeitsgemeinschaft diskutiert wurde. Die Mitglieder der Kreisarbeitsgemeinschaft und die Gemeinde Schulzendorf sahen die Erklärung nicht als ausreichend an, weil in dem Entwurf Kosten der Klageverfahren vom Landkreis nicht getragen werden, wenn die Gemeinde die Pflichten aus dem Vertrag schuldhaft oder grob fahrlässig verletzt. Aus Sicht der Gemeinde ist nicht klar, ob schon fehlende Kitaplätze als eine schuldhafte oder grob fahrlässige Verletzung der Pflichten aus dem Vertrag zu sehen sind. Die Gemeinde Schulzendorf hat dem Landkreis am 30.08.2022 eine Stellungnahme zum Entwurf der Verpflichtungserklärung zugeschickt, die vom Landkreis am 14.10.2022 beantwortet wurde.

Mit diesem Wissen haben die Mitglieder des Ausschusses darüber diskutiert, ob der Vertrag mit dieser Verpflichtungserklärung erneut unterschrieben werden soll. Die Fraktionen Die Grünen, CDU/FDP, Die Linke und die SPD haben sich gegen einen erneuten Abschluss des Vertrages ausgesprochen. Die Meinungen aus dem Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport waren vergleichbar und wurden dem Landkreis bereits übermittelt. Wenn der Vertrag am Ende des Jahres auslaufen sollte, wird sich vorerst für die Kinder in den Einrichtungen und den Eltern nichts ändern. Zukünftig würde dann aber die Anspruchsfeststellung vom Landkreis durchgeführt werden.Das Thema wird noch im Hauptausschuss und in der Sitzung der Gemeindevertretung behandelt.

 

 

Der einzige Beschlussantrag des Abends handelte von der 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren. Die Gebühren mussten wegen Preissteigerungen neu kalkuliert werden.

Alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen.

 

 

Die Unterlagen zu den Sitzungen werden im Bürgerinformationssystem der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.