Warum muss ich für meine Straße mehr bezahlen als andere für ihre Straße?

Schulzendorf, den 20.06.2011

Die Anlieger an den Straßen, die im Zuge des Projektes Ausbau 16 km Straßen errichtet werden, werden mit einem Beitrag an den Kosten der Straßenerrichtung nach dem Kommunalen Abgabengesetz beteiligt. 25% der Kosten trägt die Gemeinde.

Der Anteil der Kosten wird aus den Gesamtkosten der jeweiligen Straßenherstellung und Planung im Verhältnis zur Grundstücksgröße ermittelt. Das bedeutet nach dem Kommunalen Abgabengesetz, dass der Anlieger nicht die Straße bezahlt, sondern den Wertgewinn seines Grundstückes ausgleicht.

Die Kosten für die Herstellung eines Quadratmeters Fahrbahn sind in dem gesamten Bauprojekt gleich. Die einzelnen Straßen unterscheiden sich aber durch die Anzahl der Einmündungen, durch die Anzahl der Verbreiterungen in Einmündungsbereichen, durch unterschiedliche Methoden der Regenwasserentwässerung usw. Obwohl also der Quadratmeter Straßenpflaster in dem Projekt gleich viel kostet, kann die Herstellung der gesamten Straße mit seinen Einmündungen, Mulden und Rigolen von Straße zu Straße unterschiedliche Kosten verursachen.

Die Kosten einer Straße werden dann durch die Gesamtquadratmeterzahl der anliegenden Grundstücke geteilt und anschließend für jeden Eigentümer mit der Quadratmeterzahl seines Grundstücks multipliziert. Somit sind die Quadratmeterkosten je Grundstück nicht gleich den Quadratmeterherstellungskosten der Straße.

Sollten also in vergleichbaren Straßen unterschiedlich viele Anlieger mit unterschiedlich großen Grundstücken sein, kann auch der Beitrag der Anlieger der einen Straße unterschiedlich zu Beiträgen der anderen Straße sein.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt.