Grundstückszufahrten
Eine an das Bauamt häufig gestellte Frage betrifft die Herstellung der Grundstückszufahrten im Zuge des Straßenbauprojekts.
Generell gilt:
Für den Bau und die Unterhaltung von Zufahrten im Bereich von Gemeindestraßen sind die Gemeinden als Straßenbaulastträger zuständig und verantwortlich.
Zufahrten liegen im öffentlichen - gewidmeten - Straßenraum. Die Straßenbaulast umfasst gemäß § 9 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbStrG) alle mit dem Bau und der Unterhaltung der öffentlichen Straße zusammenhängende Arbeiten.
Die vom Gesetz vorgesehene und aus der Straßenbaulast resultierende Verantwortlichkeit für die Herstellung der Zufahrten liegt daher grundsätzlich bei der Gemeinde. Deshalb wurde die Erstellung der Zufahrten mit in das Gesamtprojekt „Ausbau 16 km unbefestigter Straßen“ aufgenommen. Allerdings werden die Kosten der Erstellung der Zufahrten von den Grundstückseigentümern zu 100% getragen.
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