Schulzendorf Broschüre

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Absage öffentlicher Veranstaltungen

Aktuellste Information am unteren Ende vom 17.04.2020

 

13.03.2020

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat eine Allgemeinverfügungen zum Großveranstaltungsverbot und für Reiserückkehrende bekannt gemacht. Veranstaltungen ab 1000 Teilnehmer sind untersagt. Veranstaltungen von mindestens 100 Teilnehmern sind unverzüglich dem Landkreis Dahme-Spreewald anzuzeigen.

 

Folgende Veranstaltungen der Gemeinde werden abgesagt:

18.03.2020, 18:30 Uhr, Sitzung des Ausschusses Finanzen und Wirtschaft , Rathaus, Sitzungssaal

19.03.2020, 19:30 Uhr, Trio Tsching, Konzert der Abo-Reihe, Patronatskirche

19.03.2020, 18:30 Uhr, Sitzung der Regionalausschüsse, Rathaus Wildau

20.03.2020, 18:00 Uhr, Wenn Ängste mein Leben einengen, Butze

21.03.2020, 11:00 Uhr, Einwohnerversammlung Bauleitplanung, Sporthalle Schulzendorf

23.03.2020, 18:30 Uhr, Sitzung Ortsentwicklungsausschuss, Rathaus, Sitzungssaal

04.04.2020, 10:00 Uhr, Umwelttag und Fundfahrradversteigerung, Sporthalle Schulzendorf

07.04.2020, 17:00 Uhr, Osterfeuer

23.04.2020, 19:30 Uhr, Duo Zeitreisen - Cello meets Vibraphone, Konzert der Aboreihe, Patronatskirche

16.05.2020, 14:00 Uhr, Kinderfest, Schulhof Grundschule Schulzendorf

 

Alle Veranstaltungen der Bibliothek bis mindestens zum 19.04.2020

 

Bitte achten Sie auf Informationen anderer Veranstalter!

 

 

20.03.2020

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit größeren Veranstaltungen erlassen. Diese Allgemeinverfügung ist ab sofort zu beachten und den Anweisungen Folge zu leisten.

 

22.03.2020

Die Bestimmungen für Veranstaltungen und Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens sind durch die neue Eindämmungsverordnung vom 22.03.2020 verschärft worden. Der neuen Eindämmungsordnung ist unbedingt Folge zu leisten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten geahndet werden.

 

17.04.2020

Die Pressestelle der Staatskanzlei hat mit Pressemitteilung vom 17.04.2020 über den Beschluss des Kabinetts über die Lockerung der Corona-Beschränkungen informiert. Die Kitas und die Grundschule bleiben weiterhin geschlossen, die Notbetreuung wird ab dem 27.04.2020 ausgeweitet. Ab dem 22.04.2020 dürfen Geschäfte des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² öffnen, wenn sie die Sicherheitsvorgaben erfüllen. Friseurbetriebe dürfen ab dem 04.05.2020 wieder öffnen. Die Bibliothek kann ab dem 22.04.2020 geöffnet werden, öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen bleiben untersagt. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31.08.2020 untersagt.

Näheres wird eine Verordnung regeln, die noch vor dem 20.04.2020 erwartet wird.