Schulzendorf Broschüre

Sachsen vernetzt
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Warum werden Vorleistungsbescheide beim Straßenbau erlassen?

Schulzendorf, den 20.06.2011

Die Erhebung von Vorleistungsbescheiden wird nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg durchgeführt. Die Gemeinde kann prinzipiell Vorausleistungen verlangen, sobald mit der Baumaßnahme begonnen wurde. In der Gemeinde Schulzendorf ist vorgesehen, eine Vorausleistung zu tätigen, wenn ca. 80 % der Bauleistung erbracht wurden. Eine positive Nebenfolge der Vorausleistung ist, dass sich die Gesamtkosten durch eine Notwendigkeit der Finanzierung von Fremdmitteln (Krediten) nicht erhöhen werden.

 

Die Berechnung der endgültigen Beitragsschuld erfolgt dann nach Abschluss der Maßnahme und Ermittlungsfähigkeit der umlagefähigen Kosten. Der geleistete Vorausleistungsbeitrag wird dann mit dem endgültigen Beitrag verrechnet.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt.